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Ölindustrie versenkt fast 1 Million Kubikmeter Giftmüll unter Hamburger Wohngebiet

Oberflächlich unscheinbar: Flurstück 1619 am Sinstorfer Weg. Hier wird hochgiftiger Flüssigmüll in den Untergrund eingepresst.
Oberflächlich unscheinbar: Flurstück 1619 am Sinstorfer Weg. Hier wird hochgiftiger Flüssigmüll in den Untergrund eingepresst.
Schon seit 1995 wird in dem beschaulichen Hamburger Vorort Sinstorf gesundheitsgefährlicher Flüssigmüll, nämlich Lagerstättenwasser aus der niedersächsischen Erdölproduktion verklappt. Bis Ende August 2014 wurden hier, in der ehemaligen Erdölförderbohrung Groß-Hamburg-2 (GH2), 951187 Kubikmeter des Problemstoffes im Untergrund endgelagert, so der Hamburger Senat in seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage[PDF] des Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Jens Kerstan. Diese Maßnahme sei erforderlich, »um den Lagerstättendruck aufrecht zu erhalten«, gibt der Senat die Auskunft der Technokraten in den Bergbehörden weiter. Damit wird eine technische Notwendigkeit in den Vordergrund gestellt, die über einen möglichen Umweltskandal hinwegtäuscht. Nicht unumstritten ist die wasserrechtliche Zulassungsfähigkeit derartiger Bohrungen. Kritische Experten bezeichnen solche Einpressbohrungen wie in Sinstorf aus geochemischer Sicht als »tickende Zeitbomben«.

Die Antwort der Hamburger Regierung gibt erste Einblicke in die Entsorgung von hochgefährlichem Problemmüll mitten in einem Wohngebiet der Freien und Hansestadt. Sie gibt aber auch Einblick in die Haltung einer Landesregierung, der bestimmte Fragen offenkundig lästig sind und die ihre verfassungsgemäße Pflicht zu wahrheitsgemäßen und möglichst vollständigen Antworten - wieder einmal - nicht ernst genug nimmt.

Die Verwaltung des betroffenen Bezirks Harburg, der zeitgleich von den Linken Bezirksabgeordneten um Sabine Boeddinghaus auf den Zahn gefühlt worden war, zeigte sich ahnungslos [PDF]: Hier wusste man nichts über die Sondermüllverklappung im eigenen Hoheitsgebiet und fühlt sich somit auch nicht gehindert, aktuell den Bebauungsplan Sinstorf-22 in direkter Nachbarschaft der GH2 aufzustellen.

Umweltschützer aus Hamburg und Niedersachsen, die die Sondermüllverklappung erst vor Kurzem entdeckt und die beiden parlamentarischen Anfragen initiiert hatten, sind erstaunt über die Ignoranz, auch die Dreistigkeit von Behörden und Regierung, mit der kritischen Fragen nach der Zulässigkeit dieser Einpressbohrung und deren möglichen Gefährdung der Umwelt, der öffentlichen Infrastruktur und der menschlichen Gesundheit aus dem Weg gegangen wird.

Senat ignoriert Verfassungsauftrag und verweigert Antworten

Viele Fragen waren dem Senat anscheinend zu heikel, um sie so präzise zu beantworten, wie sie gestellt worden waren.

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Verwaltung muss sich fragen lassen: Ist diese Sondermüllverklappung auf Hamburger Stadtgebiet zulässig?

Einpressbohrung Groß-Hamburg 2 in Sinstorf
GH2 vom Nachbarn aus gesehen. Unter dem Edelstahlkasten verbirgt sich der Bohrlochskopf.
»Die Bohrung Groß-Hamburg 2 wird noch als Einpressbohrung betrieben.« Aufgrund dieser Information aus dem Landesbergamt (LBEG) wurden Umweltschützer im vergangenen Monat auf eine bisher unbekannte Praxis bei Bergbehörden und Öl-/Gaskonzernen in Deutschland aufmerksam. Denn besagte Bohrung Groß-Hamburg 2 (GH2) liegt mitten in einem Wohngebiet - in Sinstorf in der Freien und Hansestadt Hamburg. Bekannte Ein- oder Verpressbohrungen waren bisher nur außerhalb von Ortschaften bekannt.

Das der GH2 nächstgelegene Haus steht in 35 Metern Entfernung, der erste von mehreren Dauerkleingärten gegenüber liegt etwa genauso dicht an der Bohrung. Erstaunt stellten die Aktivisten dann auch noch fest, das auf der gegenüberliegenden Straßenseite, in ca. 50 Metern Entfernung, just in diesem Moment der B-Plan für ein Neubaugebiet heranreift. Hier soll Lebensraum für Familien geschaffen werden, damit sie nicht ins Umland ziehen müssen.

