Bergedorf an Hamburg: Klares Nein zum Fracking

Ortschild Bergedorf No FrackingParteiübergreifende Einigkeit bei Bergedorfer Politikern

Nach einer langen und heftigen Debatte um das Repowering in den Vier- und Marschlanden erledigten die Abgeordneten der Bergedorfer Bezirksversammlung gestern den Tagesordnungspunkt »Fracking« kurz, knackig und ganz ohne Debatte. Tags zuvor hatten die vier Fraktionen ihre drei Anträge in einen Topf geworfen und einen interfraktionellen Antrag daraus formuliert. Auch dies ohne größere Debatte - dafür waren sich die ursprünglichen Anträge zu ähnlich, als dass da noch hätte gestritten werden müssen. Herausgekommen ist ein umfangreicher, wenn auch nicht umfassender Antrag, der ein eindeutiges Nein zum Einsatz von Fracking im Bezirk Bergedorf beinhaltet. Und er beinhaltet ein klares Signal in Richtung Hamburg und an den Senat: Die beteiligten Behörden sollen alle vorhandenen rechtlichen Register ziehen, um zu verhindern, dass eine Erdgasförderung mittels Fracking im Bezirk Bergedorf zugelassen wird.

Heinz Jarchow (SPD) stellte den Antrag vor und unterstrich dabei die breite Zustimmung über alle politischen Grenzen hinweg. Er schloss seine Rede mit einem Zitat von Klaus Töpfer, früherer Bundesumweltminister: »Wir können uns eine Energie nur leisten, wenn wir sie beherrschen.«

Sven Eichner (FDP) stimmte in seiner Rede dem Antrag zu und schlug vor, eine weitere Forderung aufzunehmen in dem Sinne, dass die Umweltbehörde (BSU) verpflichtet werden solle, bei derartigen bergbaulichen Anträgen die sog. freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Mathias Zaum sprach für die CDU-Fraktion und hob die Bedeutung der Vier- und Marschländer Kulturlandschaft hervor, die durch den massiven LKW-Verkehr und durch den entstehenden Lärm beschädigt würde.

Jan Penz (Piratenpartei) unterstützte den Antrag ebenfalls, denn es sei »völlig abwegig, dass hier gebohrt wird«.

Ernst Heilmann (Fraktion Die Linke.) hob nimmermüde hervor, dass das »Aufsuchungsgebiet Vierlande« nur so hieße, aber in Wirklichkeit neben dem Bezirk Bergedorf auch Teile von Wilhelmsburg und Harburg umschließe. Er machte auch den Punkt: »Spätestens jetzt sollte sich die Bezirksversammlung Bergedorf ein Bild gemacht haben können.« und deutete damit an, dass die Zeit des Nichtzuständigseins vorbei ist. Heilmann betonte, dass ca. 20 % von Hamburgs Trinkwasserversorgung vom Bezirk Bergedorf bestritten werde, die durch Fracking gefährdet würde. Er versäumte auch nicht, auf die überragende Fachkompetenz der Erlaubnisinhaberin - ExxonMobil - hinzuweisen: »Wir haben es hier mit den größten Umweltsündern der Welt zu tun«. Unausgesprochen schwangen Worte wie »Exxon Valdez« und »Mayflower, Arkansas« mit.

Liesing Lühr (Bündnis 90/Die Grünen) nahm bei soviel fraktioneller Übereinstimmung eine politische Wertung zum Thema Fracking vor: »... das Stichwort peak oil sollte bei solchen Firmen [wie ExxonMobil] zu einer klaren Veränderung der Denkstrategien führen und damit hin zu einer Energiewende durch zukunftsfähige regenerative Energiequellen. Aber nein! Man folgt weiterhin einem längst abgewirtschafteten Muster, mit dem man bisher ökonomisch erfolgreich war. Und das im Schutze des Bergrechts ... Öffentlichkeit und Parlamente [erhalten] keine detaillierten Informationen! Es wird höchste Zeit, dass das Bergrecht reformiert wird, damit unsere heutigen Anforderungen an solche gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden! ... Zudem ist das Fracking eine Technologie, die auf fossile Brennstoffe setzt. Diese Technologie ist rückwärtsgewandt und nicht im Sinne der Energiewende! Die Gesamt-CO2- Bilanz incl. der massiven LKW-Transporte ist verheerend. Und: Der Abfall wird wieder in den Boden verpresst: Endlager unter der Erde! Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind auf Dauer nicht kontrollierbar. In welchem Jahrhundert leben wir denn eigentlich? Fracking? Nein danke!« Applaus von allen Fraktionen.

