Moorburg: EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Verstoß gegen Umweltschutzvorschrift

Fischtreppe am Wehr Geesthacht
Die Fischtreppe am Wehr Geesthacht sollte ein Ausgleich für Umweltbeeinträchtigungen durch das KoKW Moorburg sein. (Foto: Erdal Torun/wikimedia)
Da beißen Umweltschutzvorschriften dem Investitionsschutz in den Schwanz - oder anders: Was offenbar zuvor in einem internationalen Schiedsgerichtsverfahren möglich oder angeblich »erforderlich« war, steht im Fall Moorburg im Widerspruch zur FFH-Richtlinie: Wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben hat die EU-Kommission hat heute die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt. Eine entsprechende Beschwerde des BUND im Jahre 2010 ist damit bestätigt.

Die Kommission hält es nach fast fünfjähriger Prüfung offenbar für erwiesen, dass im Genehmigungsverfahren Moorburg eine Alternativenprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Artikel 6, Abs. 4) unzulässigerweise umgangen worden ist, teilt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, mit. Eine solche Alternativenprüfung muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt.

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