Wo ein Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, da darf auch keine Genehmigung erteilt werden. So lautet schlicht und ergreifend der Grundsatz der Behörden, die für den Erhalt der Integrität unserer Lebensumwelt zu sorgen haben. Zumindest im Wasserhaushaltsgesetz findet dafür der Begriff »Besorgnisprinzip« Anwendung. Im Bergrecht sieht es da schon anders aus, da muss ernsthaft bestritten werden, dass das Bergrecht dem zuständigen Bergamt ausreichend Kompetenz an die Hand gibt, die Umwelt vor gefährlichen Eingriffen zu schützen.
Nachdem sie es auf der Umweltministerkonferenz schon angekündigt hatten, verkündete jetzt das Schleswig-Holsteinische Umweltministerium, dass es zusammen mit seinem Nordrhein-Westfälischen Counterpart Mitte Dezember eine Bundesratsinitiative initiieren will, um ein bedingungsloses Verbot von Fracking unter gewissen Umständen zu erreichen. »Die Risiken von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe von umwelttoxischen Substanzen sind nicht geklärt. Eine Gefährdung der Umwelt ist nicht auszuschließen. Wir dürfen Grund- und Trinkwasser in keinem Fall gefährden«,
sagte Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck der Presse.
Die Bundesländer sprechen sich dagegen aus, Anträge auf Fracking zu entscheiden, bevor die Risiken durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen der vorhandenen Daten geklärt sind. Dort, wo Trinkwasser gewonnen wird, insbesondere in Wasserschutzgebieten und in Gebieten mit ungünstigen geologisch-hydrologischen Verhältnissen, sollte die Technologie in Verbindung mit umwelttoxikologischen Stoffen grundsätzlich ausgeschlossen werden, sagte Nicole Kabel, Sprecherin des Kieler Umweltministeriums.
Die Bevölkerung muss weiterhin genau aufpassen, was die Herrschaften in Kiel, Düsseldorf, Berlin und Clausthal-Zellerfeld tatsächlich tun. Schließlich nützt es nichts, noch mehr wissenschaftliche Untersuchungen über die Toxizität von als schwerst giftig bekannten Substanzen anzustellen, wenn solche Giftstoffe nicht kategorisch von der Anwendung in der Umwelt - über- und unterirdisch - ausgeschlossen werden.
Vergessen werden darf bei dem ganzen auch nicht das Erdbebenrisiko. In den USA, auch in Sachen Fracking ein Vorreiter, erhärten anscheinend
wissenschaftliche Untersuchungen die Gewissheit, dass Fracking ausgewachsene Erdbeben erzeugen kann. In Ohio konnte ein
Erdbeben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Frackingfolge klassifiziert werden. Ob das
Beben bei Völkersen durch das angrenzende Frackingfeld verursacht wurde, muss laut LBEG noch untersucht werden.