Nachdem alle Fraktionsvertreter geredet hatten, sprang Paul Kleszcz aus der Bank und unterstützte den Vorschlag von Sven Eichner mit einem ausformulierten Text für die im Antrag fehlende Transparenzforderung: »Das Vorsitzende Mitglied setzt sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür ein, dass bei jeglichen Anträgen auf Forderung von Kohlenwasserstoffen mittels Fracking-Technologie die betroffenen Bezirke umgehend über diese informiert werden.« Der Antrag wurde mit Ergänzung einstimmig angenommen.

Es folgt der Antragstext, zu dem ich mir einige vorläufige Anmerkungen erlaube:

BEZIRKSAMT BERGEDORF
Bezirksversammlung

Drucksache XIX/1190
24. April 2013

A n t r a g

nach § 15 der GO
- öffentlich -
der BAbg. Jarchow, Gabriel, Kleszcz und SPD-Fraktion
der BAbg. Noetzel, Froh, Schumacher und CDU-Fraktion
der BAbg. Lühr und Grüne Fraktion
BAbg. Jersch und Fraktion DIE LINKE
BAbg. Penz, Piratenpartei

Gegen Fracking im Bezirk Bergedorf - geänderte Fassung

Die vom niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) erteilte Aufsuchungserlaubnis von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im sogenannten Erlaubnisfeld "Vierlande" umfasst gegenwärtig die erneute Untersuchung und Auswertung von in der Vergangenheit erhobenen Proben und Daten.

Anm.: Es ist unter Fachleuten nicht unumstritten, ob das LBEG bei der Erteilung der Aufsuchungserlaubnis als niedersächsische Behörde gehandelt hat oder ob es, weil es eine ureigene Hamburgische Aufgabe erledigt hat, hier als Hamburgische Behörde anzusehen ist. Wäre dem so, hätte das u.U. rechtliche Folgen.

Aufgrund der Anhörung in Regionalausschuss ist nunmehr deutlich, dass Exxon Mobil bzw. die BEB die genehmigten Untersuchungen mit dem Ziel führt, im Aufsuchungsgebiet - u.a. im Bezirk Bergedorf - fündig zu werden und bei einer möglichen Förderung das so genannte Fracking-Verfahren anzuwenden.

Anm.: Die Formulierung »Exxon Mobil bzw. die BEB« lässt pingelige Paragraphenreiter erschaudern, denn sie wirft ein ganz bestimmtes Licht auf das Genehmigungsverfahren. Im »Erlaubnisverfahren Vierlande« gibt es noch weitere solcher Ungenauigkeiten zu verzeichnen. Während der Durchschnittslaie denken mag, der pingelige Paragraphenreiter solle sich nicht so anstellen, schließlich sei doch klar, was gemeint ist, ist dem pingeligen Paragraphenreiter durchaus klar, dass solche Ungenauigkeiten symptomatisch sind für einen laxen Umgang mit Vorschriften und Verordnungen, der sich quer durch das Antragsverfahren zieht, die aber auch in der z.B. Hamburger Gesetzgebung (z.B. hier oder auch hier) nachzuweisen sind und der in der Praxis - man braucht nur über die südliche Landesgrenze zu schauen - verheerende Folgen nach sich ziehen kann. Unklare Formulierungen und das industriefreundliche Bundesberggesetz halten die Erdgasunternehmen an der ganz langen Leine, dadurch Geschädigte kämpfen oft vergeblich um ihr Recht.

Diese in der Öffentlichkeit stark diskutierte unkonventionelle Erdgasförderung birgt nicht kalkulierbare Risiken für Mensch, Natur und Umwelt. Das BBergG in seiner jetzigen Fassung führt dazu, dass an der Öffentlichkeit vorbei Fakten geschaffen werden können. Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Menschen sind, wenn überhaupt, nur eingeschränkt vorhanden. Klagerechte der Umweltverbände fehlen ganz.

Anm.: Richtig ist, dass das Bundesberggesetz auch im Falle der Erdgasförderung die betroffenen Menschen übervorteilt. Dass Umweltverbände kein Klagerecht besitzen, dürfte einer Überprüfung kaum standhalten (s. z.B. UmwRG).

