Kohlekraftwerk Moorburg: Profit geht über Klima- und Gewässerschutz

Steinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen
Für das Steinkohlekraftwerk Moorburg hat Vattenfall Abermillionen Kubikmeter Elbwasser ohne funktionierende Fischscheuchanlage eingesaugt (Foto: San Andreas, wikimedia)
BUND Hamburg strengt Eilverfahren gegen Vattenfall wegen Kühlwassernutzung an
EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland


Der BUND Hamburg hat heute einen Stopp der Kühlwassernutzung für das Kohlekraftwerk Moorburg vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragt. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2013 in einem richtungsweisenden Urteil (Az.: 5 E 11/08) die Durchlaufkühlung mit Wasser aus der Süderelbe untersagt. Da Vattenfall gegen dieses Urteil Revision eingelegt hat, ist das Urteil jedoch formal nicht rechtskräftig und das Unternehmen nutzt nun Elbwasser in erheblichem Umfang, um das Kohlekraftwerk im Probebetrieb zu kühlen. Zudem konnte der BUND aufdecken, dass im zweiten Halbjahr 2012 zig Millionen Kubikmeter Elbwasser ohne funktionierende Fischscheuchanlage entnommen wurden und Vattenfall damit eine enorme Schädigung der Fischfauna billigend in Kauf genommen hat.

„Vattenfall macht einmal mehr deutlich, dass neben dem Klimaschutz nun auch der Gewässerschutz vor den Profitinteressen zurückstehen muss. Trotz eines klaren Urteils, das die Kühlwassernutzung aus der Elbe untersagt, betreibt das Unternehmen sein Kraftwerk mit Duldung der Stadt mit einer höchstwahrscheinlich auch in letzter Instanz rechtswidrigen Erlaubnis“, macht Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, deutlich.

Zwischenzeitlich hat das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren in Hamburg auch die Europäische Kommission auf den Plan gerufen. Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren folgt die Kommission einer Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 und hat Anfang 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der voraussichtlich europarechtwidrigen Erlaubnis der Kühlwasserentnahme am Kraftwerk Moorburg eingeleitet. Nach Einschätzung des BUND hat insbesondere der Revisionsantrag der Stadt Hamburg gegen das OVG-Urteil die EU-Kommission zu diesem Schritt veranlasst.

Der BUND hatte in seiner Beschwerde u. a. kritisiert, dass im Genehmigungsverfahren eine Alternativenprüfung entsprechend der FFH-Richtlinie (Artikel 6 Abs. 4) unzulässig umgegangen worden sei. Eine solche Alternativenprüfung muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Anerkennung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als so genannte Schadensbegrenzungsmaßnahme bilanzierten die Planer nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Tatsächlich wird aber die Fischfauna am Kraftwerk erheblich geschädigt, eine Alternative wie zum Beispiel ein Kühlturm hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Die Klärung dieser Frage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung für zukünftige Genehmigungsverfahren in ganz Deutschland.

„Die Einleitung des offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens trotz eines dreijährigen Prüfverfahrens zeigt, dass es erhebliche Bedenken der Europäischen Kommission gegen die Genehmigungspraxis in Hamburg gibt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

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gegenstrom.13 beleuchtet hier die Planung, Entwicklung und den Stand von Vattenfalls Kraftwerksprojekt in Hamburg Moorburg. Einen Schwerpunkt setzen wir bei der Darstellung der bisherigen Proteste. Außerdem wird der Energiekonzern Vattenfall, samt Hamburger Verhältnisse genauer unter die Lupe genommen.

Initiative Moorburgtrasse-stoppen

NDR: Kraftwerk Moorburg: Eine Chronologie

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