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RgA: Zwei neue Windräder in Neuengamme

Visualisierung der neuen Windenergieanlagen in Neuengamme, vom Hauptdeich aus gesehen. (Grafik: Net OHG)
Visualisierung der neuen Windenergieanlagen in Neuengamme, vom Hauptdeich aus gesehen. (Grafik: Net OHG)
Auf der Sitzung des Regionalausschusses am Dienstag den 18.02.2014 um 18:00 Uhr (Raum: Gemeindezentrum Fünfhausen, Lauweg 16, 21037 Hamburg) geht es diesmal u. a. um die eeH (erstmalige endgültige Herstellung) einiger Straßen in Vierlanden und um das Repowering im Windpark Neuengamme.

T a g e s o r d n u n g:

1. Öffentliche Fragestunde
2. Mitteilungen der Verwaltung

2.1. Erstmalige endgültige Herstellung (EEH) von Straßen - geplante Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 im Bezirksamt Bergedorf - XIX-1642.2
Das Bezirksamt gibt die Planung für die Jahre 2014 bis 2016 bekannt. "Demnach wird das Bezirksamt Bergedorf im Jahr 2014 die Maßnahmen „Grote Stegel“ und „Lütte Stegel“ baulich abschließen. Parallel werden die Planungen sowie die Umsetzung für die erstmalige endgültige Herstellung der Straße „Bei der Blauen Brücke“ vorangetrieben. Für die Jahre 2015 und 2016 sind die Straßen „Lüttwetter“ und „Ellernwinkel (von Abknickung bei Nr. 6 bis Brookdeich)“ für Planung und Umsetzung vorgesehen."

2.2. Schulwegsicherung Fünfhausen - XIX-1652.2

3. Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme; Verfasser: CDU-Fraktion
3.1. Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme - XIX-1835.1
Verfasser: CDU-Fraktion
Anfrage und Antwort siehe unten

4. Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde - XIX-1868
5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2014
6. Verschiedenes

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RgA: Überschwemmungsgebiete, Schulbau, Windenergie, Straßenlärm

Volles Programm bei der kommenden Sitzung des Regionalausschusses (Dienstag, den 21.01.2014 um 18:00 Uhr; Raum: Lauweg 16, 21037 Hamburg): Der Ausschuss beschäftigt sich gem. T a g e s o r d n u n g u. a. mit folgenden Themen:
  • Überschwemmungsgebiete; hier: Stellungnahme zum Senatsdrucksachenentwurf

  • Neue Planung Stadtteilschule Kirchwerder bei der Kirche (XIX-1769)
    Die CDU-Fraktion fordert:
    »Der Regionalausschuss möge beschließen:
    - Die Verwaltung wird aufgefordert unverzüglich neue Planungen am vorgeschlagenen neuen Ort (C 42, südlicher Teil von Kirchwerder zwischen Karkenland und Teufelsort) aufzunehmen und die die alte Planung zur Akte zu legen.
    - Dem Regionalausschuss ist zeitnah der neue Stand der Planungen, mit Zeitplan und Standort, für die neue Stadtteilschule vorzustellen.«

  • Kraftfahrzeugverkehre auf dem Marschbahndamm (XIX-1833):
    Der Marschbahndamm soll auf seiner gesamten Strecke für KfZ gesperrt werden. Das PK 43 schlägt vor, den Marschbahndamm so zu beschildern, dass nur Fuß- und Radfahrerverkehre erlaubt werden. Landwirtschaftlicher Verkehr wird durch eine Zusatzbeschilderung befreit.

  • Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme (XIX-1835)
    Die CDU-Fraktion fragt nach, wann mit der Veröffentlichung des geänderten Flächennutzungsplans im Amtlichen Anzeiger und wann mit dem Erörterungstermin im immissionsschutzrechtlichen Verfahren der beantragten vier neuen Windenergieanlagen im Feld Neuengamme zu rechnen ist.



