ExxonMobil will ein Geheimnis preisgeben
Geschrieben von Carin Schomann am
So ein Zufall! Eben erst hat die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen, Informationen zum möglichen Fracking in den Vier- und Marschlanden einzuholen, da bietet ExxonMobil scheinbar von sich aus an, über seine Pläne im »Aufsuchungsgebiet Vierlanden« zu berichten. »Obgleich für die kommenden drei Jahre keine Vor-Ort-Maßnahmen geplant sind, haben wir selbstverständlich angeboten, auch dies noch einmal im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Regionalausschusses der Bezirksversammlung Bergedorf am 19. Februar 2013 zu erläutern und würden uns freuen, wenn dieses Angebot angenommen würde.«, teilte Unternehmenssprecherin Ritva Westendorf-Lahouse heute auf Nachfrage mit.
Eben noch war alles geheim, selbst die Information, dass ein »Aufsuchungsgebiet Vierlanden« genehmigt worden ist, musste erkämpft werden. Ersuchen um Information gemäß Transparenzgesetz wurden bisher abgebügelt, mit dem Argument »Das sind Betriebsgeheimnisse«. Die ursprüngliche Große Anfrage, die die Linke. gestellt hat, wurde in ein sog. Auskunftsersuchen umgewandelt und somit die Antwortfrist verlängert. Auch diese Frist ist inzwischen abgelaufen, doch Antworten gibt es immer noch nicht. Warum diese Geheimniskrämerei, wenn es nichts zu verbergen gibt, fragen sich viele.
Alles ein Missverständnis, wie sich herausstellt. ExxonMobil will durchaus Auskunft geben und bietet an, sein Vorhaben in den Vier- und Marschlanden zu erläutern. Die Vorabinformation, die Frau Westendorf-Lahouse heute gegeben hat (Original-E-Mail s. unten), klärt überschlägig über die Absichten der ExxonMobil jetzt und heute auf:
Mit der Aufsuchungserlaubnis hat sich ExxonMobil die Rechtsposition gesichert, hier ggf. z.B. Erdgas zu fördern. Damit liegt noch keine Erlaubnis zum Bohren vor. Allerdings könnte die jetzt, in Form einer Betriebsplanzulassung, jederzeit beantragt werden und muss nach dem maßgeblichen Bergrecht prinzipiell genehmigt werden, wenn eine vorher zu beantragende, aber ebenfalls nicht einfach abzulehnende Bewilligung zur Gewinnung des Bodenschatzes vorhanden ist. Denn Aufsuchen und Gewinnen bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu versagen untersagt ist, es sei denn, es tauchen Versagensgründe auf wie zum Beispiel, dass jemand etwas von entgegenstehendem öffentlichem Interesse sagt und zwar laut genug.
Diesen diffizilen Sachverhalt zu erklären, überlässt Frau Westendorf-Lahouse dann wohl doch lieber den Experten im Regionalausschuss und begnügt sich in ihrer kurzen Mail mit dem kategorischen Konjunktiv: »Gegenstand unserer Erkundungsmaßnahmen ist vielmehr die Neuauswertung von Daten. Erst wenn diese abgeschlossen sind, können wir absehen, ob weitere Erkundungen erforderlich sind oder nicht.«
Die Dauer der Aufsuchungserlaubnis beträgt drei Jahre. Will Frau Westendorf-Lahouse also andeuten, dass ExxonMobil sich drei Jahre lang mit den vorhandenen Daten beschäftigen will? Das würde allerdings die unternehmerische Zuverlässigkeit von ExxonMobil in Frage stellen und wenn die fehlt, da sei das Bergrecht vor, kann eine Erlaubnis auch schon mal entzogen werden.
