Hamburg: Fracking noch lange nicht vom Tisch

14.12.2013 | Als auf den Tag heute vor einem Jahr ein gewisses Schreiben das»Landesbergamt« in Hannover (korrekter Name: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie; kurz: LBEG) verließ, hatte wohl niemand erwartet, dass das derartige Wellen in Hamburg schlagen würde. Doch das Schreiben enthielt den Bescheid für ExxonMobil [PDF][1], den Hamburger Süden von Altengamme bis Harburg nach Gas und Öl zu durchforschen zu dürfen und, im Falle, dass das Unternehmen fündig wird, auch eine Förderbewilligung erwarten zu können. Wohl mit allem, was zum Öl-/Gasbohren dazu gehört: Bohrtürme, zubetonierte Landschaft, heftiger LKW-Verkehr, Lärm -- und, so kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, auch Fracking.

Als das publik wurde, erhob sich eine Welle der Empörung. Die politischen Gremien im Bezirk Bergedorf waren sich fraktionsübergreifend schnell klar, dass sie Fracking ablehnen, die in Harburg etwas später auch. Bis auf die FDP lehnen die Bürgerschaftsfraktionen Fracking »grundsätzlich« ab. CDU, SPD und Grüne arbeiten noch an einem interfraktionellen Petitum haben eben den Senat aufgefordert, »die Anwendung der Fracking-Technologie unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas- und Erdöllagerstätten in Hamburg und Umgebung weiterhin abzulehnen« und zwar solange, bis die Wissenschaft dem Fracking einen Persilschein ausstellt, so das Petitum sinngemäß weiter.
Die Linke beharrt auf ihrer Forderung nach einem Erkundungsstopp und einem Förderverbot bei der unkonventionellen Erdgasförderung.

Es bildeten sich zwei Bürgerinitiativen -- eine in Bergedorf und eine in Harburg --, die nach Kräften aktiv gegen Fracking im Allgemeinen und gegen die Aufsuchungserlaubnis Vierlande im Besonderen vorgehen.

Bereits zwei Monate nach der Erlaubniserteilung, im Februar, lagen Teile der Erlaubnisakte Vierlande offen. Die initiativen Bürger gelangten alsbald zu der Auffassung, dass die Erlaubnis Vierlande rechtswidrig erteilt worden ist. Sie führten zwei wesentliche Gründe dafür an: Zum einen war die Stellungnahme der Umweltbehörde unzureichend berücksichtigt worden. Diese hatte ausführlich begründet, dass die Erlaubnis, u. a. wegen der Sorge ums Trinkwasser und weil Fracking nicht ausgeschlossen ist, nicht erteilt werden soll. Zum anderen stellen die Initiativen in Frage, dass das LBEG überhaupt zuständig war, eine solch schwerwiegende Entscheidung wie diese Erlaubniserteilung für Hamburg zu treffen.

Am 12. April organisierte die BI FrackingFreies Hamburg eine erste Demonstration gegen Fracking in Bergedorf. In der Anhörung im Regionalausschuss Vier- und Marschlande am selben Tag brachten sie mit spitzen Fragen die Vertreter der Bergbehörden und des Unternehmens ins Schwitzen. Während die Vertreter der Wirtschaftsbehörde und des LBEG beteuerten, dass mit der Erlaubnis ja nur »Schreibtischarbeiten« erlaubt seien, gaben die Vertreter von Exxon unumwunden zu, dass sie gefundenes Öl/Gas selbstverständlich auch fördern wollen -- gegebenenfalls auch mit Fracking.

Olaf Scholz und Hamburgs Erdöl
Treibt die zunehmende Geldnot den Senat dazu, Fracking zu riskieren? Ein Blick in die Heimatkunde beim NDR.
Senat mauert

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Erlaubnis hatten Abgeordnete begonnen, Erklärungen vom Senat zu fordern. Dieser wollte zunächst nicht einmal das zugeben, was durch Presseveröffentlichungen längst bekannt war. Bis heute wehrt sich der Senat einzugestehen, dass mit der Erteilung der Erlaubnis Vierlande Fracking auf Hamburger Gebiet bergrechtlich ermöglicht worden ist. Senatorin Jutta Blankau versprach in der Senatsanhörung am 22. August: »Es wird in Hamburg kein Fracking geben.« Gemeinschädliche Wirkungen durch Bergbau seien in Hamburg nicht zu erwarten, sagte die Senatorin.

Ihre Begründung, man habe mit dem Unternehmen abgesprochen, dass auf Hamburger Gebiet nicht gebohrt werde, war unglaubwürdig. Zum einen widersprach sie dem, was Exxon in Bergedorf im April kundgetan hatte, zum anderen hätte dann Klaus Söntgerath vom LBEG in derselben Anhörung nicht immer wieder ausführlich beteuern müssen, dass über »Fracking oder nicht Fracking« in einem späteren Betriebsplanverfahren entschieden werden könne.