Windpark Neuengamme: Auslegung des geänderten FNP

Simulation Repowering KZ Gedenkstätte
Bestand und Simulation Windpark Neuengamme, vom Jean-Dolidier-Weg, Eingang zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme, aus gesehen
Die Änderung des Flächennutzungsplans der Freien und Hansestadt Hamburg am Standort für Windenergieanlagen in Neuengamme liegt jetzt in der BSU und im WZB Bergedorf, Wentorfer Straße 38a, sowie hier im WWW aus.

Einwendungen sind bis 7. Oktober möglich

Der Senat hat beschlossen, die Windenergie in Hamburg auf eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt (MW) auszubauen. Dies soll vor allem durch den Abbau alter und den Neubau leistungsstärkerer Windenergieanlagen (Repowering) ermöglicht werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt setzt diesen Auftrag um und hat die Flächensuche nach zusätzlichen Standorten für Windenergieanlagen in ganz Hamburg durchgeführt. Durch die Darstellung weiterer bzw. veränderter "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm sollen sowohl neue Vorhaben als auch das Repowering bestehender Anlagen ermöglicht und so die Voraussetzungen geschaffen werden, die in Hamburg installierte Leistung deutlich zu erhöhen.

Grund für die dritte öffentliche Auslegung ist die Verschiebung der vorgesehenen Darstellung der Teilflächen des Eignungsgebietes Neuengamme. Gegenüber der Fassung, die vom 10. September bis 17. Oktober 2012 erstmals öffentlich ausgelegen hat, wird die mittlere Eignungsfläche nach Norden verschoben und die östlich Eignungsfläche sowohl nach Norden als auch nach Westen verschoben.

Die Änderungen des Flächennutzungsplans (zeichnerische Darstellungen, Beschlusstext und Begründung) werden vom 23. September bis zum 7. Oktober 2013 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Auslegungsraum E.01.272, öffentlich ausgelegt.
Duplikate der Änderungen des Flächennutzungsplans sowie die umweltbezogenen Informationen können beim Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Straße 38 a, 2. Obergeschoss, Vitrine gegenüber Zimmer 213, 21029 Hamburg im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden. Für Auskünfte stehen Ihnen hier während der öffentlichen Auslegung Ansprechpartner zur Verfügung.

Die FNP-Änderung ist außerdem hier online verfügbar: hamburg.de/bauleitplanung

Es liegen insbesondere folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

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Beim Fracking auf die Bremse treten

Dr. Herlind Gundelach, Peter Altmaier, Dennis Gladiator (v.r.n.l.)
Bundesumweltminister Peter Altmaier beim Gespräch mit lokal engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Rechts die CDU-Direktkandidatin des Wahlkreis 23, Dr. Herlind Gundelach; links Dennis Gladiator, der für die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft sitzt.
»Beim Fracking auf die Bremse treten, nicht aufs Gas.« Mit dieser Formel fasste Bundesumweltminister Peter Altmaier seinen Standpunkt zum Fracking in Deutschland zusammen, als er heute auf seiner Wahlkampftour in Bergedorf Halt machte. Nachmittags waren ausgewählte Vertreter lokaler Bürgeriniativen gegen Fracking und gegen Windenergie-Repowering sowie der »Gemeinschaft Vier- und Marschlande« zum Gespräch mit dem Minister eingeladen, am Abend sttellte sich der Minister den Bürgerfragen bei seiner öffentlichen Diskussionsveranstaltung.

»Beim Fracking auf die Bremse treten, nicht aufs Gas.«, sagte der Minister den Menschen. Er sieht für Fracking in der nahen Zukunft in Deutschland eher keine Möglichkeit - wegen der dichten Besiedlung. In den USA sei das anders, da finde das Fracking inmitten des Nirgendwo statt, wo höchstens einmal ein Kojote sich erschreckt, vielleicht auch umfällt. Auch sah der Minister nicht die Notwendigkeit, diesen Bodenschatz jetzt zu heben. Schließlich werde das Gas, das bereits viele Millionen Jahre dort unten liegt, nicht schlecht, wenn es noch 20 Jahre länger dort liegen bleibt.

