Dennis Gladiator bohrt nach: Was ist mit dem Aufsuchungsantrag von ExxonMobil?

Dennis Gladiator, CDU, hat heute eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) »Hydraulik Fracturing im Erlaubnisfeld Vierlande « (s.u.) an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg eingereicht, mit der er Details zur Erdgassuche und- förderung in den Vier- und Marschlanden in Erfahrung bringen will. Seine Parteikollegin Birgit Stöver aus Harburg unterstützt ihn dabei. Der Senat hat nun 7 Tage Zeit zu antworten. Nachdem die Fraktion der Bergedorfer Die Linke. bereits am 20.12.2012 eine Große Anfrage »Förderung von Kohlenwasserstoffen nebst anfallender Gase auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg« ans Bezirksamt gerichtet hatte, die mittlerweile zum Auskunftsersuchen umgewandelt worden ist und deren Beantwortung in diesen Tagen erfolgen sollte, ist die CDU-SKA die zweite umfängliche Befragung von verantwortlichen Stellen.

Während die Anfrage von Die Linke. eher auf die Rolle der Bezirksämter in derartigen bergrechtlichen Fragen abzielt, enthält ihre Anfrage genauso wie die der CDU Auskunftsersuchen, die prinzipiell nur die Oberste Bergbaubehörde in Hamburg beantworten kann. Diese Behörde, strukturell in der Wirtschaftsbehörde und da in der »Abteilung Industrie, Technologie -- Cluster »Maritime Industrie«« angeordnet, ist die für die Entscheidung maßgebliche Behörde. Ihre Entscheidung ist für das Handeln der nachgeordneten Oberen Bergbaubehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover, bindend, wie Behördenleiter Günter Würfel unserer Redaktion bestätigte. Hamburg hat, wie Schleswig-Holstein und Bremen auch, mit Niedersachsen einen Vertrag, und lässt bergrechtliche Belange, um selbst keinen großen Apparat vorhalten zu müssen, gegen eine entsprechende Gebühr vom Nachbarland abwickeln.

Die Anfrage der CDU enthält zwar Fragen, deren Antworten bereits bekannt sind, wie z.B. die nach dem Areal des Erlaubnisfeldes, aber so wie auch das Auskunftsersuchen von Die Linke. ebenso Fragen, die den Senat bzw. seine Behörden ins Schwitzen bringen könnten. Ist es doch das erste Mal, dass in Hamburg ein Aufsuchungsantrag nach unkonventionellen Gaslagerstätten zu beurteilen war, und das auch noch von einer Behörde, die Bergbaufragen quasi nebenher erledigt. Bei diesem Thema -- Aufsuchung von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen -- möchte die Industrie am liebsten alles als Betriebsgeheimnis erklären. Damit befasste Behörden sehen sich jetzt mit dem aufflammenden Informationsinteresse von Politik und Öffentlichkeit konfrontiert. In 7 Tagen wissen Politik und Öffentlichkeit mehr, denn dann müssen sowohl das Auskunftsersuchen von Die Linke. als auch die bohrende Anfrage von der CDU in der einen oder anderen Weise beantwortet sein.

Auf dem Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg hat bekanntlich der Ölkonzern ExxonMobil die Konzession für ein »Aufsuchungsgebiet Vierlande« erhalten. Bevor eventuell gefundene Bodenschätze, hier wohl Erdgas, tatsächlich gefördert werden können, sind zwar weitere Genehmigungen erforderlich, aber mit dieser ersten Genehmigung hat der Ölmulti die wichtigste Hürde genommen, wie Bergrechtler unisono bestätigen. Es ist von größtem öffentlichen Interesse zu wissen, welche Maßnahmen der Konzern bereits in dieser ersten Aufsuchungsphase plant. Auch wenn von Amts wegen stets beteuert wird, das ja »noch nichts passiert«, ist spätestens seit Lech Kowalskis Dokumentation aus Polen bekannt, dass bereits seismische Voruntersuchungen das Trinkwasser »in eine graue, ungenießbare Mehlbrühe« verwandeln können.