LBEG unzuständig

Auch die eigentlich erwiesene Unzuständigkeit des LBEG mochte der Senat nicht zugeben. Vor einem Jahr, als die Erlaubnis erteilt wurde, waren in sämtlichen relevanten Rechtsvorschriften nämlich Behörden als zuständig benannt, die schon seit bis zu 10 Jahren nur noch in den Geschichtsbüchern existieren. Das LBEG, das die Erlaubnis erteilt hatte, tauchte in keiner Hamburgischen Vorschrift auf. Niemand hatte sich die Mühe gemacht, diese auf den aktuellen Stand zu bringen. Das ist im Grunde ein Skandal, denn so erfüllt die Erlaubniserteilung durch das unzuständige LBEG im schlimmsten Fall den Tatbestand der Amtsanmaßung, im geringsten Fall aber zeugt das von Schlampigkeit, die das vorgebliche Handeln "nach Recht und Gesetz" wie Hohn erscheinen lässt.

Die vom Senat behauptete Rechtsnachfolge des heutigen LBEG konnte die Bürgerinitiative in einem langwierigen Hin und Her widerlegen. Inzwischen, nach der öffentlich gewordenen Schlampigkeit veralteter Rechtsvorschriften, hat der Senat die Zuständigkeitsanordnung aktualisiert und das LBEG zuständig gemacht. Allerdings nicht mit rückwirkender Wirkung, sodass der Tatbestand der Unzuständigkeit deswegen nicht behoben ist.

Dazu kommt, dass das Hamburgische Bergbehördengesetz nach wie vor historische Behörden als zuständig führt, die es nicht mehr gibt. Ein Gesetz ist aber nach Auffassung von Fachleuten höher anzusiedeln als eine Zuständigkeitsanordnung. Auch hier hat der Senat also seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Eine Frage, die der Senat aktuell zu beantworten hat, ist jedenfalls, ob die für den 14.12.2012 -- den Tag der Erlaubniserteilung Vierlande -- erwiesene Unzuständigkeit des LBEG dazu führen muss, dass der Verwaltungsakt der Erlaubniserteilung zurückzunehmen ist.

Irreführende Pressemeldungen

Die Bundesregierung hat sich dieses Jahr sehr angestrengt, Bedenken zu zerstreuen. Im Frühjahr sollten dem Fracking angeblich engere Grenzen gesetzt werden, mit einer Gesetzesinitiative der Bundesminister Rösler und Altmaier. Der Gesetzentwurf scheiterte mehrmals im Kabinett und wurde, als er drohte, Wahlkampfthema zu werden, auf Eis gelegt. Der Mainstream-Presse gelang es daraufhin, das Thema Fracking in den Köpfen als »erledigt« zu markieren.

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen konnte das Thema nicht ignoriert werden, weil Initiativen und Verbände bundesweit Druck auf die Koalitionäre machten. Ganze 25 Zeilen widmet die GroKo dem Fracking, die direkt aus den Marketingabteilungen der Ölkonzerne stammen könnten, so geschickt suggerieren sie Entwarnung. Die Mainstream-Presse nahm's abermals auf und in den Köpfen der Allgemeinheit setzte sich erneut fest: »Fracking ist erstmal vom Tisch.«

Eine Auffassung, die bei näherem Hinsehen revidiert werden muss: Es gibt kein Fracking-Moratorium! Nicht nur das: Die Technik des Fracking soll weiter verbessert werden. Um das Risiko zu verringern, wie es heißt. Dazu soll mit Steuergeldern finanzierte Forschung initiiert werden. Vergessen wird dabei, dass das großflächige »Aufknacken« von Gesteinsformationen niemals kontrollierbar risikolos geschehen kann.
Und der alte Gesetzentwurf von Rösler und Altmaier soll nun einen neuen Anlauf nehmen -- jenes Gesetz, das zu Recht als »Frackingfördergesetz« bezeichnet wird, weil es erstmalig Fracking auf 86 Prozent der Landesfläche ausdrücklich erlauben würde. Dabei wird allerdings vergessen, dass gefracktes deutsches Gas keinen nennenswerten Beitrag zum projizierten Primärenergiemix Deutschlands leisten kann und daher energiepolitisch nicht notwendig ist. Zu dem klaren Ergebnis kommen sowohl KfW als auch ZEW und SRU.

Viele Anzeichen sprechen dafür, dass sowohl der Koalitionsvertrag als auch der Gesetzentwurf nur als »Beruhigungspillen« gedacht sind. In Wirklichkeit kaschieren sie nur, dass die tonangebenden Politiker den herbeigeredeten Verheißungen erklecklicher Gasmengen aus dem deutschen Untergrund mit der neumodischen »Technologie« Fracking erlegen sind. Unabhängigkeit von Russland, Arbeitsplätze, Wirtschaftsaufschwung, so tönt es aus den Lobbymündern.

Die Nebenwirkungen des Fracking, die Umweltverschmutzung und die Beschleunigung des Klimawandels, zudem das Ausbremsen der Energiewende, werden im »Beipackzettel« des Koalitionsvertrags geflissentlich unter den Teppich gekehrt.

Dennoch sind diese Pillen wirksam, das beweist, wieder einmal, die Mainstream-Presse, die die Mogelpackung der breiten Öffentlichkeit andient. Der häufigst gehörte Satz, den Aktivisten zurzeit hören, ist die erstaunte Frage: »Wieso? Ich denke, Fracking ist vom Tisch?«

Immer weiter geht in Deutschland das Austeilen von Lizenzen, die Fracking ermöglichen -- zuletzt pikanterweise in unmittelbarer Nähe zum Atomlager Gorleben. Wie immer werden auch weiterhin Betriebspläne für Bohrvorhaben eingereicht. Auch für Fracs: »Fracking-Pläne von Exxon schreiten voran«.