Lageplan der GH2 in Sinstorf
Lage der GH2 in Sinstorf
Auf Grund der schon bekannten Probleme mit solchen Bohrungen, in die die flüssigen, teils hochgiftigen Abfälle aus der Erdöl- und Erdgasproduktion (sog. Lagerstättenwasser) »entsorgt« werden, regten die Entdecker dieser erstaunlichen Konstellation - Sondermüllverklappstelle zwischen Kräutergarten und Hollywoodschaukel - zwei parlamentarische Anfragen durch Abgeordnete an. Sie wollen insbesondere wissen, wie die Einpressbohrung GH2 in derartiger Nähe zu Wohn- und Gartenarealen mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Darüber hinaus soll die Verwaltung sagen, wie sie für die Sicherheit des Rohrnetzes sorgt, das weiträumig unter dem Hamburger Vorort Sinstorf verläuft und in dem das Lagerstättenwasser zur GH2 transportiert wird.

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Die »Akte Vierlande«

paradoxer Spruch am Gasspeicher Reitbrook.
In Hamburg kennt man paradoxe Sprüche. Im Hintergrund Anlagen auf dem Gasspeicher Reitbrook.
Es ist schon paradox: Da plant ein weltweit operierendes Unternehmen ein teures Projekt in Hamburg - Anfangsinvestition 650.000 Euro -, muss mit seinem Projektantrag auch noch eine Extrarunde drehen, weil die Behörde den ersten nicht akzeptiert, und dennoch ist die »Akte Vierlande« nicht mehr als ein schmales Heft mit 42 Din A4-Seiten.

Am Freitag, dem 22. März 2013, hat die Hamburger Wirtschaftsbehörde, genauer gesagt, die Oberste Hamburgische Bergbaubehörde, weitere Informationen zur »Aufsuchungserlaubnis Vierlande« veröffentlicht, also jene Erlaubnis, die den Vier- und Marschlanden, Wilhelmsburg und Harburg eines Tages Gasbohren und unter Umständen auch Fracking bescheren kann.

Die jetzt veröffentlichte Akte enthält auch jene vier Dokumente, die bereits am 05.02.2013 veröffentlicht worden waren. Es hat nur 3 Monate seit dem Antrag auf Akteneinsicht gedauert, bis jetzt diese halbwegs informative Akte veröffentlicht wurde. Dass der Ablauf in den Bergbehörden bis zum Erlaubnisbescheid anscheinend auch nicht immer von übermäßiger Geschwindigkeit oder gar Hetze geprägt war, lässt sich ohne Weiteres aus der Akte erkennen. In der Zeit zwischen November 2011 und März 2012 scheinen keine dokumentierenswürdigen Aktivitäten passiert zu sein, aus diesem Zeitraum enthält die Akte keine Unterlagen.

Erkennen lässt die Akte auch, dass ein Antrag der ExxonMobil Productions Deutschland GmbH vom 23.09.2011 flugs geändert und am 18.11.2011 neu gestellt wurde: Nicht mehr für 5, sondern für 3 Jahre wollte das LBEG den Arbeitsplan sehen. Außerdem wollte das LBEG, dass eine vorgesehene Bohrung aus dem Arbeitsplan verschwindet.

Aus dem Sommer/Herbst 2012 dokumentiert die Akte länger andauernde Meinungsverschiedenheiten zwischen Umwelt- und Wirtschaftsbehörde. Diese Auseinandersetzung hat, so zeigt die Akte, die federführende Wirtschaftsbehörde schließlich beendet, indem sie dem Widerspruch der Umweltbehörde Irrelevanz bescheinigte:
»... Gesichtspunkte, die möglicherweise einer späteren Gewinnung entgegenstehen, [können] im Erlaubnisverfahren keine Rolle spielen, weil die Erlaubnis nur das Recht zur Aufsuchung von Bodenschätzen gewährt. Daraus ergibt sich auch, dass ein Automatismus Explorationsgenehmigung gleich erfolgreiches Betriebsplanverfahren im Bergrecht nicht vorgesehen ist.«

Dieser signifikante Satz entstammt dem Vermerk, der auch die Stellungnahme der Wirtschaftsbehörde enthält und vom Senator Horch am 26.10.2012 abgezeichnet wurde (Seite 34 ff.). Es offenbart sich damit eine interessante Interpretation des einschlägigen Bundesberggesetzes in Bezug auf den erwartbaren Antrag der ExxonMobil Productions Deutschland GmbH auf Förderbewilligung. Im Gesetz heißt es:
Ȥ 12 Versagung der Bewilligung
(2) Entdeckt der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken die in dieser Erlaubnis bezeichneten Bodenschätze im Erlaubnisfeld, so darf die von ihm beantragte Bewilligung nur aus Gründen des Absatzes 1 und nur versagt werden, wenn die Tatsachen, die die Versagung rechtfertigen, erst nach der Erteilung der Erlaubnis eingetreten sind.«

