Verwaltung muss sich fragen lassen: Ist diese Sondermüllverklappung auf Hamburger Stadtgebiet zulässig?

Einpressbohrung Groß-Hamburg 2 in Sinstorf
GH2 vom Nachbarn aus gesehen. Unter dem Edelstahlkasten verbirgt sich der Bohrlochskopf.
»Die Bohrung Groß-Hamburg 2 wird noch als Einpressbohrung betrieben.« Aufgrund dieser Information aus dem Landesbergamt (LBEG) wurden Umweltschützer im vergangenen Monat auf eine bisher unbekannte Praxis bei Bergbehörden und Öl-/Gaskonzernen in Deutschland aufmerksam. Denn besagte Bohrung Groß-Hamburg 2 (GH2) liegt mitten in einem Wohngebiet - in Sinstorf in der Freien und Hansestadt Hamburg. Bekannte Ein- oder Verpressbohrungen waren bisher nur außerhalb von Ortschaften bekannt.

Das der GH2 nächstgelegene Haus steht in 35 Metern Entfernung, der erste von mehreren Dauerkleingärten gegenüber liegt etwa genauso dicht an der Bohrung. Erstaunt stellten die Aktivisten dann auch noch fest, das auf der gegenüberliegenden Straßenseite, in ca. 50 Metern Entfernung, just in diesem Moment der B-Plan für ein Neubaugebiet heranreift. Hier soll Lebensraum für Familien geschaffen werden, damit sie nicht ins Umland ziehen müssen.

Lageplan der GH2 in Sinstorf
Lage der GH2 in Sinstorf
Auf Grund der schon bekannten Probleme mit solchen Bohrungen, in die die flüssigen, teils hochgiftigen Abfälle aus der Erdöl- und Erdgasproduktion (sog. Lagerstättenwasser) »entsorgt« werden, regten die Entdecker dieser erstaunlichen Konstellation - Sondermüllverklappstelle zwischen Kräutergarten und Hollywoodschaukel - zwei parlamentarische Anfragen durch Abgeordnete an. Sie wollen insbesondere wissen, wie die Einpressbohrung GH2 in derartiger Nähe zu Wohn- und Gartenarealen mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Darüber hinaus soll die Verwaltung sagen, wie sie für die Sicherheit des Rohrnetzes sorgt, das weiträumig unter dem Hamburger Vorort Sinstorf verläuft und in dem das Lagerstättenwasser zur GH2 transportiert wird.

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Hamburg immer mehr von Fracking-Feldern umzingelt

Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen rund um Hamburg (rot: Erlaubnisfelder; blau: Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung)
Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen rund um Hamburg
(rot: Erlaubnisfelder; blau: Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung)
Genauer Feldumriss Leezen ist noch nicht bekannt
Aufsuchungserlaubnis Leezen beantragt

Zunehmende Bedrohung der Trinkwasserressourcen


Im Nordosten von Hamburg ist ein weiteres Feld »zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken« beantragt worden - das Feld Leezen. Dies berichteten die Lübecker Nachrichten am vergangenen Dienstag. Das norwegische Ein-Mann-Unternehmen Central Anglia SA möchte hier förderbares Erdöl bzw. Erdgas aufsuchen und natürlich auch gern finden. Das Erlaubnisfeld Leezen reicht laut der Zeitung von Malente und Plön im Norden bis nach Bad Oldesloe, Bargfeld-Stegen und Bargteheide in der südlichsten Ausdehnung, also bis an die nördliche Stadtgrenze von Hamburg heran.

Sollte die Erlaubnis Leezen erteilt werden, schließt sich der Kordon der Aufsuchungsgebiete um Hamburg weiter. Alle Erlaubnisfelder in und um Hamburg - die bereits erteilten wie auch das beantragte Feld Leezen - überdecken Grundwassereinzugsgebiete der Hamburger Wasserwerke (s. Karte). Die beantragte Erlaubnis Leezen berührt die Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke Schnelsen, Langenhorn und Walddörfer unmittelbar. Genauso realistisch, wie davon auszugehen ist, dass die Unternehmen gefundenes Öl oder Gas auch mit Hilfe von Fracking fördern wollen, ist davon auszugehen, dass Hamburgs Grundwasservorräte von den Gefahren des Fracking bedroht sind.

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Zwei Vorfälle im AKW Krümmel, "weniger bedeutsam"

AKW Krümmel
Unschuldiges Weiß verharmlost die Gefährlichkeit des maroden AKW Krümmel bei Geesthacht
Eine unzuverlässige Notstromversorgung und ein möglicherweise gefährlicher Fehler am Brennstab-Becken liegen im Atomkraftwerk Krümmel vor. Diese Tatsachen wertet das zuständige Ministerium als "weniger bedeutsam". Da haben wir aber nochmal Glück gehabt.


Meldung des zuständigen Ministeriums:

Zwei meldepflichtige Ereignisse im Kernkraftwerk Krümmel: Notstromdiesel nicht anforderungsgemäß gestartet und fehlerhafte Anzeige für den Füllstand des Brennelement-Lagerbeckens

GEESTHACHT/KIEL - 5.8.14 - Im stillstehenden Kernkraftwerk Krümmel ist es zu zwei meldepflichtigen Ereignissen gekommen. Bei einer Funktionsprüfung startete einer der sechs Notstromdiesel nicht anforderungsgemäß. Ursache war eine defekte Baugruppe. Sie wurde ausgetauscht; danach startete der Diesel anforderungsgerecht. Die geforderte Mindestreserve sieht die Betriebsbereitschaft von zwei Notstromdieseln vor.

Des Weiteren fiel eine Messanzeige für den Füllstand im Brennelement-Lagerbecken aus. Vier weitere Anzeigen arbeiteten fehlerfrei. Nach Austausch eines defekten Bauteils (Messumformer) funktioniert die defekte Messstelle wieder ordnungsgemäß.
Die beiden meldepflichtigen Ereignisse der Kategorie "N" wurden dem Energiewendeministerium (Atomaufsichtsbehörde) heute (05. August 2014) fristgerecht gemeldet. Die Ereignisse werden als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft.