Erdgaskonzern will Fracking in Vierlanden vorbereiten [UPDATE]

Bohrturm am Rand des Reitbrooker Salzstocks, vom Neuengammer Hausdeich aus gesehen.
BohrturmWorkover-Turm am Rand des Reitbrooker Salzstocks, vom Neuengammer Hausdeich aus gesehen.
Beim Landesbergamt (LBEG) ist ein Antrag auf ein »Erlaubnisfeld Vierlande« gestellt worden. Dies teilte die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf Nachfrage des VIERLAENDER mit. Demnach hat »die BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Hannover (BEB), vertreten durch ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Hannover (EMPG) (...) beim niedersächsischen LBEG einen "Antrag auf Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis Vierlande für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gem. § 7 BBergG nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen (§ 3 Abs. 3 BBergG) zu gewerblichen Zwecken" für einen Zeitraum von drei Jahren eingereicht«.

Das Erlaubnisfeld »Vierlande« erstrecke sich, so die BSU, weiträumig über den südöstlichen Teil des hamburgischen Staatsgebietes. Die BSU hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegenüber der federführenden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Stellung zum »Erlaubnisantrag Vierlande« zu nehmen gehabt. Die BWVI ihrerseits bestätigte heute auf Nachfrage, dass eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, hat aber bislang nicht bestätigt, ob es sich hierbei um besagtes »Erlaubnisfeld Vierlande« handelt.

Der Sprecher des zuständigen LBEG in Clausthal-Zellerfeld, Andreas Beuge, verneinte vorgestern: »Im Zuständigkeitsgebiet des LBEG wurde bislang kein Erlaubnisfeld "Vierlande" vergeben.«

Nach wie vor tun sich die Behörden schwer, auch nur minimalste Informationen an die Öffentlichkeit herauszugeben, wenn es um umstrittene Fördermethoden von Erdgas und -öl (unkonventionelle Fördermethode; Fracking) geht. Dass selbst hier, wo es nur erst um die mögliche Vorbereitung des Fracking geht, offenkundig versucht wird, die Tatsachen so lange wie möglich vor den Einheimischen zu verstecken, mutet im 21. Jahrhundert seltsam an. Auch wenn sich die Behörden nach Recht und Gesetz korrekt verhalten -- maßgeblich ist das patriarchalische das industriefreundlich ausgelebte Bundesberggesetz (BBergG) --, ist es an der Zeit, die Karten auf den Tisch zu legen und der Bevölkerung zu erklären, wer in Vierlanden was und mit welchen Mitteln plant.

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BT: Schwarz-Geld lehnt Fracking-Moratorium ab

Die schwarz-gelbe Koalition hat gestern nach einer fast einstündigen Debatte im Bundestag in namentlicher Abstimmung den Antrag der GRÜNEN “Moratorium für die Fracking-Technologie in Deutschland” in 2. Und 3. Lesung ABGELEHNT. Vom Tisch gewischt wurden außerdem die Anträge von SPD und Die Linke., die ebenfalls ein (partielles) Fracking-Verbot forderten. »Die Doppelzüngigkeit, mit welcher die Koalition beim Thema Fracking agiert, ist nicht mehr zu überbieten. Während sie in ihren Wahlkreisen die Fracking-Kritiker geben, haben sie in Berlin bis heute trotz aller Beteuerungen rein gar nichts vorgelegt, um den Einsatz der Fracking-Technologie zu verhindern oder wenigstens zu regulieren.«, wetterte der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Oliver Krischer lt. gegen-gasbohren.de.




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Bundesratsinitiative gegen Fracking soll gestartet werden

Wo ein Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, da darf auch keine Genehmigung erteilt werden. So lautet schlicht und ergreifend der Grundsatz der Behörden, die für den Erhalt der Integrität unserer Lebensumwelt zu sorgen haben. Zumindest im Wasserhaushaltsgesetz findet dafür der Begriff »Besorgnisprinzip« Anwendung. Im Bergrecht sieht es da schon anders aus, da muss ernsthaft bestritten werden, dass das Bergrecht dem zuständigen Bergamt ausreichend Kompetenz an die Hand gibt, die Umwelt vor gefährlichen Eingriffen zu schützen.

Nachdem sie es auf der Umweltministerkonferenz schon angekündigt hatten, verkündete jetzt das Schleswig-Holsteinische Umweltministerium, dass es zusammen mit seinem Nordrhein-Westfälischen Counterpart Mitte Dezember eine Bundesratsinitiative initiieren will, um ein bedingungsloses Verbot von Fracking unter gewissen Umständen zu erreichen. »Die Risiken von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe von umwelttoxischen Substanzen sind nicht geklärt. Eine Gefährdung der Umwelt ist nicht auszuschließen. Wir dürfen Grund- und Trinkwasser in keinem Fall gefährden«, sagte Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck der Presse.

Die Bundesländer sprechen sich dagegen aus, Anträge auf Fracking zu entscheiden, bevor die Risiken durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen der vorhandenen Daten geklärt sind. Dort, wo Trinkwasser gewonnen wird, insbesondere in Wasserschutzgebieten und in Gebieten mit ungünstigen geologisch-hydrologischen Verhältnissen, sollte die Technologie in Verbindung mit umwelttoxikologischen Stoffen grundsätzlich ausgeschlossen werden, sagte Nicole Kabel, Sprecherin des Kieler Umweltministeriums.

Die Bevölkerung muss weiterhin genau aufpassen, was die Herrschaften in Kiel, Düsseldorf, Berlin und Clausthal-Zellerfeld tatsächlich tun. Schließlich nützt es nichts, noch mehr wissenschaftliche Untersuchungen über die Toxizität von als schwerst giftig bekannten Substanzen anzustellen, wenn solche Giftstoffe nicht kategorisch von der Anwendung in der Umwelt - über- und unterirdisch - ausgeschlossen werden.

Vergessen werden darf bei dem ganzen auch nicht das Erdbebenrisiko. In den USA, auch in Sachen Fracking ein Vorreiter, erhärten anscheinend wissenschaftliche Untersuchungen die Gewissheit, dass Fracking ausgewachsene Erdbeben erzeugen kann. In Ohio konnte ein Erdbeben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Frackingfolge klassifiziert werden. Ob das Beben bei Völkersen durch das angrenzende Frackingfeld verursacht wurde, muss laut LBEG noch untersucht werden.