Da beißen Umweltschutzvorschriften dem Investitionsschutz in den Schwanz - oder anders: Was offenbar zuvor
in einem internationalen Schiedsgerichtsverfahren möglich oder angeblich »erforderlich« war, steht im Fall Moorburg im Widerspruch zur FFH-Richtlinie: Wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben hat die EU-Kommission hat heute die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)
angeklagt. Eine entsprechende Beschwerde des BUND im Jahre 2010 ist damit bestätigt.
Die Kommission hält es nach fast fünfjähriger Prüfung offenbar für erwiesen, dass im Genehmigungsverfahren Moorburg eine Alternativenprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Artikel 6, Abs. 4) unzulässigerweise umgangen worden ist, teilt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, mit. Eine solche Alternativenprüfung muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt.
Durch die Einstufung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahme hätten die Planer aber nur
eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme bilanziert. Eine Alternativenprüfung sei aufgrund dieses Verfahrenstricks nicht vorgenommen worden.
Tatsächlich wird aber die Fischfauna am Kraftwerk erheblich geschädigt, eine Alternative wie zum Beispiel ein Kühlturm hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass keine Kühlung mit Elbwasser unter Beachtung des geltenden Umweltrechts erfolgen darf. Dies hätte wiederum sogar die Investitionsentscheidung beeinflussen können und dieses Kraftwerk, das sowieso nicht in die Energiewende passt, wäre gar nicht erst gebaut worden.
»Die Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Und es bleibt zu hoffen, dass in Deutschland und in Hamburg gesetzliche Vorgaben zukünftig konsequenter beachtet werden“, so Braasch.