Der einschlägige juristische Kommentar (Boldt/Weller 1984) erläutert dazu:
»Mit der Vorschrift des Absatzes 2 soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß dem Erlaubnisinhaber bis zur Entdeckung der Bodenschätze in der Regel finanzielle Aufwendungen entstanden sind. Hinzu kommt, daß die Investitionen vernünftigerweise nur mit dem Ziel getätigt werden, entdeckte Bodenschätze auch im eigenen Unternehmen zu gewinnen. ... Die Behörde hat also nur zu prüfen, ob nach Erteilung der Erlaubnis Gründe eingetreten sind, die eine Versagung der Bewilligung rechtfertigen. Dabei können keine Tatsachen berücksichtigt werden, die in ihren Kontruren bei der Entscheidung über die Erlaubnis bereits erkennbar waren oder bei entsprechender Nachforschung hätten erkennbar sein müssen.«

Außerdem in der »Akte Vierlande« enthalten ist, nun zum zweiten Mal, die Stellungnahme der Umweltbehörde, die das öffentliche Interesse ins Feld geführt hatte:
»Insbesondere aus wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Überlegungen ist die BSU der Auffassung, dass, obwohl der hier vorgelegte Antrag noch keine tatsächlichen Aufsuchungshandlungen umfasst, überwiegende öffentliche Interessen gemäß § 11 Nr. 10 BBergG die beantragte Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Vierlande ausschließen.«

Trotzdem konnte die BSU-Stellungnahme die Entscheidung der Wirtschaftsbehörde, die Aufsuchungserlaubnis zu erteilen, nicht verhindern.

Es folgen noch einige Hinweise:

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Hamburg sucht Schöffen

Die Hamburger Bezirksämter erstellen gegenwärtig die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die Amtszeit 2014 bis 2018.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- bzw. Landgericht mit.
Ehrenamtliche Verwaltungsrichter werden bei Rechtsstreitigkeiten z.B. aus dem Ausländer- und Asylrecht, Schul-, Bau-, Beamten-, Ordnungs- und Gesundheitsrecht im Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht eingesetzt.

Eine juristische Vorbildung ist für diese Ehrenämter nicht erforderlich. Vielmehr ist die Mitwirkung nicht juristisch ausgebildeter Bürger gerade deshalb gefragt, weil diese ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihren Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte einbringen sollen. Einzig Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Anforderung braucht jedoch nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein.

Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtliche Verwaltungsrichter werden für fünf Jahre berufen und sollen nicht zu mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen pro Jahr durch das Gericht herangezogen werden. Für die Zeit der Gerichtsverhandlung sind die ehrenamtlichen Richter dem anwesenden Berufsrichter gleichgestellt und tragen ebenso die Verantwortung für die Entscheidungen.

Für die Teilnahme an den Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung z.B. für Verdienstausfall und Fahrtkosten gezahlt. Für das Ehrenamt interessierte Personen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

--> Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
--> Zu Beginn der Amtsperiode muss das 25. Lebensjahr vollendet sein.
--> Der Wohnsitz muss seit einem Jahr in Hamburg bestehen.
--> Die Meldeanschrift muss im Bezirksamtsbereich liegen.

Weitere Information erhalten Sie unter www.schoeffen.de, telefonisch beim Hamburg-Service unter 040-428 28-7000 oder per E-Mail direkt bei Ihrem zuständigen Bezirksamt (Bezirk/E-Mail-Adresse):
Hamburg-Mitte: schoeffen@hamburg-mitte.hamburg.de
Altona: schoeffen@altona.hamburg.de
Eimsbüttel: schoeffen@eimsbuettel.hamburg.de
Hamburg-Nord: schoeffen@hamburg-nord.hamburg.de
Wandsbek: schoeffen@wandsbek.hamburg.de
Bergedorf: schoeffen@bergedorf.hamburg.de
Harburg: schoeffen@harburg.hamburg.de

CDU und Linke prangern Kürzungen in Bezirken an

Kürzungen in der Kinder- und Jugendarbeit, bei der Kultur, bei Arbeitslosen, im Hochschulbereich, bei den Kultureinrichtungen, beim Verbraucherschutz und der Suchtselbsthilfe, keine Nachbesetzungen frei gewordener Stellen im öffentlichen Dienst oder deren Neubesetzungen erst nach einer Vakanz von 6 Monaten: Was sich seit dem Frühjahr 2012 abzeichnete, wird nun Realität. In den kommenden Jahren müssen die Bezirksämter massiv Personal abbauen (jede zwölfte Stelle soll entfallen), Sprechzeiten werden noch weiter verkürzt, Standards abgesenkt und Kunden müssen noch längere Wartezeiten ertragen. Entgegen vollmundiger Beteuerungen, die Bezirke zu stärken, spart der Senat in den Bezirken massiv und das geht nicht nur den weniger werdenden StelleninhaberInnen im öffentlichen Dienst und den Trägern im sozialen und kulturellen Bereich an die Substanz, sondern auch zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger.

