Artikel mit Tag repowering

RgA: Zwei neue Windräder in Neuengamme

Visualisierung der neuen Windenergieanlagen in Neuengamme, vom Hauptdeich aus gesehen. (Grafik: Net OHG)
Visualisierung der neuen Windenergieanlagen in Neuengamme, vom Hauptdeich aus gesehen. (Grafik: Net OHG)
Auf der Sitzung des Regionalausschusses am Dienstag den 18.02.2014 um 18:00 Uhr (Raum: Gemeindezentrum Fünfhausen, Lauweg 16, 21037 Hamburg) geht es diesmal u. a. um die eeH (erstmalige endgültige Herstellung) einiger Straßen in Vierlanden und um das Repowering im Windpark Neuengamme.

T a g e s o r d n u n g:

1. Öffentliche Fragestunde
2. Mitteilungen der Verwaltung

2.1. Erstmalige endgültige Herstellung (EEH) von Straßen - geplante Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 im Bezirksamt Bergedorf - XIX-1642.2
Das Bezirksamt gibt die Planung für die Jahre 2014 bis 2016 bekannt. "Demnach wird das Bezirksamt Bergedorf im Jahr 2014 die Maßnahmen „Grote Stegel“ und „Lütte Stegel“ baulich abschließen. Parallel werden die Planungen sowie die Umsetzung für die erstmalige endgültige Herstellung der Straße „Bei der Blauen Brücke“ vorangetrieben. Für die Jahre 2015 und 2016 sind die Straßen „Lüttwetter“ und „Ellernwinkel (von Abknickung bei Nr. 6 bis Brookdeich)“ für Planung und Umsetzung vorgesehen."

2.2. Schulwegsicherung Fünfhausen - XIX-1652.2

3. Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme; Verfasser: CDU-Fraktion
3.1. Windenergieanlagen (WEA) in Neuengamme - XIX-1835.1
Verfasser: CDU-Fraktion
Anfrage und Antwort siehe unten

4. Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde - XIX-1868
5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2014
6. Verschiedenes

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Windpark Neuengamme: Auslegung des geänderten FNP

Simulation Repowering KZ Gedenkstätte
Bestand und Simulation Windpark Neuengamme, vom Jean-Dolidier-Weg, Eingang zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme, aus gesehen
Die Änderung des Flächennutzungsplans der Freien und Hansestadt Hamburg am Standort für Windenergieanlagen in Neuengamme liegt jetzt in der BSU und im WZB Bergedorf, Wentorfer Straße 38a, sowie hier im WWW aus.

Einwendungen sind bis 7. Oktober möglich

Der Senat hat beschlossen, die Windenergie in Hamburg auf eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt (MW) auszubauen. Dies soll vor allem durch den Abbau alter und den Neubau leistungsstärkerer Windenergieanlagen (Repowering) ermöglicht werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt setzt diesen Auftrag um und hat die Flächensuche nach zusätzlichen Standorten für Windenergieanlagen in ganz Hamburg durchgeführt. Durch die Darstellung weiterer bzw. veränderter "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm sollen sowohl neue Vorhaben als auch das Repowering bestehender Anlagen ermöglicht und so die Voraussetzungen geschaffen werden, die in Hamburg installierte Leistung deutlich zu erhöhen.

Grund für die dritte öffentliche Auslegung ist die Verschiebung der vorgesehenen Darstellung der Teilflächen des Eignungsgebietes Neuengamme. Gegenüber der Fassung, die vom 10. September bis 17. Oktober 2012 erstmals öffentlich ausgelegen hat, wird die mittlere Eignungsfläche nach Norden verschoben und die östlich Eignungsfläche sowohl nach Norden als auch nach Westen verschoben.

Die Änderungen des Flächennutzungsplans (zeichnerische Darstellungen, Beschlusstext und Begründung) werden vom 23. September bis zum 7. Oktober 2013 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Auslegungsraum E.01.272, öffentlich ausgelegt.
Duplikate der Änderungen des Flächennutzungsplans sowie die umweltbezogenen Informationen können beim Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Straße 38 a, 2. Obergeschoss, Vitrine gegenüber Zimmer 213, 21029 Hamburg im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden. Für Auskünfte stehen Ihnen hier während der öffentlichen Auslegung Ansprechpartner zur Verfügung.