Die Behörden arbeiten wie gehabt, das Berggesetz gilt unverändert. Am Rechtsrahmen der Aufsuchungserlaubnis Vierlande hat sich in dem Jahr, in dem es sie nun gibt, nichts geändert. Was ExxonMobil am 12. April 2013 im Regionalausschuss kundgetan hat, hat weiterhin Bestand. Bis die Politik daran etwas ändert und/oder es gelingt, den Erlaubnisbescheid auf dem Rechtsweg vom Tisch zu fegen.

anti-Fracking-Aktivisten aus Hessen und Hamburg vor der Energiewenden-retten!-Demo in Berlin (30.11.2013)
Unter den 16.000 Teilnehmern waren auch anti-Fracking-Aktivisten aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Baden-Württemberg und Österreich bei der Energiewenden-retten!-Demo in Berlin (30.11.2013)


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[1] Genau genommen wurde die Aufsuchungserlaubnis Vierlande dem Unternehmen BEB GmbH & Co. KG erteilt. Die BEB gehört je zur Hälfte der ESSO und der Shell. Der Erlaubnisantrag wurde von der ExxonMobil Productions Deutschland GmbH (EMPG), einer Tochter der ExxonMobil, namens und im Auftrag der BEB gestellt.

Heimlich, still und leise kommt die Gentechnik auf unsere Teller?

Pionierpflanzen: DuPont-Versuchsfeld in Curslack
Am 6. November 2013 hat die Europäische Kommission empfohlen, den Genmais „1507“ zum Anbau zuzulassen. Das von der Pflanze ständig produzierte Gift gefährdet Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten. Derzeit stehen keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf deutschen Feldern. Doch schon im nächsten Frühjahr könnte der Mais auch hierzulande auf den Äckern wachsen – und auf unseren Tellern landen.

Jetzt müssen die EU-Mitgliedsstaaten entscheiden, ob sie der Kommissionsempfehlung folgen. Sprich: Die deutsche Bundesregierung hat es mit in der Hand, ob der Mais erlaubt wird. Derzeit verhandeln die Parteispitzen, ob sie ein Gentechnik-Verbot in den Koalitionsvertrag aufnehmen. Merkels CDU blockiert hier eine Initiative von CSU und SPD. In den kommenden zwei Wochen wird in den Koalitionsverhandlungen entschieden.

Wenn sich jetzt lautstarker Protest der Bürger/innen erhebt, wird die Große Koalition um ein Gentechnik-Verbot kaum herumkommen. Die Campaigner von CAMPACT im niedersächsichsichen Verden sammeln hier Unterstützung für den Appell für einen Gentech-Stopp in Deutschland:
https://www.campact.de/gentechnik/appell/teilnehmen/

In vielen Ländern sind Gentechnik-Pflanzen bereits außer Kontrolle geraten und verbreiten sich in der Umwelt, teilte Christoph Then (testbiotech) mit. Die Kontamination der biologischen Vielfalt ist jetzt schon ein Problem für kommende Generationen. Testbiotech hat jetzt die erste globale Übersicht der unkontrollierten Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen wie Mais, Reis, Baumwolle, Raps, Straußgras und Pappeln veröffentlicht: »Transgene Escape - Atlas [PDF2,62 MB]«. Betroffen sind die Länder und Regionen USA und Kanada, Mittelamerika, Japan, China, Australien und Europa. In vielen Regionen ist den Pflanzen der Sprung vom Acker in die Umwelt bereits gelungen. In einigen Fällen finden sich die künstlichen DNA-Konstrukte auch in Populationen wild wachsender Arten.

„Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und der biologischen Vielfalt ist nicht möglich, wenn sich Transgene unkontrolliert in wilden Populationen ausbreiten können. Die Gentechnikindustrie kontaminiert die Biodiversität und das Saatgut der Zukunft – wer wird sie dafür verantwortlich machen?“, fragt Margarida Silva von der Plattform für gentechnikfreie Landwirtschaft in Portugal.

Wie Bauern und Verbraucher agrarpolitische Entscheidungen beeinflussen können, ist auch das Thema von Prof. Antônio Andrioli. Er berichtet am 25.11. in Lübeck von der Situation in Brasillien, dem wichtigsten Lieferanten von gentechnikfreien Soja für Europa. Gleichzeitig wird dort in großem Stil gentechnisch verändertes Soja angebaut. Wie ist der aktuelle Stand der Gentechnikdebatte in Brasilien? Gibt es Alternativen und was tut sich in der Agrarökologie? Wie können Bauern und VerbraucherInnen agrarpolitische Entwicklungen beeinflussen?