Das Erlaubnisfeld Vierlande erstreckt sich auf den süd- bis südöstlichen Teil des hamburgischen Staatsgebietes und damit auf Trinkwassergewinnungsgebiete der Hamburger Wasserwerke. Sollte es zu einer Explorationstätigkeiten und Förderung von Kohlenwasserstoffen im Wege der Fracking-Technologie kommen ist zu befürchten, dass eine erhebliche Gefahrenquelle für das Grundwasservorkommen geschaffen wird. Hinzu kommt, dass die in den Vier- und Marschlanden gewachsene Siedlungs- und Infrastruktur nicht mit den bereits mit einer tatsächlichen Aufsuchung und insbesondere Gewinnung von Bodenschätzen verbundenen Durchführungshandlungen vereinbar wäre.

Anm.: Die Verwendung des Begriffs »Technologie« im Kontext mit »Fracking« ist eine Unsitte, die nur von der Marketingabteilung der Ölindustrie in die Welt gesetzt worden sein kann. Adelt doch »Technologie« nachgerade das hochgefährliche Fracking und hebt es scheinbar in den Stand einer ausgefeilten, vertrauenswürdigen Arbeitsweise. »Technologie« ist ein definierter Begriff und gehört nicht in die Kombination mit »Fracking«.

Nicht nur in Nordamerika, auch in Niedersachsen gibt es schon Gebäudeschäden durch Erdbeben in Gasförderfeldern. Erhebliche Gesundheitsgefahren gehen durch mit Benzol, Quecksilber und anderen Schadstoffen kontaminiertes Erdreich und Grundwasser aus. Dies belegt, dass das Fracking-Verfahren nicht vollständig beherrschbar ist. Die Folgen für die Umwelt, die Bevölkerung, aber auch die Infrastruktur - und eine Kulturlandschaft wie die Vier- und Marschlande - sind nicht absehbar.

Anm.: Wichtig zu erwähnen sind hier auch die sofortige Wertminderung von Grundstücken und Immobilien, die ab dem Zeitpunkt beginnen kann, an dem eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe erteilt wird, und die gravierenden Gesundheitsschäden, die tatsächliche Aufsuchungshandlungen mit sich bringen können und die sich schon heute in Gebieten zeigen, wo Gas im großen Stil mit und ohne Fracking gefördert wird.

Um das Bergrecht in Form des BBergG den zeitgemäßen Ansprüchen des Fachplanungsrechts anzupassen, bedarf es einer umfassenden Reform, insbesondere bei den Regelungen zur unkonventionellen Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei Bergbauvorhaben.

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

1. Die Bezirksversammlung Bergedorf lehnt eine Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels der Fracking-Technologie im Gebiet des Bezirks Bergedorf ab, insbesondere weil

- es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die kurz-, mittel- und langfristigen Folgen für Mensch, Natur und Umwelt durch die Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels der Fracking-Technologie gibt.

Vorsicht! »Keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse« zu konstatieren könnte auch als Aufforderung verstanden werden, wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren, also experimentelles Fracking zu fordern, das - natürlich - der Steuerzahler zahlt.

- nicht ausreichend sichergestellt ist, dass in der Planungs- und Genehmigungsphase eine umfassende Abwägung der beteiligten Interessen, d.h. der Bedeutung des Bergbaus für die Gesellschaft und den möglichen Folgen für Mensch, Natur und Umwelt, erfolgt;

- nach geltendem Recht, im Zuge eines Antragsverfahrens zur Förderung von Kohlenwasserstoffen die verfahrensführende Behörde und der jeweilige Antragssteller gemäß dem Transparenzgebot nicht zwingend verpflichtet ist, die Öffentlichkeit (Träger öffentlicher Belange, Interessenverbände, betroffene Menschen) umfassend zu informieren;

- die Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels der Fracking-Technologie im Rahmen der Planfeststellungsverfahren generell nicht der UVP-Pflicht unterworfen ist sowie unter Beachtung der europarechtlichen Anforderungen wahrgenommen wird

Anm: In Fachkreisen gibt es die Rechtsauffassung: »Wegen des Anwendungsvorrangs der UVP-Richtlinie vor der UVP V-Bergbau muss bei allen Fracking-Vorhaben schon jetzt eine Vorprüfung des Einzelfalls, ob eine UVP erforderlich ist, durchgeführt werden. Die bisherige Praxis weist hier Vollzugsdefizite auf.« (Quelle: UFOPLAN FKZ 3711 23 299 [PDF])

