EuGH-Urteil: Ein guter Tag für Europas Gewässerschutz, ein schlechter für die Elbvertiefung
Geschrieben von Redaktion amDas heutige EuGH-Urteil könnte das Ende der fortlaufenden Elbvertiefungen bedeuten. (Grafik: Dr. Joachim Taubert)
Das Aktionsbündnis aus BUND, NABU und WWF, das aktuell gegen die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht klagt, erklärte: »Die Entscheidung des EuGH stärkt den Gewässerschutz in ganz Europa. Die Hürden für eine Genehmigung der Elbvertiefung sind höher geworden. Hamburg muss jetzt glaubhaft darlegen, wie trotz Vertiefung ein guter Zustand der Tideelbe konkret erreicht werden soll.«
Das Bundesverwaltungsgericht werde nach Einschätzung der Umweltverbände erst 2016 zu einem Urteil kommen, erwarten das Aktionsbündnis.
Auch der Förderkreis »Rettet die Elbe« e. V. begrüßte das EuGH-Urteil zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie. Es habe über den Anlass der Weservertiefung hinaus Bedeutung für die Praxis des Wasserrechts in Deutschland, erklärte der Förderkreis. In Hamburg sind demnach zwei vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängige Verfahren betroffen: Das zur Elbvertiefung und das zur Kühlwassereinleitung des Kraftwerks Moorburg. Letztere hatte im März 2015 auch schon zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens geführt (Hintergrund).