Erdgaskonzern will Fracking in Vierlanden vorbereiten [UPDATE]
Geschrieben von Carin Schomann am
Beim Landesbergamt (LBEG) ist ein Antrag auf ein »Erlaubnisfeld Vierlande« gestellt worden. Dies teilte die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf Nachfrage des VIERLAENDER mit. Demnach hat »die BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Hannover (BEB), vertreten durch ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Hannover (EMPG) (...) beim niedersächsischen LBEG einen "Antrag auf Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis Vierlande für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen (§ 3 Abs. 3 BBergG) zu gewerblichen Zwecken" für einen Zeitraum von drei Jahren eingereicht«.
Das Erlaubnisfeld »Vierlande« erstrecke sich, so die BSU, weiträumig über den südöstlichen Teil des hamburgischen Staatsgebietes. Die BSU hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegenüber der federführenden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Stellung zum »Erlaubnisantrag Vierlande« zu nehmen gehabt. Die BWVI ihrerseits bestätigte heute auf Nachfrage, dass eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, hat aber bislang nicht bestätigt, ob es sich hierbei um besagtes »Erlaubnisfeld Vierlande« handelt.
Der Sprecher des zuständigen LBEG in Clausthal-Zellerfeld, Andreas Beuge, verneinte vorgestern: »Im Zuständigkeitsgebiet des LBEG wurde bislang kein Erlaubnisfeld "Vierlande" vergeben.«
Nach wie vor tun sich die Behörden schwer, auch nur minimalste Informationen an die Öffentlichkeit herauszugeben, wenn es um umstrittene Fördermethoden von Erdgas und -öl (unkonventionelle Fördermethode; Fracking) geht. Dass selbst hier, wo es nur erst um die mögliche Vorbereitung des Fracking geht, offenkundig versucht wird, die Tatsachen so lange wie möglich vor den Einheimischen zu verstecken, mutet im 21. Jahrhundert seltsam an. Auch wenn sich die Behörden nach Recht und Gesetz korrekt verhalten -- maßgeblich istdas patriarchalische das industriefreundlich ausgelebte Bundesberggesetz (BBergG) --, ist es an der Zeit, die Karten auf den Tisch zu legen und der Bevölkerung zu erklären, wer in Vierlanden was und mit welchen Mitteln plant.
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Das Erlaubnisfeld »Vierlande« erstrecke sich, so die BSU, weiträumig über den südöstlichen Teil des hamburgischen Staatsgebietes. Die BSU hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegenüber der federführenden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Stellung zum »Erlaubnisantrag Vierlande« zu nehmen gehabt. Die BWVI ihrerseits bestätigte heute auf Nachfrage, dass eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, hat aber bislang nicht bestätigt, ob es sich hierbei um besagtes »Erlaubnisfeld Vierlande« handelt.
Der Sprecher des zuständigen LBEG in Clausthal-Zellerfeld, Andreas Beuge, verneinte vorgestern: »Im Zuständigkeitsgebiet des LBEG wurde bislang kein Erlaubnisfeld "Vierlande" vergeben.«
Nach wie vor tun sich die Behörden schwer, auch nur minimalste Informationen an die Öffentlichkeit herauszugeben, wenn es um umstrittene Fördermethoden von Erdgas und -öl (unkonventionelle Fördermethode; Fracking) geht. Dass selbst hier, wo es nur erst um die mögliche Vorbereitung des Fracking geht, offenkundig versucht wird, die Tatsachen so lange wie möglich vor den Einheimischen zu verstecken, mutet im 21. Jahrhundert seltsam an. Auch wenn sich die Behörden nach Recht und Gesetz korrekt verhalten -- maßgeblich ist