Gutachten: Hat eine Zombie-Bergbaubehörde im Norden gewirkt? [UPDATE]

Durfte wohl noch nie Bergbauberechtigungen in S-H erteilen: Das LBEG im Geozentrum Hannover (Foto: Gerd Fahrenhorst)
Durfte wohl noch nie Bergbauberechtigungen in S-H erteilen: Das LBEG im Geozentrum Hannover (Foto: Gerd Fahrenhorst)
Ein guter Tag für Fracking-Gegner: Erlaubnisse und Bewilligungen für den Bergbau in Schleswig-Holstein, die seit 2006 vom Landesbergamt in Hannover/Clausthal-Zellerfeld erteilt wurden, sind möglicherweise rechtswidrig zu Stande gekommen. Dies hat das Gutachten »Oberbergamt für das Land Schleswig-Holstein« [PDF] des Wissenschaftlichen Dienstes des schleswig-holsteinischen Landestages (WiDi) herausgestellt. Zuständig nach aktueller Verordnungslage sei nicht das LBEG, sondern eine Behörde, die seit 2006 nicht mehr existiert.

Im Sommer hatten die Piraten im Kieler Landtag das Rechtsgutachten beim WiDi beauftragt. Dieser hat sich ausführlich juristisch mit der Frage beschäftigt, ob das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) kompetent ist, für das Land Schleswig-Holstein hoheitliche Entscheidungen zu treffen, und kommt zu dem Schluss:

Nach dem Wortlaut der einschlägigen Zuständigkeitsnorm ist daher fraglich, ob das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständiges Oberbergamt für Schleswig-Holstein geworden und damit zur Bearbeitung der bergrechtlichen Verfahren nach § 10 BBergG (Erteilung bergrechtlicher Erlaubnis und Bewilligung) wirksam berufen ist.


Die Piraten im Landtag, bekanntlich Fracking-Gegner, sind höchst zufrieden mit dieser Aussage: »Das ist ein Riesenerfolg für unseren Kampf gegen das wasser- und gesundheitsgefährdende Fracking«, freuen sich die Abgeordneten der Piraten Angelika Beer und Patrick Breyer über das Ergebnis. »Die Landesregierung muss jetzt ernsthaft prüfen, ob über unsere natürlichen Ressourcen und ihre Ausbeutung nicht in Schleswig-Holstein selbst entschieden werden muss. Wir Piraten fordern außerdem eine öffentliche Bekanntgabe aller Vorhaben und ein Recht der betroffenen Kreise und Bürger auf Widerspruch gegen die riskante Rohstoffförderung auf ihrem Gebiet. Im Zeitalter der Energiewende brauchen wir keine klima- und umweltschädliche Erschließung neuer fossiler Energieträger. Das ist Gift für unser Klima und für unsere Umwelt.«

Auf gut einem Fünftel der Landesfläche Schleswig-Holsteins [PDF] ist inzwischen erlaubt worden, nach Öl und Gas zu suchen, und auf mehreren Gebieten auch, gefundenes Öl und Gas zu fördern -- Fracking nicht sicher ausgeschlossen. Allein in diesem Jahr hat das LBEG mindestens 8 Bergbauberechtigungen erteilt, möglicherweise durfte es das aber gar nicht.

Etwa 4 weitere Erlaubnis- bzw. Bewilligungsverfahren sind anhängig. Diese haben »Genehmigungsreife«, so Staatssekretärin Dr. Ingrid Nestle vor 2 Wochen in einem Schreiben an die Kommunen. Nach der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens müssten diese Verfahren umgehend gestoppt werden. Das zuständige Umweltministerium war bislang für eine Stellungnahme zu der neuen Situation nicht erreichbar.

In Hamburg, wo die Frage nach der Zuständigkeit des LBEG für die Freie und Hansestadt bereits im Januar 2013 gestellt worden war, wird das neue Gutachten aus dem Norden begrüßt. Dort hat die örtliche Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg beharrlich über ihre Vertreter in der Bürgerschaft dem Senat entsprechende Fragen gestellt, nachdem die zuständige Hamburgische Bergbehörde die Frage zunächst als absurd zurückgewiesen hatte. Die Zuständigkeit des LBEG, die von der Bürgerinitiative angezweifelt wird, befindet sich in der Freien und Hansestadt noch in Klärung.

UPDATE 17:35 Uhr

Inzwischen liegt eine Stellungnahme der schleswig-holsteinischen Obersten Bergbehörde MELUR vor:

Statement des MELUR zum Fracking - Gutachten

Zur heute von den Piraten veröffentlichten Pressemittelung zum Fracking - Gutachten, sämtliche vom Landesbergbauamt (LBEG) erteilten Genehmigungen seien rechtswidrig, erklärte Energiewendeminister Robert Habeck: "Auch eine andere Behörde, wie immer sie heißen sollte, hätte genau so entscheiden müssen. Fracking muss politisch und nicht verwaltungstechnisch attackiert werden. Eine Schlupflochdiskussion über Behördenstrukturen hilft da nicht weiter. Was wir brauchen ist ein geändertes Bundesbergrecht. Die Initiative haben wir vor Monaten ergriffen - bisher ohne eine Mehrheit im Bundesrat zu finden. Da liegt der Hase im Pfeffer. Für Schleswig-Holstein werden wir über die Aufstellung von Zielen im Landesentwicklungsplan Fracking mit umwelttoxischen Stoffen für drei Jahre aus eigener Kraft verhindern, danach brauchen wir eine bundesgesetzliche Regelung. Die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes über die Rechtswidrigkeit der bisherigen Bescheide teilen wir nicht, weil nach unserer Auffassung das LBEG Rechtsnachfolger der früheren Bergbehörden ist. Ohnehin dürfen Bescheide des LBEG nur nach vorheriger Prüfung unseres Hauses erfolgen."