Fracking zu verbieten sei schwierig, meinte der Minister. Ein generelles Verbot würde wohl vor dem Verfassungsgericht scheitern. Ein anderes Beispiel aus dem Bergbau diente dem Minister zur Erläuterung: Der Steinkohlebergbau in Altmaiers Heimatland an der Saar. Dort habe der Abbau der Steinkohle verheerende Schäden an der Oberfläche angerichtet - ein halb eingestürzter Kirchturm und 300 abgestürzte Schornsteine - woraufhin der Steinkohlebergbau im Saarland beendet wurde. Trotzdem sei der Steinkohlebergbau nicht in ganz Deutschland verboten. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahre 2011, wonach ein Frackingverbot durchaus verfassungskonform sei, hielt Altmaier für begrenzt nützlich, da dieses Gutachten nicht bewiesen habe, gerichtsfest zu sein.

Fracking sei heute in Deutschland überall erlaubt, meinte Altmaier. Auch er sehe beim Fracking noch viele ungeklärte Fragen. Der Plan sei daher, hier schrittweise vorzugehen und zunächst einmal das Fracking in Wasserschutzgebieten zu verbieten. Der Minister empfand es als falsch, dass Kritiker den Entwurf eines Änderungsgesetzes des Wasserhaushaltsgesetzes, den er zusammen mit Wirtschaftminister Rösler eingebracht hat, als »Frackingfördergesetz« bezeichnen. Er bedauerte, dass sein Vorschlag eines Fracking-Moratorium auf taube Ohren gestoßen war, und versicherte aber, dass vor der Wahl in sechs Wochen keine gesetzgeberischen Aktivitäten in Bezug auf Fracking stattfänden. Gleichwohl liege der Gesetzentwurf nur auf Eis, sei also nicht verworfen.

Man müsse bedenken, dass es beim Fracking auch um die Geothermie ginge. Die Umweltverträglichkeit des Fracking sei die Frage, die zunächst geklärt werden müsse. In den nächsten 10, 20, 25 Jahren erwartet Altmaier in deutschem Boden kein Fracking im großen Maßstab. Forschung aber müsse es geben. Die Gasindustrie halte zurzeit still und warte auf eine Perspektive. So seien im Moment keine Fracs in Deutschland vorgesehen -- es herrsche sozusagen ein Stillhalteabkommen, also eine Art informelles Moratorium, sagte Altmaier. Es sei die Pflicht der Regierung, der Industrie eine klare Perspektive zu geben, um sich hier keinen Klagen auszusetzen.

Erst wenn jegliche Zweifel an der Sicherheit des Fracking widerlegt seien, könne die Technik zum Einsatz kommen, sagte der Minister. »Mit der CDU im Zweifel für die Umwelt!«, betonte er. Im Hinblick auf schon stattgefundene, bundesweite Treffen der Anti-Fracking-Initiativen schlug er vor, das nächste Treffen im kommenden November mit ihm gemeinsam in Berlin zu veranstalten.

Wassereinzugsgebiete und Aufsuchungsgebiete für Kohlenwasserstoffe in und um Hamburg. Quelle: Hamburg Wasser
Wassereinzugsgebiete und Aufsuchungsgebiete für Kohlenwasserstoffe in und um Hamburg. Quelle: Hamburg Wasser
Die Delegierten der Bürgerinitiativen FrackingFreies Hamburg/-Harburg versuchten, dem Minister in aller gebotenen Kürze die Unmöglichkeit des Fracking in und um Hamburg vor Augen zu führen, da das Gebiet großräumig von Wassereinzugs- und Trinkwassergewinnungsgebieten für viele Millionen Menschen durchzogen ist - ein absolutes No-Go für Fracking. Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit eines Frackingverbots versuchten sie den Bundesumweltminister, seines Zeichens Jurist, zu ermutigen, insbesondere im Hinblick auf Artikel 2 Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, und Artikel 20a, die Verpflichtung des Staates, die lebenswerte Umwelt auch langfristig zu erhalten.
Den Hinweis des BI-Chefjuristen zu der Möglichkeit eines Frackingverbots auf Grundlage der Landeswassergesetze, die aufgrund der bundeseinheitlichen Regelungslücke existiert, nahm der Minister zur Notiz.

