EuGH-Urteil: Ein guter Tag für Europas Gewässerschutz, ein schlechter für die Elbvertiefung

grafik: Historie der Elbvertiefungen.
Das heutige EuGH-Urteil könnte das Ende der fortlaufenden Elbvertiefungen bedeuten. (Grafik: Dr. Joachim Taubert)
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat heute ihr Urteil in der Klage gegen die geplante Elbvertiefung gesprochen. Demnach ist - vereinfacht gesagt - eine geplante Maßnahme, die Gewässer betrifft, bereits dann zu verbieten, wenn eine dadurch mögliche Verschlechterung der Wasserqualität nicht ausgeschlossen werden kann, und nicht erst dann, wenn eine solche Verschlechterung eintritt. Wesentliche Rechtsgrundlage für das Urteil über die Klage, die anlässlich der geplanten Weservertiefung eingereicht worden war, ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, mit deren Umsetzung sich die zuständigen Behörden nach wie vor schwer tun.

Das Aktionsbündnis aus BUND, NABU und WWF, das aktuell gegen die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht klagt, erklärte: »Die Entscheidung des EuGH stärkt den Gewässerschutz in ganz Europa. Die Hürden für eine Genehmigung der Elbvertiefung sind höher geworden. Hamburg muss jetzt glaubhaft darlegen, wie trotz Vertiefung ein guter Zustand der Tideelbe konkret erreicht werden soll.«
Das Bundesverwaltungsgericht werde nach Einschätzung der Umweltverbände erst 2016 zu einem Urteil kommen, erwarten das Aktionsbündnis.

Auch der Förderkreis »Rettet die Elbe« e. V. begrüßte das EuGH-Urteil zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie. Es habe über den Anlass der Weservertiefung hinaus Bedeutung für die Praxis des Wasserrechts in Deutschland, erklärte der Förderkreis. In Hamburg sind demnach zwei vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängige Verfahren betroffen: Das zur Elbvertiefung und das zur Kühlwassereinleitung des Kraftwerks Moorburg. Letztere hatte im März 2015 auch schon zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens geführt (Hintergrund).

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