Hintergrund:
Die bestehende Zuständigkeitsregelung besteht bereits seit 1989. Das aktuelle Verwaltungsabkommen zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein aus 2008, welches die Zusammenarbeit in diesem Bereich regelt, hat diese Zusammenarbeit letztmalig bestätigt.
Die Kritik an der bestehenden Zuständigkeitsverordnung ist nicht neu. Im Zuge der allgemeinen Rechtspflege seitens des MELUR ist ohnehin geplant, dass die Zuständigkeitsverordnung neu gefasst wird.
Für bereits abgeschlossene Verfahren hat das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes keine Folgen, da die Bescheide des LBEG bestandskräftig sind.


Ganz offensichtlich stellt sich das MELUR auf den Standpunkt, dass das Gutachten keinen Einfluss auf die Genehmigungspraxis -- durch welche Bergbehörde auch immer -- hat. Stattdessen wird der aufgedeckte Mangel heruntergespielt und Reparaturmaßnahmen angekündigt, als handele es sich um einen nicht weiter wichtigen Defekt. Im MELUR ist man sehr bemüht, von dem Eklat abzulenken, den das Gutachten ausgelöst hat, indem eine politische Lösung als Allheilmittel für -- gelinde gesagt -- schlampigen Umgang mit Recht und Gesetz beschworen wird.

Fracking: Welche Strategie verfolgt das MELUR?

Hamburgs Wassereinzugsgebiete, zunehmend überlagert von Fracking-Erlaubnisfeldern
Hamburgs Wassereinzugsgebiete, zunehmend überlagert von Fracking-Erlaubnisfeldern
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine umfangreiche Anfrage der Piratenpartei zum Fracking beantwortet [PDF]. Demnach sollen Anträge für Öl- und Gassuche im Land zukünftig ein bisschen transparenter gehandhabt werden und der Schutz des Wassers ein bisschen mehr in den Fokus rücken, bestehendes Recht soll ein bisschen besser ausgeschöpft werden. Damit ist die Debatte ums Fracking ein kleines Bisschen voran gekommen, denn nun wird die Position des zuständigen Energiewendeministeriums MELUR etwas klarer. Eine echte Annäherung an das im Koalitionsvertrag kategorisch propagierte Fracking-Verbot -- »Wir lehnen Fracking ab« -- sehen Kritiker darin allerdings nicht: Die vermeintlichen »Zugeständnisse« seien Gummiaussagen und letztendlich werde dem verfahrensführenden Landesbergamt weiterhin freie Hand gelassen -- und dessen Praxis ist bekanntlich eher industriefreundlich als umweltbewusst.

In Hamburg wird das Geschehen im nördlichen Nachbarland mit Argusaugen beobachtet, denn dessen potenzielle Fracking-Gebiete überdecken Hamburgs Wassereinzugsgebiete großflächig -- wie z.B. das Aufsuchungsgebiet Schwarzenbek, in dem der größte Teil des Einzugsgebiets des Wasserwerks Curslack liegt, das u.a. das Hamburger Zentrum mit trinkbarem Wasser versorgt.

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Neue Löcher in Niedersachsen bohren [Update]

Acker/Gasbohrplatz in Niedersachsen
Die Gerste durfte noch wachsen, dann wurde aus dem Acker eine Industrielandschaft: Bei Odeweg (Lk. Verden/Aller) im Juli 2013 und sechs Wochen später.
Wie erst vor Kurzem bekannt wurde, sollen schon bald noch mehr Löcher in den niedersächsischen Untergrund gebohrt werden. In Odeweg, Landkreis Verden/Aller, lässt die RWE Dea seit wenigen Tagen einen neuen Betriebsplatz herrichten und im Bewillligungsfeld »Volkensen« bei Sothel, Landkreis Rotenburg/Wümme, soll es nach dem Willen der prd energy GmbH auch bald losgehen: In Odeweg soll die horizontal abgelenkte Bohrung »Weißenmoor Z2« bis 5000 Meter niedergebracht, bei Sothel das ehemals aufgelassene Ölfeld »Volkensen« in rund 2000 Metern Tiefe über einen Sammelbohrplatz mit vier, ebenfalls abgelenkten Bohrungen weiter erschlossen werden.

Bewilligungsfeld Volkensen bei Sothel, Landkreis Rotenburg/Wümme
Horizontalbohrung bedeutet kein Fracking (prd)Die prd energy GmbH informierte Ende August bei einer Bürger-Informationsveranstaltung. Eine Sammelbohrung mit vier abgelenkten Bohrungen (»multipad«) auf einem umweltfreundlich konstruierten Betriebsplatz ist hier bei Sothel vorgesehen (Details [PDF, 1,9 MB]). Um der bekannten Angst der Bevölkerung vor Fracking von vornherein zu begegnen, gab die Firma bei der Veranstaltung an, dass Fracking nicht geplant sei. Sie begründete das mit dem einfachen Merksatz: »Horizontalbohrung bedeutet kein Fracking«

