EHEC, HUS und saubere Hände

Seit vielen Wochen hat die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) nahezu täglich über die Entwicklungen in Sachen EHEC-Infektionen in Hamburg informiert. Gestern zum letzten Mal gab sie die aktuelle Zahl der EHEC-Infektionen in Hamburg und die Zahl der HUS-Erkrankungsfälle in Hamburger Krankenhäusern bekannt: Demnach gibt es in der Hansestadt 715 bestätigte EHEC-Infektionsfälle und 188 manifeste HUS-Erkrankungen.
Mit immer weniger Neuerkrankungen hat die EHEC-Krise eindeutig ihren Gipfel überschritten und den HUS-Kranken ist baldige und vollständige Genesung zu wünschen.

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu den aktuellen Fallzahlen zu EHEC und HUS am 20. Juni 2011:

Seit Freitag, 17. Juni, wurden in Hamburg sieben weitere Fälle bzw. Verdachtsfälle von Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) gemeldet. Bei drei bis dahin gemeldeten Verdachtsfällen hat sich die Diagnose nicht bestätigt. Somit erhöhte sich die Gesamtzahl der EHEC-Fälle in Hamburg um vier auf insgesamt 1090. Es ist aber auch weiter davon auszugehen, dass sich bislang gemeldete Verdachtsfälle nicht bestätigen werden. Derzeit gelten 715 Fälle als bestätigt.
Über das Wochenende wurden zudem zwei bislang als Hämolytisch-Urämisches-Syndrom (HUS) gemeldete Fälle vom behandelnden Krankenhaus korrigiert. Gleichzeitig ist bei einem bereits bekannten EHEC-Fall ein HUS nachgemeldet worden. Die Zahl der HUS-Fälle ist im Vergleich zu Freitag somit um einen Fall nach unten zu korrigieren auf nunmehr 188.


Mit dem Abschied aus der engmaschigen Kommunikation in Sachen EHEC gibt die BGV den Hamburgerinnen und Hamburgern Ratschläge zur Verhütung von Infektionen auf den Weg. Wenn die beherzigt werden, seien Infektionen mit Krankheitskeimen wirkungsvoll einzudämmen. Sollten solche Ratschläge nicht auch gerade an den oder die Verursacher der aktuellen, durch mangelnde Hygiene ausgelösten Krise gerichtet werden?

Die BGV zur Einhaltung von wichtigen Hygieneregeln (s. a. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung):

Wie die meisten Erreger von Lebensmittelinfektionen lassen sich auch EHEC- Bakterien durch Erhitzen abtöten, also durch Kochen, Braten oder Pasteurisieren (bei 70 °C für 10 Minuten). Tiefgefrieren garantiert hingegen nicht, dass ein Lebensmittel vollständig frei von EHEC wird. Zur Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen sind folgende Hygienemaßnahmen bei der Zubereitung von Speisen empfohlen:

  • Roh verzehrtes Gemüse und Obst gründlich waschen oder schälen.

  • Fleisch und Hackfleisch von Wiederkäuern vor dem Verzehr ausreichend erhitzen (mindestens 70° C für mehrere Minuten).

  • Rohes Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und zubereiten, auch verschiedene Bretter, Teller, Messer und Zangen benutzen.

  • Auf Rohmilch verzichten oder zumindest vor dem Verzehr abkochen.

  • Flächen und Gegenstände nach Kontakt mit Lebensmitteln gründlich reinigen und abtrocknen.

  • Wisch- und Handtücher nach der Zubereitung von Obst oder Gemüse und rohem Fleisch möglichst auswechseln und bei mindestens 60° C waschen.


Der Erreger kann auch von Mensch zu Mensch weitergegeben werden, vor allem durch eine sogenannte Schmierinfektion (fäkal-oral) aufgrund mangelnder Hygiene. Der beste Schutz gegen diese Übertragung ist gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife und sorgfältiges Abtrocknen:

  • vor der Zubereitung von Speisen,

  • vor dem Essen,

  • nach dem Toilettengang,

  • nach Kontakt mit Tieren.



«Nach dem Lokus, vor dem Essen: Händewaschen nicht vergessen!» Diese Regel bringt jede Mutter ihrem Kind bei, kaum dass es zu laufen beginnt. Diese Regel ist so selbstverständlich, dass sie ohne Nachdenken funktionieren sollte. Es schadet ja nichts, auch die Verbraucher daran zu erinnern, aber wer fasst denn die Waren an, bevor sie in den Laden kommen?

Das EHEC-verkeimte Gemüse kam vermutlich entweder durch Gülle-Düngung zu Stande oder weil sich jemand in der Produktion oder der Logistikkette die Hände nicht gewaschen hat. Dem Endverbraucher Hygienemaßregeln vorzubeten hat ein bisschen den Anschein, als solle er das ausbaden, was vorher versäumt wurde. Gülle, besonders aus Massentierhaltung, von hochgezüchteten Tieren, die nur mit massivem Antibiotika-Einsatz «gesund» erhalten werden können, gehört verboten, denn das ist eine der Brutstätten von immer wieder neuen gefährlichen, auch resistenten Keimen. Und dass sich die Arbeiter, die Obst, Gemüse und Sprossen handhaben, die Finger waschen und an die Hygienevorschriften halten, darauf sollte sich der Verbraucher wohl verlassen können.

Inzwischen, so meldet die Verbraucherzentrale Hamburg, seien EHEC-Bakterien in einem Bach bei Frankfurt/Main gefunden worden. Das Wasser aus dem Bach darf nun nicht mehr für die Bewässerung von Feldern verwendet werden.

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