Lt. Amtlicher Anzeiger (Ausgabe Nr. 90 vom 16.11.2012 [PDF, 113 MB]) ist der »Plan betreffend die Zulassung der Kohärenzsicherungsmaßnahme Borghorster Elbwiesen, der die Wiederherstellung des Tideeinflusses der Elbe auf das Gebiet der Borghorster Elbwiesen beinhaltet, (...) durch Beschluss der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Planfeststellungsbehörde, vom 9. November 2012 festgestellt worden.«
Mit der beschlossenen Maßnahme soll der noch fehlende Ausgleich für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs hergestellt und damit die Existenz für des AIRBUS-Betriebsgeländes an dieser Stelle legalisiert werden.
Der Beschlusstext umfasst rund 250 Seiten und wird den bekannten Betroffenen per Post zugestellt, in der Zeit vom 29. November 2012 bis 12. Dezember 2012 (jeweils einschließlich) zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bzw. Sprechzeiten im WZB Bergedorf, im Rathaus Aumühle und im Rathaus Geesthacht öffentlich ausliegen und wird von der Bürgerinitiative Escheburg-Vossmoor als digitale Version [PDF, ca. 2,3 MB] gehostet. Einwendungen gegen den Beschluss können nur in Form einer gerichtlichen Klage erfolgen.
Saturday, 17. November 2012
Planfeststellungsbeschluss »Borghorster Elbwiesen« veröffentlicht
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