Bereits 2011 hatte die Firma die Bewilligung erhalten, die sie zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet Volkensen berechtigt. Eigentlich hat die Firma die Zulassung der Bohrung für das vierte Quartal 2013 erwartet. Doch möglicherweise könnte sich der Beginn des Projektes verzögern. Wie prd auf Nachfrage mitteilte, feilt die Firma zurzeit noch zusammen mit der Genehmigungsbehörde am Wortlaut der zu stellenden Zulassungsanträge. Ein Mitarbeiter der Firma schüttelte den Kopf: »Das LBEG verlangt da zum Teil Dinge, da fragt man sich schon, auf welcher Rechtsgrundlage das basiert.« In ein bis zwei Wochen sollen die Anträge dann zur Zulassung eingereicht werden und der Kreis Rotenburg/W., der Landrat und die betroffenen Gemeinden im großen Beteiligungsverfahren an den notwendigen Zulassungen mitwirken, wie Anja Scholz, mit dem Projekt Volkensen betraute Mitarbeiterin der prd in Berlin, berichtete. Ob die nötigen Zulassungen dann noch in diesem Jahr erwartet werden können, vermochte Frau Scholz nicht zu sagen. »Das liegt allein in der Hand der deutschen Behörden. Klar ist, dass wir nur mit den entsprechenden Genehmigungen mit den Arbeiten beginnen werden.«, sagte sie dem VIERLAENDER.

Update: Das verfahrensführende Landesbergamt (LBEG) hat nun auch geantwortet:
»Für das Gebiet des aktuellen Bewilligungsfeldes Volkensen wurde der prd Energy GmbH keine Aufsuchungserlaubnis erteilt. Die prd Energy GmbH beabsichtigt, die Erdölförderung aus einer bereits bekannten Erdöllagerstätte aufzunehmen. Daher konnte das Unternehmen die Erdöllagerstätte nach Lage und Tiefe in einem Lageriss ohne Aufsuchungstätigkeiten genau angeben. Üblicherweise sind Aufsuchungstätigkeiten notwendig, um diese Angaben zu ermitteln. In diesem Fall konnte eine Bewilligung zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen auch ohne vorlaufende Aufsuchungserlaubnis erteilt werden, da Versagungsgründe nach §§ 11 und 12 des Bundesberggesetzes (BbergG) nicht gegeben waren. Die Bewilligung "Volkensen" wurde mit Datum vom 25.10.2011 für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2014 erteilt.« (Andreas Beuge, Sprecher des LBEG, am 13.09.2013; meine Hervorhebung)

So bleibt z.B. offen, ob und wie die Gewinnbarkeit des vermuteten Erdöl aus der Lagerstätte nachgewiesen wurde. Offen bleibt auch, wie die erforderliche Prüfung des Bewilligungsantrages hinsichtlich möglicher Versagensgründe, z.B. aus hinsichtlich Gewässer- und Naturschutz oder auch vorhandener Altlasten wie der Bohrschlammgrube bei Sothel, stattgefunden hat. Unklar ist weiterhin, ob alle zu beteiligenden Behörden wie z.B. die betroffenen Gemeinden angemessen zu Wort kommen konnten.

Herr Beuge bestätigt, dass für die Bohrung noch kein Antrag auf Betriebsplanzulassung vorliege: »Derzeit liegt dem LBEG noch kein prüffähiger Betriebsplanantrag für die Wiedererschließungsbohrungen Volkensen 9 vor, deshalb kann die Frage nach einem möglichen Zulassungszeitpunkt nicht beantwortet werden.«

Bohrung »Weißenmoor Z2« bei Odeweg, Landkreis Verden/Aller
Wesentlich weiter ist man da einige Kilometer weiter südlich, im Gasfeld »Nordhannover«, in dem die Pools Bötersen, Hemsbünde und Weißenmoor zusammengefasst sind. Hier will die RWE Dea gut einen Kilometer südlich der existierenden Förderbohrung »Weißenmoor Z1« die Bohrung »Weißenmoor Z2« niederbringen. Planmäßig soll diese Bohrung im 2. Quartal 2014 getestet werden und in Betrieb gehen. Im Mai hatte die Firma in einer Bürgerinformationsveranstaltung über dieses Vorhaben informiert [PDF]. Ob auch diese neue Bohrung "gefrackt" werden soll wie die bestehende Nachbarbohrung (mind. 2 Fracs am 1. Mai 2008 und am 1. April 2010 [PDF]) und ob es Interferenzen mit der nahegelegenen Verpressbohrung Wittorf Z1 oder dem nahegelegenen Wasserschutzgebiet geben könnte, ist nicht bekannt.

Es folgen einige aktuelle Aufnahmen von zukünftigen Betriebsplatz »Weißenmoor Z2«:

"Neue Löcher in Niedersachsen bohren [Update]" vollständig lesen

Anti-Fracking-Tag in Hamburg: Stop McDrill, bevor it's too late

anti-Fracking-Plakate in Hamburg
Plakative Forderung auch an der Elbe: Kein Fracking in Hamburg und anderswo
Am gestrigen bundesweiten Anti-Fracking-Tag zog es auch in Hamburg Hunderte Menschen auf die Straße, gegen die gefährliche Bergbautechnik zu protestieren. Unter dem Motto »Keine Stimme für Fracking« holten die Initiativen »FrackingFreies Hamburg« aus Bergedorf und Harburg die Menschen zusammen. Gekommen waren sie aus der ganzen Metropolregion, von Hohenhorn bis Rotenburg. Mit rund 300 Teilnehmern und drei Trecker-Gespannen zog die Demonstration vom Hauptbahnhof Richtung Rathaus. »Hopp, hopp, hopp - Fracking stopp!« und »Wir sind die Wähler, Fracking ist ein Fehler!« waren Sprüche, die den Umweltschützern Aufmerksamkeit und Zuspruch vom umstehenden Publikum brachten.

