CDU will Masterplan Windenergie

Symbolbild »Masterplan Windkraft Vier- und Marschlande«Die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft will heute Nachbesserungen bei der Windenergieplanung in Hamburg beantragen. Wie die Abgeordneten gestern mitteilten, soll heute ein Antrag [PDF] an den Senat eingereicht werden, in dem unter anderem eine Windkraft-Verordnung und ein Masterplan für die Metropolregion gefordert werden. Der Antrag ist inhaltlich mit dem Antrag [PDF] nahezu identisch, der unlängst im Regionalausschuss der Vier- und Marschlande gescheitert ist. Ergänzt wurde er mit diesen beiden neuen Forderungen: »mit den Gremien der Metropolregion gemeinsam einen Masterplan Windenergie zu erarbeiten« und »eine für Hamburg gültige Windkraft-Verordnung analog der anderer Bundesländer zu erarbeiten, in der die Spezifika Hamburgs (z.B. Umwelteinwirkungen, Erhalt der Kulturlandschaft, Verträglichkeit mit dem Stadtbild etc.) ausreichend Berücksichtigung finden«.

Die Forderungen der CDU nehmen die Einwände der Bürgerinitiativen in den Vier- und Marschlanden auf ...

Die Forderungen der CDU nehmen die Einwände der Bürgerinitiativen in den Vier- und Marschlanden auf, die im geplanten Repowering eine Beschädigung sowohl des menschlichen Wohlbefindens als auch eine Verschandelung der Kulturlandschaft sehen. Dennis Gladiator, Bürgerschaftsabgeordneter der CDU aus dem Bezirk Bergedorf: »Der Ausbau der Windenergie muss gemeinsam mit den Menschen gestaltet werden. Ihre berechtigten Interessen dürfen nicht leichtfertig abgetan werden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Abstandsflächen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung in Hamburg deutlich kleiner sind als in anderen Bundesländern – der Schutz der Menschen in Bergedorf und den Vier- und Marschlanden darf nicht weniger wert sein als in anderen Bundesländern. Darüber hinaus müssen zum Schutz Lärmgrenzwerte für Windkraftanlagen festgelegt werden, sofern davon unmittelbar Wohnbauflächen berührt sind.«

Auch die Forderung, mit dem Ausbau der Windkraft auf die umliegenden Gemeinden in Schleswig-Holstein und Niedersachsen auszuweichen, wird nun erstmals förmlich an den Senat herangetragen: »Hamburg muss darauf verzichten, beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nur lokal zu denken. Den Ausbau kann Hamburg als flächenarmer Stadtstaat nur gemeinsam mit den anderen norddeutschen Ländern vorantreiben. Hier sollte die in vielen Bereichen gute Zusammenarbeit in der Metropolregion Vorbild sein. Grundlage für einen gemeinsamen Masterplan ist natürlich, dass Hamburg eine Windkraft-Verordnung - analog der anderer Bundesländer - erarbeitet, in der die Spezifika Hamburgs ausreichend Berücksichtigung finden.«

Im Frühjahr 2012 hat die planende Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) in vier umfangreichen Bürgerinformationsveranstaltungen, davon drei in den Vier- und Marschlanden, ausführlich über die Findung der Eignungsflächen, über ihre zahlreichen Auswahlkriterien, über die gesetzlichen Grundlagen und die Optik der repowerten Flächen informiert. Allein, den Zweifel und das Misstrauen zahlreicher Anwohner der bestehenden Windparks konnte sie damit nicht zerstreuen. »Wir wollen diese Dinger nicht!« sagen die Bürgerinitiativen in Ochsenwerder, Neuengamme und Altengamme. Sie fordern 1500 Meter Mindestabstand zur dörflichen Mischbebauung und eine Höhenbegrenzung der Anlagen auf 100 Meter inklusive Rotor. Auch in den Nachbargemeinden in der Metropolregion wie z.B. in Krukow oder in Lütau regt sich Widerstand gegen den Ausbau der Windenergie dort.

In Hamburg drehen sich zurzeit 60 Windkraftanlagen (WKA) mit einer installierten Leistung von rund 53 Megawatt. Das sind knapp 0,08 WKA pro Quadratkilometer. 2007 schrieb der damalige Senat ein Repowering und einhergehend eine Erhöhung der installierten Leistung auf 100 Megawatt fest. Mittlerweile will die Hamburger Regierung unbestätigten Gerüchten zufolge auf rund 150 Megawatt aufstocken.

Derzeit wird die Erweiterung der Eignungsflächen im Land Hamburg auf einem Gesamtumfang von knapp 0,2 Prozent der Landesfläche geplant. Das wesentlich weniger dicht besiedelte Schleswig-Holstein hat 2 Prozent seiner Landesfläche der Windkraft gewidmet. Der wie Hamburg flächenarme und etwas weniger dicht besiedelte Stadtstadt Bremen besitzt 73 WKA mit einer installierten Leistung von insgesamt 141 Megawatt, entsprechend 0,22 WKA pro Quadratkilometer. Der dritte bundesdeutsche Stadtstaat, Berlin, hat erst 2005 sein grundsätzliches Verbot für die Errichtung von WKA aufgehoben: Dort dreht sich seit 2008 das erste und bisher einzige Windrad.

Die bundesweiten Empfehlungen für Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und WKA rangieren zwischen der dreifachen Gesamthöhe von WKA (Urteil OVG NRW 2010) und 1000 Metern. Für die Einhaltung von Schall- und Schattenimmissionen gelten bundesweit einheitlich die TA Lärm und das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Die für das Hamburger Repowering zu ändernden Flächennutzungspläne sollen nach jüngsten Informationen im August 2012 öffentlich ausgelegt werden.

Installierte WKA und deren Gesamtleistung in den deutschen Bundesländern in den Jahren 2009 bis 2011

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