RgA: Zwei neue Windräder in Neuengamme

Visualisierung der neuen Windenergieanlagen in Neuengamme, vom Hauptdeich aus gesehen. (Grafik: Net OHG)
Visualisierung der neuen Windenergieanlagen in Neuengamme, vom Hauptdeich aus gesehen. (Grafik: Net OHG)
Auf der Sitzung des Regionalausschusses am Dienstag den 18.02.2014 um 18:00 Uhr (Raum: Gemeindezentrum Fünfhausen, Lauweg 16, 21037 Hamburg) geht es diesmal u. a. um die eeH (erstmalige endgültige Herstellung) einiger Straßen in Vierlanden und um das Repowering im Windpark Neuengamme.

T a g e s o r d n u n g:

1. Öffentliche Fragestunde
2. Mitteilungen der Verwaltung

2.1. Erstmalige endgültige Herstellung (EEH) von Straßen - geplante Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 im Bezirksamt Bergedorf - XIX-1642.2
Das Bezirksamt gibt die Planung für die Jahre 2014 bis 2016 bekannt. "Demnach wird das Bezirksamt Bergedorf im Jahr 2014 die Maßnahmen „Grote Stegel“ und „Lütte Stegel“ baulich abschließen. Parallel werden die Planungen sowie die Umsetzung für die erstmalige endgültige Herstellung der Straße „Bei der Blauen Brücke“ vorangetrieben. Für die Jahre 2015 und 2016 sind die Straßen „Lüttwetter“ und „Ellernwinkel (von Abknickung bei Nr. 6 bis Brookdeich)“ für Planung und Umsetzung vorgesehen."

2.2. Schulwegsicherung Fünfhausen - XIX-1652.2

3. Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme; Verfasser: CDU-Fraktion
3.1. Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme - XIX-1835.1
Verfasser: CDU-Fraktion
Anfrage und Antwort siehe unten

4. Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde - XIX-1868
5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2014
6. Verschiedenes

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Bergedorf
Bezirksversammlung
Antwort Drucksachen–Nr.: XIX-1835.1

CDU-Fraktion Bergedorf
Datum: 03.02.2014
öffentlich
Aktenzeichen: 625.00-13
Beratungsfolge
Gremium Datum
Regionalausschuss 18.02.2014
Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme
Sachverhalt:
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Woller, Emrich, der Herren Grotheer und Capeletti und
Fraktion der CDU
Der Berichterstattung von NDR 90,3 und der Bergedorfer Zeitung war um den Jahres-
wechsel 2013 / 2014 zu entnehmen, dass dem Bergedorfer Bezirksamtsleiter erste Vor-
abinformationen zur Errichtung von zumindest zwei WEA im Bereich Neuengamme vor-
liegen müssen. Bekanntlich wurde am 11. Dezember 2013 die Änderung des F-Plans
und Landschaftsprogramms zwecks Ausweisung neuer und zusätzlicher Eignungsgebie-
te für WEA in Hamburg mehrheitlich durch SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE
LINKEN gegen die Stimmen von CDU und FDP in der Bürgerschaft beschlossen. So-
wohl der Bezirksamtsleiter (NDR 90,3 vom 28.12.2013) als auch Herr Klaus Soltau von
NET OHG Hamburg (BZ vom 07.01.2014) sprechen konkret von zwei WEA, die kurzfris-
tig in Betrieb gehen könnten. Während der Bergedorfer Bezirksamtsleiter mit zwei Anla-
gen in diesem Jahr rechnet und sich hinsichtlich weiterer Anlagen unsicher ist, rechnet
Herr Soltau mit der Genehmigung der Anlagen im März und dem Baubeginn für mindes-
tens zwei weiterer Anlagen im weiteren Verlauf des Jahres.
Die beschlossene Änderung des F-Plans ist nach derzeitigem Kenntnisstand noch nicht
im öffentlichen Anzeiger bekanntgegeben worden.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beantwortet die Fragen wie folgt:
1) Wann ist mit der Bekanntgabe im öffentlichen Anzeiger zu rechnen?
Zu 1.:
Die 133. Änderung des Flächennutzungsplans und die 117. Änderung des Landschaftspro-
gramms „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“ ist durch die Veröffentlichung
Seite: 1/2
im Hamburgischen Gesetzes- und Verordnungsblatt (Ausgabe Nr. 2 vom 10. Januar 2014, Sei-
ten 9 und 11)
in Kraft getreten.
2) Worauf stützt der Bezirksamtsleiter seine Erkenntnis, dass zumindest zwei WEA gebaut
werden vor dem Hintergrund, dass weder die öffentliche Bekanntgabe im Amtlichen An-
zeiger erfolgt noch das Genehmigungsverfahren zum Abschluss gebracht worden ist?
Zu 2.:
Siehe Antworten zu 1. und 3.
3) Wie ist der aktuelle Sachstand des Genehmigungsverfahrens zwecks Genehmigung von
vier WEA der NET OHG im sogenannten freiwilligen förmlichen immissionsschutzrechtli-
chen Verfahren - mit Öffentlichkeitsbeteiligung –?
Zu 3.:
Das Genehmigungsverfahren ruht zurzeit, weil derzeit noch die Überarbeitung und Vervollstän-
digung der Antragsunterlagen durch den Antragsteller erfolgt.
4) Wann ist mit der Neuansetzung des ursprünglich für 18. Juni 2013 geplanten, dann aber
wegen fehlender Unterlagen der Betreibergesellschaft NET OHG verschobenen, öffent-
lichen Erörterungstermins der eingereichten Einwendungen zu rechnen?
Zu 4.:
Erst nach erfolgreicher Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die zu beteiligen-
den Fachbehörden können die Termine für die erneute Öffentliche Auslegung, Einwendungsfrist
und Erörterungstermin von der BSU festgelegt werden.
Petitum/Beschluss:
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Anlage/n:
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Seite: 2/2

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