Asylrechtsänderung: Roma-Familie aus Moorfleet soll abgeschoben werden

Küche im Containerlager Moorfleet
Bescheidenes, aber warmes Willkommen für die ersten Asylsuchenden am Moorfleeter Sandwisch (18.10.2013)
Schon vor Inkrafttreten der beschlossenen Asylrechtsänderung:
Familie Severovic aus Moorfleet droht akut die Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina


Europäisches Zentrum für Antiziganismusforschung fordert Bundespräsidenten auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen

Die Linke. Bergedorf informiert:

Nach der Entscheidung des Bundesrates vor wenigen Tagen, gestützt auf die rot-grünen Stimmen aus Baden-Württemberg, wurde das Asylrecht hinsichtlich als "sicher" geltender Herkunftsstaaten geändert. Was für den grünen Ministerpräsidenten Kretschmann aus Baden-Württemberg ein "schwieriger Abwägungsprozess" mit "substanziellem Gewinn" war, hat nun auch im Bezirk Bergedorf ernste Folgen für eine Flüchtlingsfamilie aus Bosnien-Herzegowina.

Familie Severovic, die zurzeit in der Flüchtlingsunterkunft Sandwisch in Moorfleet lebt, wurde aufgefordert, sich am 2. Oktober in der Behörde die Ausreisepapiere abzuholen. Damit droht der Familie, dass sie nun unmittelbar ausreisen muss in das nun "sichere" Bosnien-Herzegowina abgeschoben wird. Dort lebte die Familie in einer gemieteten Baracke am Stadtrand. Diese Baracken, "Ghettos" der Roma, wurden im Frühjahr dieses Jahres vom Staat zerstört. Auch eine Krankenversicherung bekamen sie, trotz ständiger Bitten und Fragen bei den Behörden, nicht. Der Vater hielt die Familie durch das Sammeln von Schrott und Müll über Wasser.

Die Angst der beiden Eltern ist groß, insbesondere, da sie in Bosnien mit ihren zwei Töchtern (Fünf Jahre bzw. fünf Monate alt) obdachlos sein werden. Zudem hatte das in Hamburg geborene kleine Baby bereits in der Schwangerschaft Probleme mit dem Herzschlag. Die Behörde ist nun der Ansicht, das Baby sei so weit gesundet, dass eine Rückführung nach Bosnien durchgeführt werden könne. Diskriminierungen, Obdachlosigkeit und eine fehlende Gesundheitsversorgung sind also im Sinne der Behörde keine ausreichenden Begründungen, um in Hamburg bleiben zu dürfen.

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