Die FNP-Änderung ist außerdem hier online verfügbar: hamburg.de/bauleitplanung

Es liegen insbesondere folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

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Zweidrittelmehrheit für kleinere Windräder

Zierwindräder aus BlechSoeben hat Bezirksabstimmungsleiter Klaus Wolters das Ergebnis des Bürgerentscheids »Windkraft« mitgeteilt: Exakt zwei Drittel aller abgegebenen Stimmen entfallen auf das Votum der Bürgerinitiativen, das übrige Drittel auf das Votum der Bezirksversammlung. Die Wahlbeteiligung lag mit 27.983 bei knapp einem Drittel (29.36 %) der Wahlberechtigten, 25.292 der abgegebenen Stimmen waren gültig. 16.866 Wähler hatten ihr Kreuz links gemacht und für die Frage der Bürgerinitiativen gestimmt, 8.426 kreuzten die Frage der Bezirksversammlung an.

Paul Kleszcz, SPD-Fraktionsvorsitzender in der Bergedorfer Bezirksversammlung, gab sich auf Nachfrage des VIERLAENDER gefasst: »Selbstverständlich respektieren und akzeptieren wir das Ergebnis. Die Bezirksversammlung wird die Bürgerschaft entsprechend informieren und empfehlen, das Ergebnis zu würdigen.« Das Ergebnis, das bekanntlich nicht im Sinne der SPD ausgefallen ist, führt er auch im Hinblick auf die niedrige Wahlbeteiligung darauf zurück, dass sich wohl nur wenige aus dem Bergedorfer Kerngebiet an der Abstimmung beteiligt hätten. »Als wir die Wahlunterlagen verteilten, erhielten wir ein gemischtes Stimmungsbild. Im Landgebiet waren die Menschen überwiegend kritisch, während wir in der Stadt eher positives Echo für die geplanten Anlagen fanden. Ich hätte mir eine höhere Wahlbeteiligung gewünscht, um ein repräsentativeres bezirkliches Ergebnis zu erzielen.«, sagte Kleszcz.

Weil sich das Votum, das auch die CDU unterstützte, durchgesetzt hat, machte Dennis Gladiator, der Bergedorf für die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft vertritt, eine klare Ansage: »Ich erwarte nun von der SPD und dem Senat, dass sie den Willen der Bürger ernstnehmen und von dem geplanten Bau der bis zu 180 Meter hohen Windenergieanlagen Abstand nehmen. Wenn die SPD, wie bereits im Vorfeld angekündigt, den Bürgerentscheid ignoriert, wäre das eine klare Missachtung des Bürgerwillens.« Gladiator und sein Parteikollege Jörg Froh, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bezirksfraktion, kündigten an: »Wir werden die Interessen der Bürgerinitiativen sowohl in der Bezirksversammlung als auch in der Bürgerschaft weiter unterstützen und uns für die Umsetzung des Bürgerentscheids einsetzen.«

Laut Hamburger Verfassung hat ein bezirklicher Bürgerentscheid empfehlenden, also unverbindlichen Charakter für Entscheidungen, die gesamthamburgische Angelegenheiten wie diese betreffen. Die Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplans, die nötig ist, um neu zugeschnittene Eignungsgebiete für Windenergieanlagen auszuweisen, aber auch, um erstmalig eine Höhenbegrenzung für diese Anlagen festzulegen, trifft die Bürgerschaft.


Bürgerentscheid: Viel Wind in Bergedorf

Windenergieanlage, etwas verzerrt
Weg in eine postfossile Zukunft oder störendes Element im Lebensumfeld? Die Ansichten über hohe Windräder in Sichtweite klaffen weit auseinander.
Sie sind Gewohnheit gewordene Fremdkörper in der Landschaft. In den Vier- und Marschlanden sind sie seit bald 20 Jahren Teil der Kulturlandschaft. Und längst schon sollten sie, im Zuge der Energiewende, aber auch wegen beginnender Altersschwäche, erneuert und dabei erhöht werden. Die Rede ist von den "Windrädern" und das ist durchaus wörtlich zu verstehen.

