»Guten Rutsch« wünscht vierlaender.de

Wenn auch Sie das neue Jahr mit Feuerzauber begrüßen wollen:

Bedenken Sie bitte zum Schutz der historischen Bausubstanz und der Menschen und Tiere, die darin leben:
»In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abbrennen!! Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200 m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, ein Abstand von mindestens 20 m einzuhalten.«
Mehr bei der Feuerwehr Hamburg.

Katzengruesse fuer ein gutes neues Jahr

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