Borghorster Elbwiesen: Escheburg prüft Normenkontrollklage

Borghorster Elblandschaft; Blick in Richtung Biberburg
Hinweistafel im Schutzgebiet: Nach der Änderung der Naturschutzverordnung ein Anachronismus par excellence:
»BORGHORSTER ELBLANDSCHAFT
Aufgrund seiner einmaligen Vorlandflächen, seiner von der Elbe beeinflussten Feuchtgebiete, seiner Binnendünen und Sandtrockenrasen und mit den auf diese Lebensräume angewiesenen Tier- und Pflanzenarten wie das Flussneunauge, die Zwergrohrdommel, die Brenndolde und die Sand-Grasnelke, ist dieses Gebiet besonders schutzwürdig.«
16.12.2011 | Die Zeichen sind eindeutig: Hamburg will auf Biegen und Brechen seine Airbus-Ausgleichsmaßnahme in den Borghorster Elbwiesen durch- und die Landschaft unter Wasser setzen. Schleswig-Holstein, dessen Landesgebiet von der Maßnahme ebenfalls betroffen wäre, hatte Hamburg dabei schon vor geraumer Zeit per Staatsvertrag freie Hand zugestanden. Auch den Freundschaftdienst einer nötigen Anpassung der Naturschutzverordnung (PDF) erwies die Holsteinische Landesregierung den Hanseaten, sonst wäre das Projekt womöglich an »kleinlichen Naturschutzregeln« gescheitert. Die vom Vorhaben unmittelbar betroffene Gemeinde Escheburg versucht schon lange, auf die Landesregierung einzuwirken und zum Schutz ihrer Bürger verbindliche Zusagen für den nicht sicher auszuschließenden Schadensfall durch die Vernässung zu erreichen. Weil der Versuch aber bislang erfolglos geblieben ist, hat der Escheburger Gemeinderat gestern beschlossen, die Rechtmäßigkeit dieser »Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Borghorster Elblandschaft« (PDF) mitten im laufenden Planverfahren zu prüfen.

Der Beschluss des Escheburger Gemeinderats war einstimmig: Sofern die Gemeinde die Kosten dafür tragen kann, soll ein Anwalt beauftragt werden, der die Rechtmäßigkeit der Naturschutzverordnungsänderung für die Borghorster Elbwiesen überprüft.

Vor der Abstimmung berichtete Bürgermeister Schrock zunächst vom Erörterungstermin am 5./6. Dezember 2011 und fasste den Sachstand zusammen. Der Erörterungstermin hat zwei Tage, »zweimal zehn Stunden«, gedauert. Die Tagesordnung, die die leitende Planfeststellungskommissarin, Dr. Tjardes, vorgelegt hatte, war dabei starr vorgegeben. Den Antrag, die Tagesordnung dahingehend zu ändern, dass der für die Einwender wichtigste Punkt der Beweissicherung und der Haftung vorgezogen würde, wies die Kommissarin ab. So war dieser Punkt erst am späten Abend des ersten Erörterungstages besprochen worden, als nur noch wenige der anfangs rund 100 Bürger und Träger öffentlicher Belange anwesend sein konnten.

Schrock berichtete auch von dem Einwurf eines Bürgers, der, gerichtet an die anwesenden Herren Rolf Semrok, ReGe, und Marcus Pitz, Wirtschaftsbehörde, sinngemäß sagte: »Wenn Ihre Planungen alle so sicher sind, wie Sie es behaupten, warum wollen Sie uns dann keine Beweissicherung und auch keine Haftung zusagen?«

Unbeantwortet sei auch die Frage des Hochwasserschutzes geblieben, berichtete Schrock weiter. So will die ReGe zwar den Damm am Mischwerk »sicherheitshalber« um 50 Zentimeter auf dann 5,00 m ü. NN aufhöhen. Dieser Damm soll dann aber in die Dünen der »Besenhorster Sandberge« auslaufen, was kein dezidierter Hochwasserschutz ist und vor allem die Bewohner der Hans-Mayer-Siedlung in Geesthacht in Angst und Schrecken versetzt. Hier müsse Geesthacht wohl nachplanen, sagte Schrock.

Der Bürgermeister berichtete, er habe unmittelbar nach dem Erörterungstermin einen Brief an die Kieler Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf geschrieben und ein weiteres Mal auf Einhaltung der mündlichen Zusagen gepocht, die die Ministerin bereits vor einem Jahr gegeben hat. Damals hatte Rumpf der Gemeinde Escheburg und der BI Vossmoor versprochen, die von Hamburg erbetene Änderung der Naturschutzverordnung erst dann zu unterzeichnen, wenn Hamburg die geforderte Beweissicherung, Haftung und Monitoring zusagt. Offenbar hatte sie sich dabei versprochen, denn schlussendlich unterzeichnete sie die Änderung der Naturschutzverordnung, ohne dass aus Hamburg mehr als vage Willensbekundungen gekommen waren. So haben Gemeinde und Bürger immer noch keine Verbindlichkeit – bis auf die möglichen Verbindlichkeiten, die den Bürgern im maßnahmenbedingten Schadensfall entstehen könnten.

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