Aber so schnell geht das mit der Erneuerung nicht. Denn seit über einem Jahr tobt im Bezirk Bergedorf geradezu ein Sturm über das "Wie" der Modernisierung der in die Jahre gekommen Aggregate, mit deren Hilfe aus Wind elektrischer Strom gemacht wird. Geplant sind Anlagen mit einer Gesamthöhe von 150 Metern in den Eignungsgebieten Altengamme, Neuengamme und Ochsenwerder und von 180 Metern im neu zu schaffenden Eignungsgebiet Curslack, direkt an der Grenze zum Bergedorfer Stadtgebiet. Die einen finden diese Planung zeitgemäß, weil unumgänglich, damit Hamburg seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Die anderen finden Windräder schön, weil sie ausdrucksstarkes Symbol einer Zukunft sind, in der Energiegewinnung nicht mehr gleichbedeutend ist mit Umweltgefährdung oder Umweltzerstörung. Noch andere laufen Sturm gegen diese geplanten, höheren Windräder, weil sie der Meinung sind, dass sie davon krank werden und dass diese Anlagen die Kulturlandschaft zerstören würden.

Ein Bürgerentscheid im Bezirk Bergedorf am 11. Juli 2013 soll die Frage klären, ob die Bergedorfer mehrheitlich für oder gegen dieses Repowering - die Ertüchtigung - der Windenergieanlagen (WEA) in den Vier- und Marschlanden sind. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Hamburgische Flächennutzungsplan, der die Anpassung der bisherigen Eignungsgebiete und erstmalig auch eine Höhenbeschränkung für Windenergieanlagen festlegen soll. Angestrengt haben den Entscheid die drei Bürgerinitiativen BI-W-O, WINKI und BI-W-Ag; die Umsetzung des Plans kann das Ergebnis dieser Abstimmung allerdings nicht direkt beeinflussen, denn das Repowering-Projekt liegt in der Einheitsgemeinde Hamburg in der Hand der Bürgerschaft. Der Bezirk hat in dieser Sache kein direktes Mitspracherecht und kann nur Empfehlungen aussprechen, die von Hamburgs Regierung zu berücksichtigen sind.

Damit alle Bergedorfer Wahlberechtigten bestinformiert abstimmen können, wird es eine Begleitbroschüre zu den Wahlunterlagen geben, in der Bürgerinitiativen und Bezirksfraktionen ihre jeweilige Position zum Thema darlegen. Diese Stellungnahmen sind hier unten nachzulesen.

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Bergedorf an Hamburg: Klares Nein zum Fracking

Ortschild Bergedorf No FrackingParteiübergreifende Einigkeit bei Bergedorfer Politikern

Nach einer langen und heftigen Debatte um das Repowering in den Vier- und Marschlanden erledigten die Abgeordneten der Bergedorfer Bezirksversammlung gestern den Tagesordnungspunkt »Fracking« kurz, knackig und ganz ohne Debatte. Tags zuvor hatten die vier Fraktionen ihre drei Anträge in einen Topf geworfen und einen interfraktionellen Antrag daraus formuliert. Auch dies ohne größere Debatte - dafür waren sich die ursprünglichen Anträge zu ähnlich, als dass da noch hätte gestritten werden müssen. Herausgekommen ist ein umfangreicher, wenn auch nicht umfassender Antrag, der ein eindeutiges Nein zum Einsatz von Fracking im Bezirk Bergedorf beinhaltet. Und er beinhaltet ein klares Signal in Richtung Hamburg und an den Senat: Die beteiligten Behörden sollen alle vorhandenen rechtlichen Register ziehen, um zu verhindern, dass eine Erdgasförderung mittels Fracking im Bezirk Bergedorf zugelassen wird.

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Bergedorfer BV: »Das findet nicht unsere Zustimmung!« [UPDATE]

Wittorf Z1 - Verpressstelle Grapenmühlen (LK ROW)
Keine Dystopie, sondern heute schon reale Folge extensiven Gasbohrens: Mitten im Wald werden Abermillionen Liter Abfälle aus der Erdgasförderung im Untergrund endgelagert (Wittorf Z1 - Verpressstelle Grapenmühlen (LK ROW))
Alle politischen Fraktionen in Bergedorf wenden sich klar gegen Fracking. Das zeigen alle drei Anträge, die am kommenden Donnerstag in der Bezirksversammlung (BV) zu diesem Thema anstehen.[1] [2] [3]

[UPDATE] Einen Tag vor der Sitzung haben die drei Fraktionen ihre Anträge in einen gemeinsamen interfraktionellen Antrag überführt. Damit wollen sie den Beschluss beantragen:

»Die Bezirksversammlung Bergedorf lehnt eine Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels der Fracking-Technologie im Gebiet des Bezirks Bergedorf ab...«

Weiter formulieren die Fraktionen gemeinsam: »Bezirksamtsleiter und Vorsitzendes Mitglied werden aufgefordert, sich in diesem Sinne nachdrücklich bei den zuständigen Behörden ein zu setzen.« Außerdem soll sich das Vorsitzende Mitglied bei den Hamburger Regierungsorganen Senat und Bürgerschaft dafür einzusetzen, dass das Bundesland Hamburg sich den Initiativen anderer Bundesländer anschließt, um Fracking in Hamburg zu verhindern, und dass Hamburg eine Bundesratsinitiative zur Reformierung des Bundesberggesetzes (BBergG) einleitet. [Update Ende.]

