Klimawandel: Hamburg setzt neue Überschwemmungsgebiete fest

Dieses Maiblumenfeld an der oberen Dove-Elbe könnte von einem ÜSG betroffen sein.
Dieses Maiblumenfeld an der oberen Dove-Elbe könnte von einem ÜSG betroffen sein.
BSU kündigt Anhörungsverfahren an
Unterlagen liegen vom 16.6. bis 31.07.2014 öffentlich aus


Die Ausweisung von elf neuen Überschwemmungsgebieten in Hamburg ist nach Wasserhaushaltsgesetz und EU-Richtlinie erforderlich. Sie sind auch für eine vorausschauende, klimaangepasste Siedlungs- und Freiraumentwicklung in Hamburg wichtig, teilte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) heute mit. Die Auswirkungen der Überschwemmungsgebiete werden in den Planungen und Stadtentwicklungskonzepte berücksichtigt.

In einem ersten Schritt wird der Senat die neuen Überschwemmungsgebiete vorläufig sichern. Dazu werden die Gebiete in Karten dargestellt und öffentlich vom 16.06. bis 31.07.2014 ausgelegt, und zwar in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und in den jeweils zuständigen Wasserbehörden (den Bezirksämtern bzw. der Hamburg Port Authority).

Während dieser Zeit und bis einschließlich zum 14.08.2014 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu diesen Gebieten zu äußern. Außerdem sind die Karten und weiterführende Informationen im Internet unter www.hamburg.de zu finden. Dort stehen auch alle Adressen und Öffnungszeiten der öffentlichen Auslegung, und es gibt eine interaktive Karte der Überschwemmungsgebiete.

Danach werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit geprüft. Die Ergebnisse fließen in die formelle Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ein, die der Senat dann per Rechtsverordnungen festsetzt.

Langanhaltende Niederschläge oder kurze, heftige Güsse führen regelmäßig zu Hochwasser in Hamburgs Binnengewässern wie Alster, Kollau oder Dove Elbe. Große Flächen um die Bäche und Flüsse werden überflutet. Um Hochwasserschäden für Mensch und Tier, Immobilien und Landschaft zu vermindern, hat der Bund die Länder per Gesetz verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Überschwemmungs-gebiete sind als Bereiche an Binnengewässern definiert, die bei einem schweren Hochwasser, das statistisch einmal in hundert Jahren auftritt, überschwemmt werden. Betroffen ist in Hamburg davon rund 1,5% der Landesfläche. Die Ausweisung einer Fläche als Überschwemmungsgebiet hat rechtliche und bauliche Konsequenzen. Von diesen Vorschriften kann die zuständige Wasserbehörde (in der Regel das Bezirksamt) in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Alle bestehenden Nutzungen genießen Bestandsschutz und müssen nicht verändert werden.

Umweltsenatorin Jutta Blankau: "Überschwemmungen sind Naturereignisse. Sie lassen sich nicht verhindern, aber durch vorausschauende Nutzung der betroffenen Flächen kann man die negativen Folgen mindern und Gefahren vorbeugen. Überschwemmungsgebiete sind natürliche Rückhalteflächen, die das Wasser zwischenspeichern und Hochwasserstände senken helfen. Wenn wir diese Gebiete jetzt rechtlich sichern, leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz."

Hamburg hat seit den 1960er Jahren bereits sechs Überschwemmungsgebiete: an Alster, Wandse, Bille, an der Mittleren Bille, Este und am Unterlauf der "Gose- und Dove-Elbe". Durch die neuen Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes müssen nun in Hamburg elf weitere Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden; an der Kollau, Tarpenbek, Ammersbek, Lottbek, Berner Au, Osterbek, Brookwetterung, Oberen Dove-Elbe, Gose-Elbe, am Falkengraben und an der Este.

Insgesamt stellt das Wasserhaushaltsgesetz Regeln auf, nach denen Überschwemmungsgebiete weiterhin, aber hochwasserverträglich, genutzt werden können. Vermieden werden soll u.a. die Veränderung der aktuellen Erdoberfläche oder die Lagerung von Gegenständen, die vom Wasser mitgerissen werden könnten. Komplett verboten ist die Lagerung wassergefährdender Stoffe. Alle Schutzbestimmungen zielen darauf ab, mögliches Hochwasser nicht zu verschärfen. Allgemein darf in Überschwemmungsgebieten der Rückhalteraum für das Wasser nicht verkleinert werden.

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