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Mit dem Wind ist zu rechnen

Windpark Danna II
»Die enge Verzahnung zwischen der Entstehung von Neuem, dem Weiterbestehen und Verschwinden von Altem, dabei lokal differierend, stellt ein wesentliches Charakteristikum für eine historische Kulturlandschaft dar.« (Becker 1998: 51)«
Foto: Abendstimmung im östlichen Fläming: Der Windpark Danna II.
Dennis Gladiator wollte es wissen und hat noch einmal eine Anfrage zum Repowering im Bezirk Bergedorf an den Senat gerichtet. Die Senatsantwort [DOC] beantwortet die gestellten Fragen unvollständig, aber ohne Interpretationsspielraum. Dennoch wird sie missinterpretiert, vom Fragesteller selbst, aber auch von der örtlichen Tageszeitung bz, von Irreführung ist gar die Rede. Offenkundig kann oder will man selbst weder richtig lesen noch richtig rechnen. Da wird von Mauern gesprochen, weil der Senat zugibt, sich nicht in derselben Intensität wie die Bergedorfer selbst mit dieser Bergedorfer Angelegenheit befasst zu haben, und eine Information nicht gibt, weil er sie nicht hat. Da wird von Ausweichen gesprochen, weil sich der Senat auch nicht darauf einlässt, bestehenden Regularien bzgl. Lärm zu widersprechen. Und damit es auch jeder merken solle, wie das Volk hinters Licht geführt wird, werden Planern Worte in den Mund gelegt, die nicht ausgesprochen wurden, und aus der Feststellung der überwiegenden generellen Unterstützung des Ausbaus der Windenergie wird mir nichts, dir nichts Professor Beba die Behauptung unterstellt, die Bergedorfer seien in der Überzahl für die Errichtung von 180-m-Windrädern. So setzt sich die Tradition der Unsachlichkeit fort, was wenige Tage vor dem Termin für den Bergedorfer Bürgerentscheid ein gewisses G'schmäckle hat.

Ob mit Propaganda und Fehlinformation das Ziel erreicht wird, den Bürgerentscheid zugunsten der von den Konservativen geforderten Höhenbegrenzung auf 100 m Gesamthöhe und auf Mindestabstände von 1000 m zu Wohngebäuden zu beeinflussen, oder ob sich der statistische Trend aus der HAW-Akzeptanzstudie auf die Gesamtbevölkerung Bergedorfs übertragen lässt, wird sich nach dem 11. Juli 2013 gezeigt haben. Dann ist die Abstimmungsfrist beim Bürgerentscheid gelaufen und die Stimmen sind ausgezählt.



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Bürgerentscheid: Viel Wind in Bergedorf

Windenergieanlage, etwas verzerrt
Weg in eine postfossile Zukunft oder störendes Element im Lebensumfeld? Die Ansichten über hohe Windräder in Sichtweite klaffen weit auseinander.
Sie sind Gewohnheit gewordene Fremdkörper in der Landschaft. In den Vier- und Marschlanden sind sie seit bald 20 Jahren Teil der Kulturlandschaft. Und längst schon sollten sie, im Zuge der Energiewende, aber auch wegen beginnender Altersschwäche, erneuert und dabei erhöht werden. Die Rede ist von den "Windrädern" und das ist durchaus wörtlich zu verstehen.

