Showdown in Geesthacht

Landesgrenze mit Schild der Freie und Hansestadt Hamburg
Blick vom Horster Damm über die Kringelwiesen Richtung Vossmoor
28.11.2011 | Sie versuchen ihr Möglichstes, um potenziell gefährliche Umweltplanungen auf den Borghorster Elbwiesen abzuwehren. Einmal ist ihnen das auch schon gelungen, damals, vor fünf Jahren, beim so genannten EU Life-Projekt. Beharrlich und gründlich hatte die Bürgerinitiative Escheburg-Vossmoor den Planern auf die Finger geschaut und zusammen mit ihren Unterstützern ein Projekt zu Fall gebracht, das ihren Lebensraum massiv durch ansteigendes Wasser bedroht hätte.

Mittlerweile hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) einen neuen Plan aufgelegt, die so genannte »Kohärenzsicherungsmaßnahme in den Borghorster Elbwiesen zum Ausgleich der Teilverfüllung des Mühlenberger Lochs«. Der Plan ist jetzt viel ausgefeilter, scheinbar unangreifbarer, denn aus dem Scheitern des Vor-Projektes hat sie gelernt. Kleinlich war man nicht beim Einsatz von Steuergeldern, um scheinbar hieb- und stichfeste Planungen vorzulegen. Gutachten, Expertisen und Modelle wurden erstellt, leider gibt keines davon eine Gewähr, dass von der Maßnahme keine Gefahr ausgeht. So interpretieren das jedenfalls die meisten der 194 Einzelpersonen und Träger öffentlicher Belange, die Stellung genommen haben. Behörde und Senat geben sich indes siegessicher, nach ihrer Auffassung gehen von der Maßnahme keine Gefahren aus, wie Senat und der Regierungsdirektor Markus Pitz unisono gestern verlautbarten. Am kommenden Montag stehen sich beide Seiten beim Erörterungstermin im Geesthachter Rathaus gegenüber.

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Die zierliche Tellerschnecke und der plumpe Biber

Fraßspuren des Bibers (Castor fiber L.)
Fraßspuren des Bibers (Castor fiber L.) auf den Borghorster Elbwiesen
28.11.2011 | Heiß diskutiertes Thema bei Bergedorfs Politikern ist derzeit wieder die Zierliche Tellerschnecke. Dieses wenige Millimeter große Tier steht auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten und steht daher unter besonderem Schutz. Geht es nach dem Willen aller Fraktionen im Bezirk ausgenommen die GAL, dann kommt das Projekt »Grüner Logistikpark« an der Autobahnabfahrt Bergedorf zu Fall und die Schnecke, die dort lebt, bleibt unbehelligt. Der entsprechende Antrag der FDP/Piraten-Fraktion wurde kürzlich von der Bezirksversammlung in den Stadtplanungsausschuss verwiesen und die Hoffnung wächst, dass dem Antrag stattgegeben wird, wie die BZ heute schreibt.

Nicht auf der Agenda hingegen scheinen die Bezirkspolitiker der Biber zu haben. Dessen Wohnsitz fällt ebenfalls in ihren Zuständigkeitsbereich. Er liegt in den Borghorster Elbwiesen, gar nicht weit entfernt von der Tellerschnecke, das ist seit Jahren bekannt. Der Biber gehört ebenfalls zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten und genießt, jedenfalls auf dem Papier, besonderen Schutz. Auf dem öffentlichen Papier, das es aus der Lokalpolitik zu lesen gibt, kommt der Biber hingegen nicht vor. Obwohl seine Bleibe akut bedroht sein wird, wenn demnächst Baumaschinen anrücken, um die Wiedervernässung der Borghorster Elbwiesen in Angriff zu nehmen.

