Hände weg von Round Up und Co.!

In der letzten Woche haben Mitarbeiter des Umweltinstituts München in Bau- und Gartenmärkten stichprobenartig Käufe von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln (beispielsweise „Roundup“ von Monsanto) durchgeführt. In drei Viertel der Fälle waren die Ergebnisse erschreckend: Entweder zeigten die Verkäufer mangelnde oder überhaupt keine Sachkenntnis und haben somit falsch oder unzureichend bezüglich der Anwendung von Pflanzengiften beraten, oder aber sie empfahlen die Mittel wissentlich gegen die gesetzlichen Vorschriften.

So war es in fast allen Märkten möglich, diese giftigen Produkte zu kaufen. Und das, obwohl unsere Testkäufer die Unkrautvernichter ausdrücklich für verbotene Anwendungsbereiche wie Garagentoreinfahrten und Gehwege verlangten. Sehr bedenklich ist auch der Verkauf über das Internet: dort können die Mittel problemlos ohne Anwendungsnachweis bestellt werden.

Diese Ergebnisse bestärken unsere Forderung, den Verkauf an Privatpersonen sowie den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln im Haus- und Kleingartenbereich sofort zu stoppen. Das Umweltinstitut München e.V. fordert alle Privatpersonen auf, kein Gift im Garten einzusetzen!

Mehr Informationen zum Glyphosateinsatz in Haus- und Kleingärten finden Sie auf der Homepage des Instituts.

Das Faltblatt "Allestöter - Roundup und Glyphosat" können Sie hier bestellen.

Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Verbote der Anwendung steht im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), insbesondere, aber nicht nur § 12 und § 13. Demnach gilt:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. § 12 Nr. 2 Satz 1 PflSchG

Ein Viertel Öko-Landbau in Hamburg

drei Schilder "ohne Gentechnik"
In Hamburg gibt es noch zu wenig ökologischen Landbau.
25 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg sollen bis 2025 auf ökologischen Anbau umgestellt haben
Senat beschließt Agrarpolitisches Konzept 2020


Dies schreibt heute die Hamburger Wirtschaftsbehörde dazu:

»Die Hamburger Agrarpolitik ist ein wichtiger Teil der Hamburger Wirtschaftspolitik. Mit dem "Agrarpolitischen Konzept 2020" bekennt sich der Senat zu diesem Wirtschaftszweig. Ein solches praxisorientiertes Konzept hat zuvor kein anderer Senat beschlossen. In Hamburgs ländlichen Räumen produzieren 685 landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe mit rund 3.340 Arbeitskräften in unmittelbarer Nähe der Stadt. Der Schwerpunkt liegt im Gemüse-, Obst-, Blumen und Zierpflanzenanbau. In Hamburg wirtschaften 34 ökologische Erzeugerbetriebe und zwei Bio-Imker.

Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Hamburger Agrarwirtschaft zu erhalten und deren wirtschaftspolitische Bedeutung zu stärken. Gefördert werden daher Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Agrarinvestition, Beratung, Weiterbildung, Flächennutzung, Absatzförderung regionaler Produkte, Verbesserung des Waldmanagements und der angewandten Forschung. Ziel ist es, den aktiven Beitrag der Agrarwirtschaft in den Bereichen Ernährung, Klima- und Ressourcenschutz sowie Forschung zu sichern und zu verbessern. Im Bereich des ökologischen Landbaus wird der Senat neben der Anhebung der Flächenprämie die Etablierung einer Modellregion Bio-Obst in der Dritten Meile des Alten Landes vorantreiben. Auf Seiten des Absatzmarktes führt er seine Politik der Regionalität von Agrarprodukten konsequent fort und wird die Agrarwirtschaft der Metropolregion Hamburg durch diesbezügliche Projekte fördern.

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