Verstoß gegen Naturschutz: Deutschland droht EU-GH-Verfahren wegen Moorburg

Steinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen
Steinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen (Foto: San Andreas, wikimedia)
Kraftwerk Moorburg: EU-Kommission leitet 2. Stufe im
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein


Es ist ein anachronistisches, fossiles Monster, es schleudert tonnenweise Schadstoffe und Klimagase in die Luft und es ist schon vor dem Anlaufen von Pannen geplagt: Das Steinkohlekraftwerk Moorburg. Äußerst fragwürdig ist insbesondere auch der Umgang mit dem Flusswasser und den darin lebenden Fischen. Diese sind akut bedroht, wenn das Kraftwerk mit Elbwasser gekühlt wird. Lachse, Fluss- und Meerneunaugen führt die Eu-Kommission an und wirft Deutschland vor, bei der Genehmigung der Kühlanlage nicht ausreichend auf den Schutz dieser Tierarten geachtet zu haben. Am 16. Oktober 2014 hat die EU-Kommission in einem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einen weiteren entscheidenden Verfahrensschritt eingeleitet. Deutschland muss nun innerhalb von zwei Monaten die Kritikpunkte der Kommission ausräumen, ansonsten wird diese den Fall zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten.

Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren war die Kommission in einem ersten Schritt der Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 gefolgt und hatte Anfang 2014 Deutschland und damit Hamburg zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Die Antworten der Stadt in dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) haben die Kommission offenbar nicht überzeugt.

Diese kritisiert nun erneut, dass im Genehmigungsverfahren eine Alternativenprüfung entsprechend der FFH-Richtlinie (Artikel 6 Abs. 4) unzulässig umgegangen worden sei. Eine solche muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Anerkennung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als „Schadensbegrenzungsmaßnahme“ bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Tatsächlich wird die Fischfauna am Kraftwerk aber erheblich geschädigt. Eine Alternative wie etwa der inzwischen für den nur zeitweisen Einsatz gebaute Kühlturm, hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass die Kühlung mit Elbwasser, unter Beachtung des geltenden Umweltrechts, grundsätzlich ausgeschlossen worden wäre.

„Wir sehen uns durch diesen Schritt der Europäischen Kommission bestätigt - das ist ein Hoffnungsschimmer für den Schutz der Tideelbe. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die problematische Kühlung des Kraftwerkes mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Signal für weitere Verfahren in ganz Deutschland“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.


Environment: Commission urges GERMANY to correctly apply EU nature protection requirements in relation to a coal power plant in Hamburg/Moorburg

The European Commission is urging Germany to correctly apply the requirements of the Habitats Directive in relation to the authorisation of a coal power plant in Hamburg/Moorburg. The project in question risks having a negative impact on a number of protected fish species including salmon [DE: 'Lachs'], European river lamprey [DE: 'Flussneunauge'] and sea lamprey [DE: 'Meerneunauge'], which pass the power plant when migrating from the North Sea to some 30 Natura 2000 sites [DE: 'FFH-Gebiete'] on the Elbe, upstream of Hamburg. The species are harmed by the water abstraction process used to cool the power plant. When authorising the plant, Germany failed to carry out an appropriate assessment as required by the Directive, and notably failed to assess alternative cooling processes which could avoid the killing of the species concerned. The project was authorised on condition that an additional fish ladder should be built by a weir in Geesthacht, 30 km from the Hamburg power plant. The fish ladder, however, will not prevent the death of the protected species at the point of the water abstraction in Hamburg. Whilst the Commission does not intend to prevent the operation of the power plant, nature protection requirements must be respected in full. A reasoned opinion is therefore being sent. If Germany fails to comply with EU law in this area within two months, the Commission may refer the case to the EU Court of Justice.
EU Commission, October infringements package: main decisions

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