Wie Hamburgs neue Autobahn mehr Wasser in die Vier- und Marschlande bringt
Geschrieben von Redaktion amBlick vom Altengammer Elbdeich übers Borghorster Brack in Richtung Norden. Hier soll eins der A26-Ausgleichsgebiete liegen.
Der Grund ist der Bau der A26. Wo Autobahnen gebaut werden, da stirbt Natur. Zum Ausgleich der Naturzerstörung durch die A26 sollen in den Vier- und Marschlanden 4 Gebiete umgewidmet werden, in denen dann höchstens extensiv gewirtschaftet werden darf und die zum Teil nässer werden sollen. In Altengamme ist ein Areal von rund 16 Hektar geplant, ein schmaler, wenige Hufe breiter Streifen vom Ufer der Borghoster Bracks im Süden über den Bahndamm bis an die Grundstücke der Bewohner am Horster Damm im Norden. Im östlichen Curslack, südlich der Wasserkunst, plant man, wie in Allermöhe östlich des Mittleren Landwegs auch, die »Herstellung eines von den angrenzenden Flächen losgelösten Gewässerregimes zur Sicherstellung von hohen Grabenwasserständen (April bis Oktober 0,2m unter Geländeoberkante, November bis März Einstau bis zur Geländeoberkante)«.
Die 4 im Bezirk Bergedorf geplanten Maßnahmen zur sog. Kohärenzsicherung - zu den 3 genannten kommt noch eine in Reitbrook hinzu - sollen am kommenden Mittwoch im Bergedorfer Stadtplanungsausschuss (Einladung [PDF]) vorgestellt und lt. Beschlussvorlage des Bezirksamts[PDF] »zustimmend zur Kenntnis« genommen werden. Bei ihrer Zustimmung verstärkt werden die Ausschussmitglieder durch ihre hinzu geladenen Kollegen vom Fachausschuss für Landschaftsplanung, Grünangelegenheiten und Umweltschutz. Die Mitglider im Regionalausschuss sind nicht zugeladen, obwohl doch alle diese Maßnahmen in ihrem »Revier« stattfinden sollen.
Die Sitzung ist größtenteils öffentlich, aber nur die gewählten Volksvertreter haben Rederecht.
Zur Erinnerung: Die Planunterlagen liegen samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen noch bis zum 7. November 2012 zur Einsicht auch im Bezirksamt Bergedorf (wegen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), Wentorfer Str. 38a, 21029 Hamburg, 1. OG gegenüber Raum 115, (Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) aus.
Alternativ können die Unterlagen auch von hamburg.de herunter geladen werden.
Die Einwendungsfrist endet mit dem 21. November 2012. Einwendungen und Stellungnahmen möchte die Vorhabensträgerin an diese Anschrift:
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Rechtsamt, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Alternativ können die Unterlagen auch von hamburg.de herunter geladen werden.
Die Einwendungsfrist endet mit dem 21. November 2012. Einwendungen und Stellungnahmen möchte die Vorhabensträgerin an diese Anschrift:
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Rechtsamt, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
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