Hände weg von Round Up und Co.!
Geschrieben von Redaktion am
In der letzten Woche haben Mitarbeiter des Umweltinstituts München in Bau- und Gartenmärkten stichprobenartig Käufe von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln (beispielsweise „Roundup“ von Monsanto) durchgeführt. In drei Viertel der Fälle waren die Ergebnisse erschreckend: Entweder zeigten die Verkäufer mangelnde oder überhaupt keine Sachkenntnis und haben somit falsch oder unzureichend bezüglich der Anwendung von Pflanzengiften beraten, oder aber sie empfahlen die Mittel wissentlich gegen die gesetzlichen Vorschriften.
So war es in fast allen Märkten möglich, diese giftigen Produkte zu kaufen. Und das, obwohl unsere Testkäufer die Unkrautvernichter ausdrücklich für verbotene Anwendungsbereiche wie Garagentoreinfahrten und Gehwege verlangten. Sehr bedenklich ist auch der Verkauf über das Internet: dort können die Mittel problemlos ohne Anwendungsnachweis bestellt werden.
Diese Ergebnisse bestärken unsere Forderung, den Verkauf an Privatpersonen sowie den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln im Haus- und Kleingartenbereich sofort zu stoppen. Das Umweltinstitut München e.V. fordert alle Privatpersonen auf, kein Gift im Garten einzusetzen!
Mehr Informationen zum Glyphosateinsatz in Haus- und Kleingärten finden Sie auf der Homepage des Instituts.
Das Faltblatt "Allestöter - Roundup und Glyphosat" können Sie hier bestellen.
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Verbote der Anwendung steht im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), insbesondere, aber nicht nur § 12 und § 13. Demnach gilt:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. § 12 Nr. 2 Satz 1 PflSchG
So war es in fast allen Märkten möglich, diese giftigen Produkte zu kaufen. Und das, obwohl unsere Testkäufer die Unkrautvernichter ausdrücklich für verbotene Anwendungsbereiche wie Garagentoreinfahrten und Gehwege verlangten. Sehr bedenklich ist auch der Verkauf über das Internet: dort können die Mittel problemlos ohne Anwendungsnachweis bestellt werden.
Diese Ergebnisse bestärken unsere Forderung, den Verkauf an Privatpersonen sowie den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln im Haus- und Kleingartenbereich sofort zu stoppen. Das Umweltinstitut München e.V. fordert alle Privatpersonen auf, kein Gift im Garten einzusetzen!
Mehr Informationen zum Glyphosateinsatz in Haus- und Kleingärten finden Sie auf der Homepage des Instituts.
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Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Verbote der Anwendung steht im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), insbesondere, aber nicht nur § 12 und § 13. Demnach gilt:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. § 12 Nr. 2 Satz 1 PflSchG
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