20.01.2013
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dennis Gladiator und Birgit Stöver (CDU)


Betr.: Hydraulik Fracturing im Erlaubnisfeld Vierlande
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den Antrag der BEB Erdgas und Erdöl GmbH für Explorationsbohrungen im Bereich des „Erlaubnisfeldes Vierlande“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoff - Erdgas und Erdöl - stattgegeben.
Sollte man im Zuge des Explorationsprozesses auf abbaubare Materialien stoßen, muss über die zu nutzende Fördertechnik (Fracking-Technologie) entschieden werden.
Bei dem umstrittenen Verfahren des Hydraulik Fracturing (Fracking) wird mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck durch ein Bohrloch in den Untergrund gepumpt. Bei dieser Technik müssen Auswirkungen auf das Grundwasser ausgeschlossen werden. So warnt ein Gutachten, welches für das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt erstellt wurde, vor dieser Technik. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen insbesondere wegen das Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers, dem sogenannten Flowback. Es ist nicht auszuschließen, dass es Auswirkungen auf das Grundwasser gibt. Die Fracking-Technologie ist daher abzulehnen.

Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat:
1. Wann wurde seitens der BEB Erdgas und Erdöl GmbH der Antrag auf Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis gestellt, wann und von wem wurde die sogenannte „Aufsuchungserlaubnis“ erteilt?
1.1 Welches Areal umfasst das genehmigte Erlaubnisfeld und was wurde konkret beantragt und genehmigt? (Wenn möglich, bitte Anlage der Antragsunterlagen und des Erlaubnisbescheids).
2. Welche weiteren Behörden, Ämter oder sonstige Stellen wurden wann vor der Entscheidung der Obersten Bergbaubehörde Hamburg/BWVI eingebunden und welche Stellungnahmen wurden abgegeben? (Wenn möglich, bitte Anlage sämtlicher Stellungnahmen.)
2.1 Wurde das Bezirksamt Bergedorf in das Verfahren mit einbezogen? Wenn ja, wann und in welcher Form, wenn nein warum nicht?
2.2 Wurde vor der Erteilung der Erlaubnis eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie das o.g. Gutachten vorsieht, erstellt? Wenn ja, welches Ergebnis hatte das Gutachten? Wenn nein, warum nicht?
2.3 Wurden Auflagen zu der Aufsuchungserlaubnis erteilt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Maßnahmen sind im Arbeitsprogramm (gem. § 11 Nr. 3 Bundesberggesetz) zu welchem Zeitpunkt vorgesehen?
3.1. Wie viele Erkundungsbohrungen sind wann und wo vorgesehen?
3.2 Um was für ein Vorkommen (konventionelles oder unkonventionelles Kohlenwasserstoffvorkommen) handelt es sich lt. Angaben der Antragstellerin bzw. der beteiligten Behörden?
3.3 Sind im Arbeitsprogramm auch Stimulationsmaßnahmen (syn. Hydraulische Stimulation; hydraulic fracturing; Fracking) vorgesehen und wenn ja, wann und wo?
4. In welchen Bereichen im Erlaubnisgebiet sind wasser- und/oder naturschutzrechtliche oder andere, auf gesetzlichen Grundlagen beruhende, Schutzgebiete oder -güter oder sonstige öffentliche Interessen durch die Aufsuchungsmaßnahme berührt?
5. In welchen Bereichen des Erlaubnisgebiets sind Aufsuchungsmaßnahmen, insbesondere Explorationsbohrungen, aufgrund von wasser- und/oder naturschutzrechtlichen oder von sonstigen entgegenstehenden öffentlichen Interessen ausgeschlossen?
6. Liegt bereits ein bergrechtlicher Betriebsplan für die Durchführung der Aufsuchungsmaßnahmen vor? Wenn ja, wurde bereits eine Zulassung erteilt?
6.1 Welche Behörden, Ämter oder sonstigen Stellen wurden bzw. werden im Betriebsplanverfahren beteiligt?

Trackbacks

Trackback-URL für diesen Eintrag

Dieser Link ist nicht aktiv. Er enthält die Trackback-URI zu diesem Eintrag. Sie können diese URI benutzen, um Ping- und Trackbacks von Ihrem eigenen Blog zu diesem Eintrag zu schicken. Um den Link zu kopieren, klicken Sie ihn mit der rechten Maustaste an und wählen "Verknüpfung kopieren" im Internet Explorer oder "Linkadresse kopieren" in Mozilla/Firefox.

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.