Es ist schon abzusehen, dass die kurze Antwort von Frau Westendorf-Lahouse mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet. Die Hoffnung auf kurzfristige Antworten bei der nächsten Sitzung des Regionalausschuss ist inzwischen hinfällig, denn wie aus Exxons Deutschlandzentrale kurz vor Feierabend nachgereicht wurde: »Wir haben nunmehr positive Rückmeldung auf unser Angebot bekommen, der Termin ist aber noch offen. Wir informieren Sie gerne, sobald der feststeht.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Ritva Westendorf-Lahouse«
Eben noch war alles geheim, selbst die Information, dass ein »Aufsuchungsgebiet Vierlanden« genehmigt worden ist, musste erkämpft werden. Ersuchen um Information gemäß Transparenzgesetz wurden bisher abgebügelt, mit dem Argument »Das sind Betriebsgeheimnisse«. Die ursprüngliche Große Anfrage, die die Linke. gestellt hat, wurde in ein sog. Auskunftsersuchen umgewandelt und somit die Antwortfrist verlängert. Auch diese Frist ist inzwischen abgelaufen, doch Antworten gibt es immer noch nicht. Warum diese Geheimniskrämerei, wenn es nichts zu verbergen gibt, fragen sich viele.
Alles ein Missverständnis, wie sich herausstellt. ExxonMobil will durchaus Auskunft geben und bietet an, sein Vorhaben in den Vier- und Marschlanden zu erläutern. Die Vorabinformation, die Frau Westendorf-Lahouse heute gegeben hat (Original-E-Mail s. unten), klärt überschlägig über die Absichten der ExxonMobil jetzt und heute auf:
Mit der Aufsuchungserlaubnis hat sich ExxonMobil die Rechtsposition gesichert, hier ggf. z.B. Erdgas zu fördern. Damit liegt noch keine Erlaubnis zum Bohren vor. Allerdings könnte die jetzt, in Form einer Betriebsplanzulassung, jederzeit beantragt werden und muss nach dem maßgeblichen Bergrecht prinzipiell genehmigt werden, wenn eine vorher zu beantragende, aber ebenfalls nicht einfach abzulehnende Bewilligung zur Gewinnung des Bodenschatzes vorhanden ist. Denn Aufsuchen und Gewinnen bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu versagen untersagt ist, es sei denn, es tauchen Versagensgründe auf wie zum Beispiel, dass jemand etwas von entgegenstehendem öffentlichem Interesse sagt und zwar laut genug.
Diesen diffizilen Sachverhalt zu erklären, überlässt Frau Westendorf-Lahouse dann wohl doch lieber den Experten im Regionalausschuss und begnügt sich in ihrer kurzen Mail mit dem kategorischen Konjunktiv: »Gegenstand unserer Erkundungsmaßnahmen ist vielmehr die Neuauswertung von Daten. Erst wenn diese abgeschlossen sind, können wir absehen, ob weitere Erkundungen erforderlich sind oder nicht.«
Die Dauer der Aufsuchungserlaubnis beträgt drei Jahre. Will Frau Westendorf-Lahouse also andeuten, dass ExxonMobil sich drei Jahre lang mit den vorhandenen Daten beschäftigen will? Das würde allerdings die unternehmerische Zuverlässigkeit von ExxonMobil in Frage stellen und wenn die fehlt, da sei das Bergrecht vor, kann eine Erlaubnis auch schon mal entzogen werden.
Es ist schon abzusehen, dass die kurze Antwort von Frau Westendorf-Lahouse mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet. Die Hoffnung auf kurzfristige Antworten bei der nächsten Sitzung des Regionalausschuss ist inzwischen hinfällig, denn wie aus Exxons Deutschlandzentrale kurz vor Feierabend nachgereicht wurde: »Wir haben nunmehr positive Rückmeldung auf unser Angebot bekommen, der Termin ist aber noch offen. Wir informieren Sie gerne, sobald der feststeht.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Ritva Westendorf-Lahouse«
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Exxon Mobil gehört Rockelfeller. Rockefeller initiert Bilderbergtreffen und dazu kommen gerne Jürgen Tritin (Grüne), Helmut Schmidt (SPD), Angela Merkel (CDU), Peer Steinrück (SPD) Olaf Scholz (SPD), um sich ihre Instruktionen abzuholen. Die Bilderbergkonferenz ein rein privates Treffen wie es immer heißt und bezahlt vom Steuerzahler, wie man mittlerweile auch offiziell nachlesen kann. Das Land wird vergiftet und der Bürger bürgt und verliert seine Lebensgrundlage. Ein Zulassungsverfahren für ein biologisches Stärkungsmittel dauert ab März 2013 10 Jahre und kostet mindestens einen zweistelligen Millionenbetrag. Fracking offenbart nicht einmal seinen Gift-Cocktail aus bis zu 600 verschiedenen Chemikalien und macht keinen Hehl daraus, daß alles im Boden verbleibt und erhält sofort national eine Zulassung noch vor der Wahl wie man gestern in den Mittelstands Nachrichten lesen durfte.