Zum Auftakt gab der Möllner Liedermacher Klaus Irmscher einen Einblick ins Innenleben der »Klexon Oil«. Für die macht Till Eulenspiegel den PR-Mann, um beim störrischen Lauenburger Volk Akzeptanz fürs Fracking zu schaffen. Die Message, die Till rüberbringen soll: »"Hey, we have good news! Stop singing the Blues! Now Windkraft und Sonne, das kost' zuviel Geld - There's Gas in the Erde bis Ende von Welt. So it's "Drill, Baby, drill!"«
Till tut - wie immer -, wie ihm geheißen und führt dem Publikum brennendes Trinkwasser, methanverseuchtes Grundwasser und die Versteppung der Landschaft vor Augen.Tills Boss McDrill feuert ihn sofort und muss verstehen, dass es keine Akzeptanz fürs Fracking geben kann.

Null Toleranz für Fracking war auch der Kern der Rede, die der stimm- und wortgewaltige Ernst Heilmann für die BI FrackingFreies Hamburg bei der Zwischenkundgebung auf dem Gerhard-Hauptmann-Platz hielt. Diese richtete sich in erster Linie gegen die »Aufsuchungserlaubnis Vierlande«, die der Hamburger Senat klammheimlich an den Ölmulti ExxonMobil vergeben hat. Nun hat ExxonMobil das Recht, im Hamburger Süden von Altengamme bis Harburg nach Öl und Gas zu suchen - was ohne Weiteres auf Fracking hinauslaufen kann. Fracking, das brutale, flächige Aufbrechen des Untergrundes mit giftgetränktem Frack-Wasser, das Lösen von hochtoxischem Tiefenwasser, Hunderte von alten Tiefbohrungen, von denen niemand weiß, ob sie überhaupt noch dicht verschlossen sind - all dies Gefahren für das Hamburger Trinkwasser, die vielen Hamburgern noch nicht klar waren.
Heilmann erklärte die Forderung der Initiativen nach einem bedingungloses Verbot von Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen - Öl und Gas. So wie auch die weiteren Forderungen, auf die sich die anti-Fracking-Bewegung Anfang Mai d.J. bundesweit mit der Korbacher Resolution geeinigt hat: Importverbot von gefracktem Gas/Öl, Verbot der Verklappung giftiger Abfälle aus der Öl- und Gasförderung, die Novellierung des antiquierten Bergrechts und die konsequente Umsetzung der beschlossenen Energiewende hin zu den Erneuerbaren. »Und das bedeutet auch, dass Hamburg seine Energienetze zurückholen muss in die öffentliche Hand!« schloss Heilmann unter langanhaltendem Applaus.

Auch wenn ein längerer Platzregen der Demonstration ein vorzeitiges Ende setzte: Viele Hamburger und Touristen haben gestern etwas fürs Leben gelernt -- Fracking bedroht die Lebensgrundlage Trinkwasser unmittelbar, Fracking gehört verboten.

Das NDR-Hamburg-Journal brachte am selben Abend noch einen netten Bericht. Die ehemalige Hamburger Tageszeitung, das »Abendblatt«, hat diese Demo bisher verschwiegen und berichtete stattdessen von der anti-Fracking-Demo in Kassel. Nun, Kassel ist eben näher an Essen als Hamburg...

Fotos:
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Grapenmühlen: Fragen und Antworten zur Giftwasserverklappung in der Bohrung Wittorf Z1

Verpressbohrung Wittorf Z1, ausgekoffertes Areal
Wittorf Z1: Ausgelaufende Giftbrühe (Ende Mai 2013) verstärkt die Zweifel an der Zulässigkeit der Verpressung von Abwässern aus der Gasförderung.
Die Verpressbohrung Wittorf Z1 bei Grapenmühlen, Stadt Visselhövede, Landkreis Rotenburg/Wümme, ist eine der prominentesten der rund 40 Bohrungen, in denen die Gas- und Ölindustrie ihre giftigen Abwässer verklappt. Der letzte gravierende »Zwischenfall« an dieser Bohrung Ende Mai des Jahres hat die Öffentlichkeit erneut aufgeschreckt.

Viele Fragen zu Wittorf im Speziellen und zur Entsorgungspraxis im Allgemeinen wurden daraufhin gestellt und früher oder später auch beantwortet. Dass das zuständige Landesbergamt die Entsorgung von giftigem Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung ins Erdreich neu bewerten will und dass die technisch durchaus mögliche Reinigung des Abwassers nicht Stand der Technik sei, fand Johannes Heeg von der Wümme-Zeitung heraus. Jürgen Schulz vom Sprecherrat der Initiative »Kein Fracking in der Heide« ermittelte unter anderem das Ausmaß der Verpresserei in Wittorf Z1.