Aber so schnell geht das mit der Erneuerung nicht. Denn seit über einem Jahr tobt im Bezirk Bergedorf geradezu ein Sturm über das "Wie" der Modernisierung der in die Jahre gekommen Aggregate, mit deren Hilfe aus Wind elektrischer Strom gemacht wird. Geplant sind Anlagen mit einer Gesamthöhe von 150 Metern in den Eignungsgebieten Altengamme, Neuengamme und Ochsenwerder und von 180 Metern im neu zu schaffenden Eignungsgebiet Curslack, direkt an der Grenze zum Bergedorfer Stadtgebiet. Die einen finden diese Planung zeitgemäß, weil unumgänglich, damit Hamburg seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Die anderen finden Windräder schön, weil sie ausdrucksstarkes Symbol einer Zukunft sind, in der Energiegewinnung nicht mehr gleichbedeutend ist mit Umweltgefährdung oder Umweltzerstörung. Noch andere laufen Sturm gegen diese geplanten, höheren Windräder, weil sie der Meinung sind, dass sie davon krank werden und dass diese Anlagen die Kulturlandschaft zerstören würden.

Ein Bürgerentscheid im Bezirk Bergedorf am 11. Juli 2013 soll die Frage klären, ob die Bergedorfer mehrheitlich für oder gegen dieses Repowering - die Ertüchtigung - der Windenergieanlagen (WEA) in den Vier- und Marschlanden sind. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Hamburgische Flächennutzungsplan, der die Anpassung der bisherigen Eignungsgebiete und erstmalig auch eine Höhenbeschränkung für Windenergieanlagen festlegen soll. Angestrengt haben den Entscheid die drei Bürgerinitiativen BI-W-O, WINKI und BI-W-Ag; die Umsetzung des Plans kann das Ergebnis dieser Abstimmung allerdings nicht direkt beeinflussen, denn das Repowering-Projekt liegt in der Einheitsgemeinde Hamburg in der Hand der Bürgerschaft. Der Bezirk hat in dieser Sache kein direktes Mitspracherecht und kann nur Empfehlungen aussprechen, die von Hamburgs Regierung zu berücksichtigen sind.

Damit alle Bergedorfer Wahlberechtigten bestinformiert abstimmen können, wird es eine Begleitbroschüre zu den Wahlunterlagen geben, in der Bürgerinitiativen und Bezirksfraktionen ihre jeweilige Position zum Thema darlegen. Diese Stellungnahmen sind hier unten nachzulesen.

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Bergedorfer BV: »Das findet nicht unsere Zustimmung!« [UPDATE]

Wittorf Z1 - Verpressstelle Grapenmühlen (LK ROW)
Keine Dystopie, sondern heute schon reale Folge extensiven Gasbohrens: Mitten im Wald werden Abermillionen Liter Abfälle aus der Erdgasförderung im Untergrund endgelagert (Wittorf Z1 - Verpressstelle Grapenmühlen (LK ROW))
Alle politischen Fraktionen in Bergedorf wenden sich klar gegen Fracking. Das zeigen alle drei Anträge, die am kommenden Donnerstag in der Bezirksversammlung (BV) zu diesem Thema anstehen.[1] [2] [3]

[UPDATE] Einen Tag vor der Sitzung haben die drei Fraktionen ihre Anträge in einen gemeinsamen interfraktionellen Antrag überführt. Damit wollen sie den Beschluss beantragen:

»Die Bezirksversammlung Bergedorf lehnt eine Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels der Fracking-Technologie im Gebiet des Bezirks Bergedorf ab...«

Weiter formulieren die Fraktionen gemeinsam: »Bezirksamtsleiter und Vorsitzendes Mitglied werden aufgefordert, sich in diesem Sinne nachdrücklich bei den zuständigen Behörden ein zu setzen.« Außerdem soll sich das Vorsitzende Mitglied bei den Hamburger Regierungsorganen Senat und Bürgerschaft dafür einzusetzen, dass das Bundesland Hamburg sich den Initiativen anderer Bundesländer anschließt, um Fracking in Hamburg zu verhindern, und dass Hamburg eine Bundesratsinitiative zur Reformierung des Bundesberggesetzes (BBergG) einleitet. [Update Ende.]

"Bergedorfer BV: »Das findet nicht unsere Zustimmung!« [UPDATE]" vollständig lesen