Wir wählen die FDP ab und SPD und Grüne gewinnen und merken nicht einmal, daß das SPD geführte Hamburg unter Olaf Vattenfall das Fracking besonders voranbringt.
Sicherlich werden wieder die Worte fallen "Unbedenklich nach derzeitigem Stand fallen, und daß "gemäß dem Stand der Technik" etc. und sicherlich wird man sich auch in einigen Jahren anhören dürfen, daß es ja unverantwortlich ist und dann die Allgemeinheit dafür gerade stehen muss, denn seit dem 20.12.2012 stellt sich der Paragraph 841 des BGB so dar, daß immder die anderen, niemals jedoch der Beamte haftet, bitte mal nachlesen unter buzer.de.
[§ 841 BGB - Ausgleichung bei Beamtenhaftung
Ist ein Beamter, der vermöge seiner Amtspflicht einen anderen zur Geschäftsführung für einen Dritten zu bestellen oder eine solche Geschäftsführung zu beaufsichtigen oder durch Genehmigung von Rechtsgeschäften bei ihr mitzuwirken hat, wegen Verletzung dieser Pflichten neben dem anderen für den von diesem verursachten Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der andere allein verpflichtet.]
Beispiele aus der Geschichte im Original aus Wikipedia unter Schachtanlage Asse zu finden:
" So verkündete 1972 der damalige Staatssekretär im Bundeswissenschaftsministerium Klaus von Dohnanyi:Das Eindringen von Wasser kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Klaus von Dohnany"
Wenig tröstend zu wissen, daß jetzt das eindringende Wasser in die Flüsse gepumpt werden soll und dann in die Nordsee gelangt und Klaus von Dohnany immer noch als Atomlobbist durch das Land fährt und sich Gehör verschafft.
Man sollte sich einmal die Mühe machen und die unabhängigen Studien lesen:
http://tyndall.ac.uk/sites/default/files/tyndall-coop_shale_gas_report_final.pdf
Der Fracking Zulasser ist gleichzeitig Prokurist bei einer Fracking Firma.
http://www.gegen-gasbohren.de/2012/04/29/direktor-des-landesbergamtes-niedersachsen-erstattet-selbstanzeige/
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/fracking267.html
http://blog.br.de/report-muenchen/2011/4438/die-deutsche-regierung-und-die-fracking-lobby.html
[depubliziert]
[alternativ: http://www.youtube.com/watch?v=LIRFl-4Qnag]
http://blog.br.de/report-muenchen/2011/4438/die-deutsche-regierung-und-die-fracking-lobby.html
http://online.wsj.com/article/SB10000872396390443294904578042620641185816.html#
http://www.youtube.com/watch?v=9fOO0IEmvRA
http://www.government-online.net/no-fracking-in-home-counties-village-residents-tell-oil-company/
Tiere sterben durch das Fracking
http://articles.businessinsider.com/2012-02-09/markets/31040481_1_natural-gas-fracking-drillers
http://www.greenchipstocks.com/articles/ohio-fracking-scandal/2029
Wer nun also glaubt, daß Entscheidungen unabhängig und von Sachverstand getroffen werden und selbst keinen Entscheidungsträger kennt, der sollte folgende Seite einmal gelesen haben.
http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/03/lobbyskandal-im-eu-parlament-zeigt-dringenden-bedarf-fur-striktere-regeln/
Ein kluger Mensch sagte einmal, wenn Unrecht zu Recht wird, dann wird Widerstand zur Pflicht. Da sollte man mal drüber nachdenken. Besonders nachdem das Bundesverfassungsgericht etwas sehr interessantes am 26.07.2012 verkündet hat.
Ingrid Fraser am :
newsletterumweltinstitut.org
Der Film eines polnischen Filmemachers zeigt die Folgen von gafracking in USA und in Polen, sowie den erfolgreichen Protest eines polnischen Dorfes - eine Fülle von Informationen, die ein dringendes Blockieren dieses extrem schädlichen Unternehmens notwendig machen.
Ich schlage vor, diesen Film von arte zu erbitten und vor Ort der Bevölkerung zu zeigen.
Ingrid Fraser