Hamburger Transparenzgesetz für mehr Vertrauen

Unterschriftensammlung für Hamburger Transparenzgesetz gestartetAm Freitag, dem 28. Oktober 2011, eröffneten unter anderen die drei Vertrauenspersonen Gerd Leilich (Transparency International), Michael Hirdes (CCC Hamburg) und Gregor Hackmack (Mehr Demokratie e.V.) die Unterschriftensammlung für das neue Hamburger Transparenzgesetz. Gemauschel und Vetternwirtschaft, wenn sie denn zu Tage treten, sind jedesmal Grund für Empörung, mehr noch, sie haben zu unterbleiben, genau wie prestigebesessene Projekte auf Kosten der Allgemeinheit, wie es sie auch in Hamburg gibt. Öffentliches Handeln muss grundsätzlich öffentlich sein. Die Verwaltung ist für die Bürger da und nicht die Bürger für die Verwaltung. Verwaltungsakte haben der Allgemeinheit zu dienen und nicht einer Elite, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bedient.

Das Transparenzgesetz soll solche Zustände unterbinden. Um das Gesetz voran zu bringen, müssen im nächsten Schritt Unterschriften für das Zustandekommen einer Volksinitiative gesammelt werden. Benötigt werden 10.000 Unterschriften bis zum 8. Dezember 2011.

Korruption erschweren, Steuerverschwendung verhindern, Misstrauen abbauen und Mitbestimmung fördern – damit das Handeln der Verwaltung grundsätzlich öffentlich wird. Um das zu erreichen, hat sich eine überparteiliche Arbeitsgruppe aus »Transparency International«, dem »Chaos Computer Club Hamburg«, dem Verein »Mehr Demokratie e.V.« und vielen Einzelpersonen gebildet. Mit der fachlichen Unterstützung von Jürgen Kühling, Rechtsanwalt in Hamburg, Ex-Bundesverfassungsrichter und SPD-Mitglied, und Unterstürzung zahlreicher Vereine, Parteien und Gruppierungen hat die Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf entwickelt, der per Volksinitiative das bestehende Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz erweitern soll. Die Hamburger Bürgerinnen und Bürgern können dann während der Bundestagswahl 2013 über das TGH abstimmen.

DasTransparenzgesetz Hamburg enthält folgende Punkte:

Verträge der Stadt müssen grundsätzlich veröffentlicht werden, sofern kein Ausnahmetatbestand greift.

Alle mit öffentlichen Geldern erhobenen oder gekauften Daten sollen umgehend, gemeinfrei und grundsätzlich in elektronischer Form maschinenlesbar zu veröffentlichen.

Für alle veröffentlichten Informationen wird ein ein zentrales elektronisches Informationsregister im Internet eingerichtet.

Alle Verwaltungsakten/Gutachten/Verträge sind so zu führen, dass sie jederzeit veröffentlichungsfähig sind.

Gutachten, die mit Investorengeldern erstellt werden, müssen ebenfalls veröffentlicht werden.

Sitzungsprotokolle von öffentlichen Stellen, die Verpflichtungen der öffentlichen Stellen gegenüber juristischen Personen zum Gegenstand haben, sind grundsätzlich und zeitnah zu veröffentlichen.


----------------------------------------

Transparenzgesetz (THG): Lesen


Unterschreiben und Unterstützer-Unterschriften sammeln: Wie das geht


----------------------------------------

UPDATE 09.12.2011:
CCC Hamburg: Volksinitiative reicht über 15.000 Unterschriften für Transparenzgesetz ein
Initiatoren fordern Bürgerschaft zur Übernahme des Gesetzes auf, sonst kommt es 2012 zum Volksbegehren

Trackbacks

Trackback-URL für diesen Eintrag

Dieser Link ist nicht aktiv. Er enthält die Trackback-URI zu diesem Eintrag. Sie können diese URI benutzen, um Ping- und Trackbacks von Ihrem eigenen Blog zu diesem Eintrag zu schicken. Um den Link zu kopieren, klicken Sie ihn mit der rechten Maustaste an und wählen "Verknüpfung kopieren" im Internet Explorer oder "Linkadresse kopieren" in Mozilla/Firefox.

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.