Dennis Gladiator, Fachsprecher für Bezirke der CDU Bürgerschaftsfraktion, meint dazu: »Die PR-Blase des Senats zum Schönreden der Kürzungen ist geplatzt: Die SPD kann nicht länger mit wohlfeilen Worten verbergen, dass sie in den Bezirken massiv zu Lasten der Bürger spart. Und diese Einsparungen sind nicht etwa zwingende Folge der Schuldenbremse, sondern sie sind das Ergebnis einer Politik der falschen Prioritäten zu Lasten der Menschen in den Stadtteilen. Es ist zynisch, wenn die SPD weiter behauptet, sie würde die Bezirke stärken, ihr Handeln aber das Gegenteil bewirkt. Mit der Projekteinsetzungsverfügung haben alle sieben Bezirksamtsleiter die Folgen dieser falschen Politik klar und deutlich aufgezeigt! Der Senat muss diese Warnung ernst nehmen und diese bezirksfeindliche Politik beenden!«

Bereits im Sommer 2012 hat die Hamburger CDU angekündigt, zukünftig aktiver in den Bezirken zu agieren. Anläßlich des Jahreswechsel und damit des effektiv beginnenden Sparmarathons legte sie jetzt wieder den Finger in die Wunde. Kritik an der Sparpolitik des SPD-Senats auf dem Rücken der Bediensteten im öffentlichen Dienst, aber auch im sozialen Bereich hat nach den Haushaltsanhörungen 2013/2014 vor gut zwei Wochen auch schon die Linke geübt: Dora Heyenn kritisierte Bürgermeister Olaf Scholz: Während der sich als Saubermann präsentiere, lasse er die Kürzungen in den Bezirken, den Behörden und weiteren Institutionen der Stadt durch andere durchführen. Träger der Sozial- und Kulturpolitik würden zur Selbstamputation gezwungen, kritisierte Norbert Hackbusch, haushaltspolitischer Sprecher der Linksfraktion in der weiteren Debatte: »Hier zeigt sich das autoritäre System Scholz in seiner ganzen verheerenden Wirkung.«

Betriebsausflug des Bezirksamtes am 06. Juni

Buntglasfenster im Treppenhaus des Rathaus Bergedorf
Buntglasfenster im Treppenhaus des Rathaus Bergedorf, ein Geschenk der Vierländer Nachbargemeinden zur Einweihung 1927
Am 06. Juni 2012 hat das Bezirksamt Bergedorf seinen jährlichen Betriebsausflug. An diesem Tag bleiben sämtliche Dienststellen des Bezirksamts geschlossen. Da es sich um einen Mittwoch handelt und mittwochs die Publikumsdienststellen des Bezirksamtes ohnehin geschlossen sind, sind die Auswirkungen auf die Servicequalität des Bezirksamtes als gering anzusehen.

Im Übrigen wird auf darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt verstärkt dazu übergeht, mit seinen Kunden telefonisch Wunschtermine abzustimmen. Sowohl für die telefonische Terminvereinbarung als auch für eine individuelle Nachfrage nach den Zuständigkeiten und den jeweiligen Öffnungszeiten sowie Notdiensten am 06. Juni wird auf den telefonischen Hamburg-Service unter der Telefon-Nummer 040/42828-0 verwiesen, der montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr erreichbar ist.

Es geht weiter mit dem Transparenzgesetz für Hamburg

Die Organisatoren der Volksinitiative »Transparenz schafft Vertrauen« laden alle Interessierte zur Diskussion mit den Ob-Leuten des Justizausschusses der Bürgerschaft und Vertretern verschiedener Parteien und Initiativen. Die Frage ist:

»Ein Transparenzgesetz für Hamburg – überfällig oder obsolet?«

Wann: Mittwoch, 16.05.2012 um 19:00 Uhr
Wo: Rudolf-Steiner-Haus (Mittelweg 12, 20148 Hamburg)

Eine Teilnahme an der Diskussion haben Urs Tabbert (SPD), Farid Müller (GAL), Christiane Schneider (LINKE) und Finn Ole Ritter (FDP) zugesagt. Eine Einführung und die Moderation wird von Gregor Hackmack (Mehr Demokratie) übernommen.

Die Veranstaltung ist öffentlich.

Diese Nachricht gern im Freundeskreis weitersagen!

Worum es beim Transparenzgesetz geht, steht hier und hier.