Frühere Produktionsbohrung für Erdgas, jetzt Verpressstelle für Abwässer aus der Gasproduktion: Wittorf Z1 (Quelle: LBEG)
Frühere Produktionsbohrung für Erdgas, jetzt Verpressstelle für Abwässer aus der Gasproduktion: Wittorf Z1 (Quelle: LBEG)
Von 667.468 Kubikmetern verpressten Abwassers ist da die Rede, das bis Ende 2012 in dieser Bohrung verklappt wurde. Ein Ende der Verpressung oder eine Höchstmenge sei nicht festgelegt, berichtet Schulz. Derek Mösche, Pressesprecher der Betreiberin RWE Dea, teilte am 13. Mai 2013 mit: »Kumulativ sind durch die Wittorf Z1 bis zum 31.03.2013 672.422,6 m³ Lagerstättenwasser in den Kalkarenit eingebracht worden.« Bei diesen Größenordnungen spielt es keine Rolle, wenn das LBEG einen etwas älteren Stand kommuniziert.

Wo das LBEG aber gar nicht auf Stand ist, ist die jährlich zugelassene Verpressmenge. Dazu berichtet Mösche, ebenfalls am 13.05.2013: »Das jährlich zugelassene Einpressvolumen von 40.000 m³ wurde am 22.01.2002 nach Prüfung gem. §§55 und 56 des Bundesberggesetzes - BBergG und unter Beteiligung des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung (NLfB) mit dem Aktenzeichen 30/01/II-Prie-6145 B Erdgas als Sonderbetriebsplan durch das LBEG zugelassen. Die Erfassung der Versenkmengen erfolgt über eine Betriebsmessung, die täglich protokolliert und in einen Tagesbericht (IBIS) übertragen wird. Außerdem finden Befahrungen durch die Aufsichtsbehörde LBEG statt. Die DNV Zertifizierungs und Umweltgutachter GmbH hat im Rahmen eines externen Audits außerdem bescheinigt, dass die internationalen Standards OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 9001 eingehalten werden.«

Betrachtet man die Mengen, die in den Jahren 2011 und 2012 laut LBEG in Wittorf verklappt wurden, dann möchte man gleich nachfragen, wie verbindlich die festgeschriebene Maximalmenge von 40.000 m³/Jahr gemeint ist, denn in beiden Jahren wurde diese Menge um mehrere Tausend Kubikmeter überschritten.

Im Lichte dieser Ungenauigkeit sind andere Aussagen und Zusicherungen von Betreibern und Behörden alles andere als vertrauenerweckend. »Wie aus geologischer und bergbaulicher Erkundung bekannt und durch unabhängige Gutachten bestätigt, sind die oberflächennahen Grundwasserleiter von den in einer Tiefe zwischen 1.000 und 1.500 Meter liegenden aufnehmenden Schichten durch mehrere hundert Meter mächtige Tertiäre Tone und Tonmergelschichten voneinander getrennt. Diese dichten und undurchlässigen Tonschichten bilden eine hydraulische Barriere, die einen Austausch von Wässern zwischen den Horizonten verhindert.« (Mösche, RWE Dea, 13.05.2013) Zwischen Verpresstiefe von knapp 1000 Metern und der Sohle des Trinkwassergewinnungsgebietes »Rotenburger Rinne« liegen grade mal rund 600 Meter Gestein, das von Störungen durchzogen ist und auch schon einige Male von Erdbeben geschüttelt wurde.

Äußerst besorgniserregend finden das Wasserversorger und Anwohner. Sie kennen die zwei Bohrungen Wittorf Z1, Ende der 1970er nahe einer Bruchzone und direkt im Quellgebiet des Grapenmühlenbachs abgeteuft, ganz genau. Die erste Bohrung war in erheblicher Tiefe fehlgeschlagen, wobei ein Teil des Bohrgestänges im Untergrund verbleiben musste. Die zweite, heute als Verpressstelle dienende Bohrung dicht daneben stieß in rund 2000 Metern Tiefe auf ein Solevorkommen: Die 80° C heiße Sole schoss unkontrolliert aus dem Bohrloch heraus. Aufgrund des hohen Schwefelgehaltes im Untergrund war die Bohrmannschaft mit Schwefelschutzausrüstung ausgestattet, der Bohrmeister hatte einen gasdichten Container »und machte sich große Sorgen wegen eines möglichen Schwefelgasausbruches«, wie ein Zeitzeuge berichtete.

Diese Bohrung war aber nur wenige Monate produktiv. Ein neuer Bohrturm wurde errichtet und es wurde weitergebohrt, dann auch in horizontaler Ablenkung in südlicher Richtung. In dieser Horizontalbohrung wurde gefrackt, »mit frisch aus USA importierten Pumpen, die über 1000 bar erreichen konnten. Der Frackingvorgang, dem man heute kritisch gegenübersteht, war damals nur imponierend.«, wie ein Anwohner berichtet. Wann die Erdgasproduktion hier aufhörte, ist nicht bekannt. 1994, als mehr Raum für die unterirdische Verklappung der flüssigen Abfälle aus der wachsenden Gasförderung benötigt wurde, wurde Wittorf Z1 teilverfüllt und 1995 zur Versenkbohrung umgewidmet. Die bisher verpresste Menge ist nun bekannt; unbekannt ist das Verhalten der Brühe im Untergrund - eine Zeitbombe, wie viele fürchten. In den Bächen in und um Wittorf blubbert es derweil, Ursache unbekannt.


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