- es nach geltendem Recht kein generelles Verbot des Einsatzes von Fracking-Technologie in Wasserschutzgebieten (Schutzzone I-III) gibt;

- nach geltendem Recht, im Zuge der Abwägung beim Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Abbau von Bodenschätzen unter Siedlungsgebieten, die Interessen der im Einwirkungsbereich eines Bergbauvorhabens lebenden Anwohner nicht entsprechend berücksichtigt werden und

- die Einführung einer auf sämtliche Abbauvorhaben bezogenen Bergschadensvermutung mit Beweislastumkehr und damit des Nachweises des Bergbaubetreibers, dass ein Schaden nicht durch seine bergbauliche Tätigkeit verursacht sein kann, gegenwärtig nicht sichergestellt ist,

Das Vorsitzende Mitglied setzt sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür ein, dass bei jeglichen Anträgen auf Forderung von Kohlenwasserstoffen mittels Fracking-Technologie die betroffenen Bezirke umgehend über diese informiert werden.

2. Die Bezirksversammlung Bergedorf erwartet deshalb von den beteiligten Hamburger Behörden, dass alle rechtlichen Möglichkeiten, wie sie auch von den Vertretern der Hamburger Behörden und des LBEG auf der Veranstaltung des Regionalausschusses am 12.04.13 genannt worden sind, ausgenutzt werden, um eine Genehmigung zur Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels der Fracking-Technologie im Bezirk zu verhindern. Dabei sollen vor allem bereits festgestellte und ggf. weitere öffentliche Interessen angemessen berücksichtigt, das heißt, als schwerwiegende Versagensgründe einer absehbar beantragten Förderbewilligung nach § 8 BbergG herangezogen werden.
Bezirksamtsleiter und Vorsitzendes Mitglied werden aufgefordert, sich in diesem Sinne nachdrücklich bei den zuständigen Behörden einzusetzen.

3. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich bei dem Senat der FHH und bei den Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft dafür einzusetzen, dass

a) sich das Bundesland Hamburg den Initiativen anderer Bundesländer im Bundesrat anschließt, um Fracking auch in Hamburg zu verhindern,

Anm: Es gibt in Deutschland kein Bundesland, das Fracking in Hamburg verhindern will, und auch keins, das Fracking überhaupt generell verhindern will.

und
b) dass das Bundesland Hamburg eine Bundesratsinitiative zur Reformierung des Bundesberggesetztes (BbergG) einleitet.

Dabei sollen insbesondere die im Punkt 1 genannten Argumente bei der Reformierung berücksichtigt werden.

4. Das Vorsitzende Mitglied setzt sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür ein, dass bei jeglichen Anträgen auf Forderung von Kohlenwasserstoffen mittels Fracking-Technologie die betroffenen Bezirke umgehend über diese informiert werden.

Vorläufige Originalversion des Antrags ansehen [PDF]


Repowering: Bürgerbegehren abgelehnt, Bürgerentscheid am 11. Juli 2013

Der TOP zum Repowering in den Vier- und Marschlanden verlief mit einer Debatte, die im Prinzip so auch schon vor einem Jahr hätte stattfinden können. Wirklich neue Erkenntnisse gab es nicht, außer, das der Dialog zwischen den Akteuren nicht funktioniert. Die einen warfen den anderen vor, ihren Beitrag zur Energiewende nicht leisten zu wollen, die anderen beschuldigten die einen, nicht rechnen zu können. Am Ende der Debatte standen die Anträge zur Abstimmung.

Der CDU-Antrag, dem Bürgerbegehren zuzustimmen, wurde mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken abgelehnt; der Antrag der SPD auf Durchführungen eines Bürgerentscheids mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen und der Antrag # 1197, mit der die CDU die Rolle rückwärts doch noch hinbekommen wollte, mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken abgelehnt. Ein weiterer Antrag, mit dem die damalige FDP/Piratenfraktion einen Runden Tisch Windkraft gefordert hatte, wurde von der BV abgelehnt.

Mehr Info dazu in der Bergedorfer Zeitung:
*Hitzige Debatte über Windkraftanlagen - Stiefmütterchen als symbolischer Protest*

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