Artikel mit Tag windenergie

Repowering Vierlande: Erörterungstermin beginnt am Montag

Einwendungen gegen RepoweringVerfahren Windkraftanlagen Neuengamme
Erörterungstermin startet kommenden Montag, den 19. Mai 2014


(Hamburg, 16.05.2014) - Die Firma Net OHG hat bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Antragsunterlagen für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Neuengamme eingereicht. Die Firma hat für dieses Vorhaben ein freiwilliges förmliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren - mit Öffentlichkeitsbe-teiligung - beantragt. Die Antragsunterlagen haben vom 7. März 2014 bis 7. April 2014 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 22. April 2014 sind bei der BSU zahlreiche schriftliche Einwendungen fristgerecht eingegangen, die eine öffentliche Erörterung des Vorhabens erforderlich machen.

Die Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen findet statt:
am 19. Mai 2014
(und - falls erforderlich - auch am darauffolgenden Werktag)
jeweils ab 10.00 Uhr
in den Räumen des ELBCAMPUS,
Zum Handwerkszentrum 1, 21079 Hamburg

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich.

Die Tagesordnung des Erörterungstermins sowie die Antragsunterlagen zum Vorhaben können im Internet eingesehen werden unter der Adresse http://www.hamburg.de/anlagengenehmigung.



RgA: Zwei neue Windräder in Neuengamme

Visualisierung der neuen Windenergieanlagen in Neuengamme, vom Hauptdeich aus gesehen. (Grafik: Net OHG)
Visualisierung der neuen Windenergieanlagen in Neuengamme, vom Hauptdeich aus gesehen. (Grafik: Net OHG)
Auf der Sitzung des Regionalausschusses am Dienstag den 18.02.2014 um 18:00 Uhr (Raum: Gemeindezentrum Fünfhausen, Lauweg 16, 21037 Hamburg) geht es diesmal u. a. um die eeH (erstmalige endgültige Herstellung) einiger Straßen in Vierlanden und um das Repowering im Windpark Neuengamme.

T a g e s o r d n u n g:

1. Öffentliche Fragestunde
2. Mitteilungen der Verwaltung

2.1. Erstmalige endgültige Herstellung (EEH) von Straßen - geplante Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 im Bezirksamt Bergedorf - XIX-1642.2
Das Bezirksamt gibt die Planung für die Jahre 2014 bis 2016 bekannt. "Demnach wird das Bezirksamt Bergedorf im Jahr 2014 die Maßnahmen „Grote Stegel“ und „Lütte Stegel“ baulich abschließen. Parallel werden die Planungen sowie die Umsetzung für die erstmalige endgültige Herstellung der Straße „Bei der Blauen Brücke“ vorangetrieben. Für die Jahre 2015 und 2016 sind die Straßen „Lüttwetter“ und „Ellernwinkel (von Abknickung bei Nr. 6 bis Brookdeich)“ für Planung und Umsetzung vorgesehen."

2.2. Schulwegsicherung Fünfhausen - XIX-1652.2

3. Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme; Verfasser: CDU-Fraktion
3.1. Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme - XIX-1835.1
Verfasser: CDU-Fraktion
Anfrage und Antwort siehe unten

4. Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde - XIX-1868
5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2014
6. Verschiedenes

"RgA: Zwei neue Windräder in Neuengamme" vollständig lesen

Windpark Neuengamme: Auslegung des geänderten FNP

Simulation Repowering KZ Gedenkstätte
Bestand und Simulation Windpark Neuengamme, vom Jean-Dolidier-Weg, Eingang zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme, aus gesehen
Die Änderung des Flächennutzungsplans der Freien und Hansestadt Hamburg am Standort für Windenergieanlagen in Neuengamme liegt jetzt in der BSU und im WZB Bergedorf, Wentorfer Straße 38a, sowie hier im WWW aus.

Einwendungen sind bis 7. Oktober möglich

Der Senat hat beschlossen, die Windenergie in Hamburg auf eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt (MW) auszubauen. Dies soll vor allem durch den Abbau alter und den Neubau leistungsstärkerer Windenergieanlagen (Repowering) ermöglicht werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt setzt diesen Auftrag um und hat die Flächensuche nach zusätzlichen Standorten für Windenergieanlagen in ganz Hamburg durchgeführt. Durch die Darstellung weiterer bzw. veränderter "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm sollen sowohl neue Vorhaben als auch das Repowering bestehender Anlagen ermöglicht und so die Voraussetzungen geschaffen werden, die in Hamburg installierte Leistung deutlich zu erhöhen.

Grund für die dritte öffentliche Auslegung ist die Verschiebung der vorgesehenen Darstellung der Teilflächen des Eignungsgebietes Neuengamme. Gegenüber der Fassung, die vom 10. September bis 17. Oktober 2012 erstmals öffentlich ausgelegen hat, wird die mittlere Eignungsfläche nach Norden verschoben und die östlich Eignungsfläche sowohl nach Norden als auch nach Westen verschoben.