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Bauantrag für vier repowerte WKA in Neuengamme eingereicht

Visualisierung der vier beantragten, 150 m hohen Windkraftanlagen in Neuengamme, vom Jean-Dolidier-Weg aus gesehen.
Visualisierung der vier beantragten, 150 m hohen Windkraftanlagen in Neuengamme, vom Jean-Dolidier-Weg aus gesehen.
Die Firma Net OHG hat bei der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Baugenehmigung für vier modernen Windkraftanlagen (WKA) beantragt, wie der Amtliche Anzeiger (Ausgabe Nr. 20 vom 12.03.2013) anzeigte. Die beantragten WKA haben eine Nabenhöhe von 100 m, einen Rotordurchmesser von 100 m und somit eine Gesamthöhe von 150 m. Sie sollen im Windpark Neuengamme gebaut werden, zwei davon noch dieses Jahr und zwei im kommenden Jahr. Vier der Altanlagen in Neuengamme sollen dafür abgebaut werden.

Die Genehmigung des Vorhabens soll auf Wunsch der Antragsstellerin mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden werden, die Bürger sind also mitspracheberechtigt. Die Antragsunterlagen liegen vom 20. März bis zum 3. Mai 2013 u.a. im Bezirksamt Bergedorf sowie im Netz unter http://www.hamburg.de/bsu/bekanntmachungen/ zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Wenn es Einwendungen gibt, die form- und fristgerecht eingereicht wurden und für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen relevant sind, werden diese bei einem Erörterungstermin am 18. Juni 2013 besprochen.

Das aktuelle Genehmigungsverfahren ist eine Neuauflage des Genehmigungsantrages der Net OHG von 2009. Damals hatte die Firma die Errichtung von drei 150-m-Anlagen beantragt, der damalige regelhaft nicht öffentliche Bauantrag wurde jedoch wegen Einspruchs der Kulturbehörde nicht genehmigt. Die jetzt beantragten vier Anlagen sollen innerhalb der seit 15 Jahren bestehenden, für Windenergie ausgewiesenen Fläche entstehen. Der Bauantrag hätte wie 2009 wieder nicht-öffentlich gestellt und beschieden werden können. »Wir haben ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt, um uns nicht dem Vorwurf auszusetzen, wir würden an der Öffentlichkeit vobei bereits Fakten schaffen wollen. Aber innerhalb der jetzigen Eignungsfläche haben wir einen Anspruch auf eine Genehmigung und dies steht auch nicht im Widerspruch zum laufenden Bürgerbegehren/Bürgerentscheid, der sich ja gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes richtet.«, merkte Jens Heidorn, Pressesprecher der Net OHG, dazu an.

Visualisierung der vier beantragten, 150 m hohen Windkraftanlagen in Neuengamme, vom Neuengammer Hausdeich aus gesehen.
Visualisierung der vier beantragten, 150 m hohen Windkraftanlagen in Neuengamme, vom Neuengammer Hausdeich aus gesehen.
Visualisierung der vier beantragten, 150 m hohen Windkraftanlagen in Neuengamme, vom Kiebitzdeich aus gesehen.
Visualisierung der vier beantragten, 150 m hohen Windkraftanlagen in Neuengamme, vom Kiebitzdeich aus gesehen.
Visualisierung der vier beantragten, 150 m hohen Windkraftanlagen in Neuengamme, vom Neuengammer Hauptdeich, Höhe Lange Grove aus gesehen.
Visualisierung der vier beantragten, 150 m hohen Windkraftanlagen in Neuengamme, vom Neuengammer Hauptdeich, Höhe Lange Grove aus gesehen.
Auf ihrer Website informiert die Firma Net OHG ausführlich über den aktuellen und den geplanten Zustand u.a. des Windparks Neuengamme. Dort findet man z.B. Vorher-Nachher-Gegenüberstellungen von Schall- und Schattenemissionen sowie Abständen zur Wohnbebauung.

Alle Visualisierungen: Net OHG