Schwarzer Plan, rotes Land
Geschrieben von Carin Schomann am
Explorationsfeld Vierlande: Drei Projektjahre, drei schwarze Kästen: Der »Aufsuchungsantrag Vierlande« der ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG), der nach wochenlangem Zerren am gestrigen Dienstag endlich herausgegeben wurde, enthält mehr Schwärzungen als lesbare Passagen. Der Arbeitsplan, Kernbestandteil des Antrags, in dem ausgeführt sein sollte, was wann unter welchen Voraussetzungen auf den rund 150 Quadratkilometern des Hamburger Südens, der auch das Kerngebiet von Harburg umschließt, geplant ist, kam gar komplett geschwärzt aus der zuständigen Hamburgischen Obersten Bergbaubehörde. Alles Betriebsgeheimnisse, nicht zu veröffentlichen, so die Anweisung von EMPG an die Behörde, die gemäß § 7 Nr. 4 Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) dort nachgefragt hatte. Der geschwärzte »Aufsuchungsantrag Vierlande« kann hier eingesehen werden.
Die weiteren Dokumente, die nach heftigem Insistieren unter Berufung auf das HmbTG zwar nicht ohne Schwärzung, aber auch nicht ganz inhaltsleer »befreit« werden konnten, sind
Außer, dass diese Unterlagen ein Licht auf die Arbeitsweise der EMPG und der bergrechtlich entscheidenden bzw. ausführenden Behörden werfen, ist ihnen zu entnehmen, dass die EMPG zunächst vorhandene Daten sammeln und bewerten will. Aus den Unterlagen ist außerdem ersichtlich, dass EMPG weitere Konzessionsanträge gestellt hat, die im Zusammenhang mit dem Erlaubnisgebiet Vierlande stehen und die teilweise auch schon genehmigt worden sind. Aus berufenem Munde wurde darüber hinaus bekannt, dass in den geschwärzten Passagen des vorliegenden »Aufsuchungsantrag Vierlande« »je nach Ergebnislage am Ende die Planung und Vorbereitung eine Explorationsbohrung« stehen soll.
Insgesamt betrachtet ist der Umfang der überlassenen Informationen, abgesehen von den Schwärzungen, in Teilen »bemerkenswert mager«, wie inzwischen aus Fachkreisen zu hören war. EMPGs Geheimhaltungsanordnungen scheinen in jedem Punkt befolgt worden zu sein, ein Umstand, der möglicherweise undeutlichen Formulierungen im neuen HmbTG geschuldet sein mag und den es zu klären gilt. In Erstaunen versetzt auch der quantitativ geringe Umfang des Arbeitsplans: Arbeiten, die im Verlauf von 3 Jahren in einem Gebiet von rund 150 Quadratkilometern durchzuführen beantragt wurden, können in der raumfordernden Amtssprache Deutsch auf derart wenig Raum beschrieben werden?
Während schwarze Pläne die Öffentlichkeit weiter darüber im Dunkeln tappen lassen, ob auch hier demnächst das gefährliche Fracking durchgeführt werden soll, färbt sich Norddeutschland auf der Landkarte zunehmend rot. Rot ist die Farbe, mit der das LBEG genehmigte Aufsuchungs- und Bewilligungsfelder kennzeichnet. In den letzten wenigen Wochen ist nicht nur das »Erlaubnisfeld Vierlande« neu hinzugekommen, sondern auch die Erlaubnisfelder Meckelfeld, Oldendorf, Lüneburg und Uelzen für EMPG bzw. Blue Mountain Explorations LLC.. Drei weitere Aufsuchungsanträge der PRD GmbH, die Schleswig-Holstein betreffen, schmoren seit Oktober 2012 in der Obersten Bergbaubehörde des Nachbarlandes, in Minister Habecks MELUR.
Die weiteren Dokumente, die nach heftigem Insistieren unter Berufung auf das HmbTG zwar nicht ohne Schwärzung, aber auch nicht ganz inhaltsleer »befreit« werden konnten, sind
die Stellungnahme der BSU, die bergrechtliche Erlaubnis des LBEG für EMPG und die Erklärung der EMPG, was ihrer Ansicht nach alles als Betriebsgeheimnis zu werten und deshalb vor der Herausgabe an die Presse/Öffentlichkeit zu schwärzen ist.
