Verstoß gegen Naturschutz: Deutschland droht EU-GH-Verfahren wegen Moorburg
Geschrieben von Redaktion amSteinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen (Foto: San Andreas, wikimedia)
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
Es ist ein anachronistisches, fossiles Monster, es schleudert tonnenweise Schadstoffe und Klimagase in die Luft und es ist schon vor dem Anlaufen von Pannen geplagt: Das Steinkohlekraftwerk Moorburg. Äußerst fragwürdig ist insbesondere auch der Umgang mit dem Flusswasser und den darin lebenden Fischen. Diese sind akut bedroht, wenn das Kraftwerk mit Elbwasser gekühlt wird. Lachse, Fluss- und Meerneunaugen führt die Eu-Kommission an und wirft Deutschland vor, bei der Genehmigung der Kühlanlage nicht ausreichend auf den Schutz dieser Tierarten geachtet zu haben. Am 16. Oktober 2014 hat die EU-Kommission in einem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einen weiteren entscheidenden Verfahrensschritt eingeleitet. Deutschland muss nun innerhalb von zwei Monaten die Kritikpunkte der Kommission ausräumen, ansonsten wird diese den Fall zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten.
Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren war die Kommission in einem ersten Schritt der Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 gefolgt und hatte Anfang 2014 Deutschland und damit Hamburg zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Die Antworten der Stadt in dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) haben die Kommission offenbar nicht überzeugt.
Diese kritisiert nun erneut, dass im Genehmigungsverfahren eine Alternativenprüfung entsprechend der FFH-Richtlinie (Artikel 6 Abs. 4) unzulässig umgegangen worden sei. Eine solche muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Anerkennung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als „Schadensbegrenzungsmaßnahme“ bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Tatsächlich wird die Fischfauna am Kraftwerk aber erheblich geschädigt. Eine Alternative wie etwa der inzwischen für den nur zeitweisen Einsatz gebaute Kühlturm, hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass die Kühlung mit Elbwasser, unter Beachtung des geltenden Umweltrechts, grundsätzlich ausgeschlossen worden wäre.
„Wir sehen uns durch diesen Schritt der Europäischen Kommission bestätigt - das ist ein Hoffnungsschimmer für den Schutz der Tideelbe. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die problematische Kühlung des Kraftwerkes mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Signal für weitere Verfahren in ganz Deutschland“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.