Die Änderungen des Flächennutzungsplans (zeichnerische Darstellungen, Beschlusstext und Begründung) werden vom 23. September bis zum 7. Oktober 2013 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Auslegungsraum E.01.272, öffentlich ausgelegt.
Duplikate der Änderungen des Flächennutzungsplans sowie die umweltbezogenen Informationen können beim Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Straße 38 a, 2. Obergeschoss, Vitrine gegenüber Zimmer 213, 21029 Hamburg im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden. Für Auskünfte stehen Ihnen hier während der öffentlichen Auslegung Ansprechpartner zur Verfügung.

Die FNP-Änderung ist außerdem hier online verfügbar: hamburg.de/bauleitplanung

Es liegen insbesondere folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

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Mit dem Wind ist zu rechnen

Windpark Danna II
»Die enge Verzahnung zwischen der Entstehung von Neuem, dem Weiterbestehen und Verschwinden von Altem, dabei lokal differierend, stellt ein wesentliches Charakteristikum für eine historische Kulturlandschaft dar.« (Becker 1998: 51)«
Foto: Abendstimmung im östlichen Fläming: Der Windpark Danna II.
Dennis Gladiator wollte es wissen und hat noch einmal eine Anfrage zum Repowering im Bezirk Bergedorf an den Senat gerichtet. Die Senatsantwort [DOC] beantwortet die gestellten Fragen unvollständig, aber ohne Interpretationsspielraum. Dennoch wird sie missinterpretiert, vom Fragesteller selbst, aber auch von der örtlichen Tageszeitung bz, von Irreführung ist gar die Rede. Offenkundig kann oder will man selbst weder richtig lesen noch richtig rechnen. Da wird von Mauern gesprochen, weil der Senat zugibt, sich nicht in derselben Intensität wie die Bergedorfer selbst mit dieser Bergedorfer Angelegenheit befasst zu haben, und eine Information nicht gibt, weil er sie nicht hat. Da wird von Ausweichen gesprochen, weil sich der Senat auch nicht darauf einlässt, bestehenden Regularien bzgl. Lärm zu widersprechen. Und damit es auch jeder merken solle, wie das Volk hinters Licht geführt wird, werden Planern Worte in den Mund gelegt, die nicht ausgesprochen wurden, und aus der Feststellung der überwiegenden generellen Unterstützung des Ausbaus der Windenergie wird mir nichts, dir nichts Professor Beba die Behauptung unterstellt, die Bergedorfer seien in der Überzahl für die Errichtung von 180-m-Windrädern. So setzt sich die Tradition der Unsachlichkeit fort, was wenige Tage vor dem Termin für den Bergedorfer Bürgerentscheid ein gewisses G'schmäckle hat.

Ob mit Propaganda und Fehlinformation das Ziel erreicht wird, den Bürgerentscheid zugunsten der von den Konservativen geforderten Höhenbegrenzung auf 100 m Gesamthöhe und auf Mindestabstände von 1000 m zu Wohngebäuden zu beeinflussen, oder ob sich der statistische Trend aus der HAW-Akzeptanzstudie auf die Gesamtbevölkerung Bergedorfs übertragen lässt, wird sich nach dem 11. Juli 2013 gezeigt haben. Dann ist die Abstimmungsfrist beim Bürgerentscheid gelaufen und die Stimmen sind ausgezählt.



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Bürgerentscheid: Viel Wind in Bergedorf

Windenergieanlage, etwas verzerrt
Weg in eine postfossile Zukunft oder störendes Element im Lebensumfeld? Die Ansichten über hohe Windräder in Sichtweite klaffen weit auseinander.
Sie sind Gewohnheit gewordene Fremdkörper in der Landschaft. In den Vier- und Marschlanden sind sie seit bald 20 Jahren Teil der Kulturlandschaft. Und längst schon sollten sie, im Zuge der Energiewende, aber auch wegen beginnender Altersschwäche, erneuert und dabei erhöht werden. Die Rede ist von den "Windrädern" und das ist durchaus wörtlich zu verstehen.

Aber so schnell geht das mit der Erneuerung nicht. Denn seit über einem Jahr tobt im Bezirk Bergedorf geradezu ein Sturm über das "Wie" der Modernisierung der in die Jahre gekommen Aggregate, mit deren Hilfe aus Wind elektrischer Strom gemacht wird. Geplant sind Anlagen mit einer Gesamthöhe von 150 Metern in den Eignungsgebieten Altengamme, Neuengamme und Ochsenwerder und von 180 Metern im neu zu schaffenden Eignungsgebiet Curslack, direkt an der Grenze zum Bergedorfer Stadtgebiet. Die einen finden diese Planung zeitgemäß, weil unumgänglich, damit Hamburg seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Die anderen finden Windräder schön, weil sie ausdrucksstarkes Symbol einer Zukunft sind, in der Energiegewinnung nicht mehr gleichbedeutend ist mit Umweltgefährdung oder Umweltzerstörung. Noch andere laufen Sturm gegen diese geplanten, höheren Windräder, weil sie der Meinung sind, dass sie davon krank werden und dass diese Anlagen die Kulturlandschaft zerstören würden.