Außer, dass diese Unterlagen ein Licht auf die Arbeitsweise der EMPG und der bergrechtlich entscheidenden bzw. ausführenden Behörden werfen, ist ihnen zu entnehmen, dass die EMPG zunächst vorhandene Daten sammeln und bewerten will. Aus den Unterlagen ist außerdem ersichtlich, dass EMPG weitere Konzessionsanträge gestellt hat, die im Zusammenhang mit dem Erlaubnisgebiet Vierlande stehen und die teilweise auch schon genehmigt worden sind. Aus berufenem Munde wurde darüber hinaus bekannt, dass in den geschwärzten Passagen des vorliegenden »Aufsuchungsantrag Vierlande« »je nach Ergebnislage am Ende die Planung und Vorbereitung eine Explorationsbohrung« stehen soll.
Insgesamt betrachtet ist der Umfang der überlassenen Informationen, abgesehen von den Schwärzungen, in Teilen »bemerkenswert mager«, wie inzwischen aus Fachkreisen zu hören war. EMPGs Geheimhaltungsanordnungen scheinen in jedem Punkt befolgt worden zu sein, ein Umstand, der möglicherweise undeutlichen Formulierungen im neuen HmbTG geschuldet sein mag und den es zu klären gilt. In Erstaunen versetzt auch der quantitativ geringe Umfang des Arbeitsplans: Arbeiten, die im Verlauf von 3 Jahren in einem Gebiet von rund 150 Quadratkilometern durchzuführen beantragt wurden, können in der raumfordernden Amtssprache Deutsch auf derart wenig Raum beschrieben werden?
Während schwarze Pläne die Öffentlichkeit weiter darüber im Dunkeln tappen lassen, ob auch hier demnächst das gefährliche Fracking durchgeführt werden soll, färbt sich Norddeutschland auf der Landkarte zunehmend rot. Rot ist die Farbe, mit der das LBEG genehmigte Aufsuchungs- und Bewilligungsfelder kennzeichnet. In den letzten wenigen Wochen ist nicht nur das »Erlaubnisfeld Vierlande« neu hinzugekommen, sondern auch die Erlaubnisfelder Meckelfeld, Oldendorf, Lüneburg und Uelzen für EMPG bzw. Blue Mountain Explorations LLC.. Drei weitere Aufsuchungsanträge der PRD GmbH, die Schleswig-Holstein betreffen, schmoren seit Oktober 2012 in der Obersten Bergbaubehörde des Nachbarlandes, in Minister Habecks MELUR.
Im Laufe der letzten Monate hat sich das Land zusehends rot gefärbt. Da sich die Exploration der Gas- und Ölreste dort nun doch nicht lohnt, wie uns eine breit angelegte Kampagne derzeit glauben machen soll, kann es sich ja nur darum handeln, dass die Industrie neuerdings von Gutmenschen bestimmt wird, die zum Wohle der Nation den Untergrund erkunden und die Kenntnisse mehren wollen. Vielleicht geht es um die Ausbildung neuer Geologen, deren Studium Feldforschung vorsieht? Oder das Auffinden eines geeigneten Ortes für die Endlagerung von Atommüll und wer ihn als erstes findet, bekommt das Fleiß-Bienchen? Fragen über Fragen. Der VIERLAENDER sucht Antworten und bringt sie, wenn er sie findet.
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Update Oktober 2013:
Nachdem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Teil der Schwärzungen als ungerechtfertigt bezeichnet hat, gab die BWVI die Erlaubnisakte erneut heraus, mit teilweise entfernten und teilweise neuen Schwärzungen: PDF download
Zuvor hatte die BWVI das LBEG als verfahrensführende Behörde eingeschaltet und dieses Papier als Beleg für eine stattgefundene Abwägung zwischen geheimhaltungspflichtigen Geheimnissen und öffentlichem Informationsinteresse. Schade, dass die eigentliche Abwägung nicht veröffentlicht wurde, sondern lediglich der Hinweis darauf, dass eine solche stattgefunden habe.
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