Die Borghorster Elbwiesen sind Objekt der Begierde für die Hamburgische Wirtschaftsbehörde, die dringend einen Ausgleich für die Airbus-Produktionsstätten auf dem Mühlenberger Loch schaffen muss. Die Bergedorfer Volksvertreter haben sich offiziell das letzte Mal mit dem südöstlichsten Zipfel ihres Bezirks befasst, als im März/April dieses Jahres die Planfeststellungsunterlagen zum Wiedervernässungsprojekt der Elbwiesen öffentlich auslagen. Die Diskussionen drehten sich dabei aber eher um Schafpferche, Treibselpfade und hochwassersichere Radwege. Vom Biber kein Wort, zumindest nicht direkt aus der Politik, zumindest nicht schriftlich fixiert.

Ob der Biber überhaupt Fürsprecher hat, die sich Sorgen machen, dass die massiven Störungen durch die geplanten Baumaßnahmen nächstes Jahr das Tier vertreiben? Das wird sich zeigen, wenn am nächsten Montag (5. Dez. 2011) ab 10 Uhr der Erörterungstermin im Geesthachter Rathaus stattfindet.

Sumpf und Morast: Hamburg spielt mit dem Wasser

Überschwemmtes Vossmoor bei Elbeoberhochwasser im Februar 2011
Das Oberhochwasser der Elbe im Frühjahr 2011 setzte weite Gebiete im Osten Hamburgs nachhaltig unter Wasser.
Langsam wird's ernst. Die Ausgleichsmaßnahme für das zur Jahrtausendwende in Teilen zerstörte Naturschutzgebiet »Mühlenberger Loch« soll nun definitiv im Naturschutzgebiet »Borghorster Elbwiesen« umgesetzt werden. Trotz mehrfach nachgebesserter Ausführungsplanung wird die Maßnahme weiterhin erbittert von betroffenen Anrainern bekämpft, denn sie befürchten gravierende Folgen für Haus, Hof und Lebensqualität. Dessen ungeachtet möchte das Land Hamburg die Maßnahme im kommenden Jahr 2012 an diesem Ort realisieren.

Mit ihren mehrfach nachgebesserten Plänen glauben die Projektträgerin, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), und ihr durchführendes Büro, die stadteigene Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe), einen Weg gefunden zu haben, mit der sie hier die Kontrolle über das Element Wasser gewährleisten können. Die Wiedervernässung bedeute keine Gefahr für Häuser und Grundstücke, heißt es, alles sei abgesichert. Doch diese vollmundigen Behauptungen beruhigen in keinster Weise, denn sie basieren sämtlich auf modellhaften Berechnungen. Und sie widersprechen der Erfahrung. Mit der Wiedervernässung der Borghorster Elbwiesen, so ist nicht gänzlich auszuschließen, könnten der südöstlichen Zipfel von Hamburg und das angrenzende Vossmoor sowie Teile von Escheburg und Geesthacht zurück ins letzte Jahrhundert katapultiert werden, als Sumpf und Morast die umliegende Landschaft bestimmten.

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Hamburg soll neue Abwassergebühren bekommen

Ein sich von einem Wasserhahn lösender Tropfen.
Ein sich von einem Wasserhahn lösender Tropfen.
Fotos: Roger McLassus | Quelle: Wikimedia
8. Nov. 2011 | Der Hamburger Senat hat heute über einen Gesetzentwurf zur Einführung getrennter Sielbenutzungsgebühren für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung entschieden. Der Senat: »Danach werden diese Gebühren künftig getrennt berechnet. Bisher war die Berechnung für die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser an die Menge des verbrauchten Frischwassers gekoppelt. Das bleibt für Schmutzwasser zwar auch weiterhin so bestehen, für Regenwasser richtet sich die Gebühr aber in Zukunft nach der Größe der versiegelten Fläche auf dem Grundstück, über die Regenwasser ins Sielnetz eingeleitet wird. Damit werden die Gebühren gerechter verteilt und Anreize gegen die zunehmende Flächenversiegelung geschaffen.«

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