Ein Bürgerentscheid im Bezirk Bergedorf am 11. Juli 2013 soll die Frage klären, ob die Bergedorfer mehrheitlich für oder gegen dieses Repowering - die Ertüchtigung - der Windenergieanlagen (WEA) in den Vier- und Marschlanden sind. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Hamburgische Flächennutzungsplan, der die Anpassung der bisherigen Eignungsgebiete und erstmalig auch eine Höhenbeschränkung für Windenergieanlagen festlegen soll. Angestrengt haben den Entscheid die drei Bürgerinitiativen BI-W-O, WINKI und BI-W-Ag; die Umsetzung des Plans kann das Ergebnis dieser Abstimmung allerdings nicht direkt beeinflussen, denn das Repowering-Projekt liegt in der Einheitsgemeinde Hamburg in der Hand der Bürgerschaft. Der Bezirk hat in dieser Sache kein direktes Mitspracherecht und kann nur Empfehlungen aussprechen, die von Hamburgs Regierung zu berücksichtigen sind.

Damit alle Bergedorfer Wahlberechtigten bestinformiert abstimmen können, wird es eine Begleitbroschüre zu den Wahlunterlagen geben, in der Bürgerinitiativen und Bezirksfraktionen ihre jeweilige Position zum Thema darlegen. Diese Stellungnahmen sind hier unten nachzulesen.

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Bergedorf an Hamburg: Klares Nein zum Fracking

Ortschild Bergedorf No FrackingParteiübergreifende Einigkeit bei Bergedorfer Politikern

Nach einer langen und heftigen Debatte um das Repowering in den Vier- und Marschlanden erledigten die Abgeordneten der Bergedorfer Bezirksversammlung gestern den Tagesordnungspunkt »Fracking« kurz, knackig und ganz ohne Debatte. Tags zuvor hatten die vier Fraktionen ihre drei Anträge in einen Topf geworfen und einen interfraktionellen Antrag daraus formuliert. Auch dies ohne größere Debatte - dafür waren sich die ursprünglichen Anträge zu ähnlich, als dass da noch hätte gestritten werden müssen. Herausgekommen ist ein umfangreicher, wenn auch nicht umfassender Antrag, der ein eindeutiges Nein zum Einsatz von Fracking im Bezirk Bergedorf beinhaltet. Und er beinhaltet ein klares Signal in Richtung Hamburg und an den Senat: Die beteiligten Behörden sollen alle vorhandenen rechtlichen Register ziehen, um zu verhindern, dass eine Erdgasförderung mittels Fracking im Bezirk Bergedorf zugelassen wird.

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Bergedorfer BV: »Das findet nicht unsere Zustimmung!« [UPDATE]

Wittorf Z1 - Verpressstelle Grapenmühlen (LK ROW)
Keine Dystopie, sondern heute schon reale Folge extensiven Gasbohrens: Mitten im Wald werden Abermillionen Liter Abfälle aus der Erdgasförderung im Untergrund endgelagert (Wittorf Z1 - Verpressstelle Grapenmühlen (LK ROW))
Alle politischen Fraktionen in Bergedorf wenden sich klar gegen Fracking. Das zeigen alle drei Anträge, die am kommenden Donnerstag in der Bezirksversammlung (BV) zu diesem Thema anstehen.[1] [2] [3]

[UPDATE] Einen Tag vor der Sitzung haben die drei Fraktionen ihre Anträge in einen gemeinsamen interfraktionellen Antrag überführt. Damit wollen sie den Beschluss beantragen:

»Die Bezirksversammlung Bergedorf lehnt eine Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels der Fracking-Technologie im Gebiet des Bezirks Bergedorf ab...«

Weiter formulieren die Fraktionen gemeinsam: »Bezirksamtsleiter und Vorsitzendes Mitglied werden aufgefordert, sich in diesem Sinne nachdrücklich bei den zuständigen Behörden ein zu setzen.« Außerdem soll sich das Vorsitzende Mitglied bei den Hamburger Regierungsorganen Senat und Bürgerschaft dafür einzusetzen, dass das Bundesland Hamburg sich den Initiativen anderer Bundesländer anschließt, um Fracking in Hamburg zu verhindern, und dass Hamburg eine Bundesratsinitiative zur Reformierung des Bundesberggesetzes (BBergG) einleitet. [Update Ende.]

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