»Gemeinschädliche Einwirkungen sind nicht zu erwarten«

Hamburger Rathaus, verzerrt
Hamburger Rathaus, verzerrt (n. e. Foto vom Honigschlecker)
Hamburg, 23. August 2013 | »Mit uns soll es kein Fracking in Hamburg geben«, lautet die Botschaft, die Umweltsenatorin Jutta Blankau, SPD, gestern erneut bekräftigte. In der Senatsbefragung, die der Umweltausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft gestern zum Thema »Fracking in Hamburg« durchgeführt hat, erläuterte sie geduldig ein weiteres Mal, dass mit der Aufsuchungserlaubnis Vierlande lediglich die Auswertung von Daten erlaubt sei. »Die Erlaubnis konnte nicht versagt werden, weil eine Datenanalyse keine Schäden verursachen kann.«, folgerte Blankau und zeigte damit gravierende Kenntnislücken der herrschenden Rechtslage.

»Es wird auf Hamburger Boden kein Fracking geben.«, setzte sie dem Protest entgegen, der auch in Hamburg wächst. Etwaige umwelt- und trinkwasserbezogene Bedenken würden dann später im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren betrachtet, ließ Blankau ihren bergrechtlichen Berater Klaus Söntgerath ausführen. Seien gemeinschädliche Auswirkungen zu erwarten, dann werde der beantragte Betriebplan nicht zugelassen, sagte Söntgerath.

Auch Dr. Günner als Vertreter der Hamburger Wasserwerke (HWW) hatte beruhigende Worte für die Ohren der Abgeordneten. Er präsentierte die Position der HWW zum Fracking vor Ort: Fracking auf Hamburger Staatsgebiet wird aus Gewässerschutzgründen in Trinkwasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten abgelehnt. Für den Einsatz der Technik Fracking stünden in Deutschland außerhalb von Gebieten zur Trinkwassergewinnung geeignete Regionen zur Verfügung, sagte Günner. Er projezierte eine Karte der Metropolregion Hamburg, auf der diese Gebiete sowie schon erteilte Aufsuchungsfelder aufgetragen waren: Die Schutz- und Aufsuchungsgebiete überlappen sich großflächig, die Unmöglichkeit, dort zu fracken, ist augenscheinlich. Wäre auf der Karte nicht das Aufsuchungsgebiet Schwarzenbek vergessen worden, wäre die Botschaft noch deutlicher gewesen: Dort befindet sich der überwiegende Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerks Curslack, das über 20 Prozent des Hamburger Trinkwassers liefert.

Die Abgeordneten hatten viele Fragen, waren aber auch nach der Expertenanhörung vom 08.08.2013 (Wortprotokoll [PDF]) noch nicht ausreichend firm und vom exotischen Bergrecht überfordert und erkannten die Tragweite der schon gefällten Entscheidungen offenbar nicht. Sie schienen auf den Schein von Sicherheit hereinzufallen, den die Senatsvertreter ihnen suggerierten und stellten viele Fragen nach kritischen Punkten nicht oder nur zaghaft, ohne nachzuhaken, obwohl Fachleute aus der Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg ihnen einen ganzen Katalog kritischer Fragen zur Verfügung gestellt hatten.

So unterblieb beispielsweise die Klärung der Frage, warum die nach weitgehend einhelliger Auffassung namhafter Juristen zwingend notwendige Prüfung der Versagensgründe gem. § 11 Nr. 10 - Versagungsgründe aus öffentlichen Interesse bei der Erteilung der Aufsuchungserlaubnis unterblieben ist und ob die Aufsuchungserlaubnis damit rechtswidrig erteilt worden sei. Bemerkenswert waren die Erklärungsversuche der Spezialisten in Blankaus Stab, dem schon erwähnten Klaus Söntgerath vom Landesbergamt in Hannover und dem Juristen Andreas Richter aus der Wirtschaftsbehörde: Die naturschutz- und gewässerschutzfachlichen Bedenken der BSU seien erst im Zulassungsverfahren für Betriebspläne zu berücksichtigen und zwar gemäß § 55 Nr. 1 bis 9 BBergG, und zwar insbesondere die Nr. 9: Die Zulassung des Betriebsplans ist zu erteilen, wenn »gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung nicht zu erwarten sind«. Die bekannten Gründe, diese Zulassung nicht zu erteilen, kämen dann zum Zuge, so die beiden Experten. Dass Exxon die Aufsuchung trotzdem beantragt hat, obwohl doch demnach klar sei, dass eine Aufsuchung oder Gewinnung faktisch ausgeschlossen sei, leuchtete den Abgeordneten nicht ein. Blankaus und Richters bestechende Antwort: Die Stellungnahme der BSU enthalte im Wesentlichen Risikohinweise. Der Firma sei das Risiko bekannt, wenn sie hier trotzdem investierten, dann sei das ihre Sache.

Die drei seit dem Frühjahr anhängigen Anträge zum Fracking wurden in dieser Sitzung nicht beschlossen. Die Linke. fordert einen Erkundungsstopp, die Grünen ein Fracking-Moratorium und die CDU will die Aufsuchungerlaubnis kritisch begleiten. Dr. Monika Schaal, SPD, machte zum Abschluss der Senatsbefragung den Vorschlag, daraus ein gemeinsames, fraktionsübergreifendes Petitum zu formulieren.

Unabhängig vom Umweltausschuss und schon drei Tage vor der Senatsbefragung hat Dennis Gladiator, CDU, die Frage nach der »Sachgerechten Prüfung des Versagungsgrundes des § 11 Nummer 10 des Bundesberggesetzes (BBergG)« mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage dem Senat gestellt. Die Antwort sollte binnen 7 Tagen vorgelegt werden.

Die um den Erhalt ihres Trinkwassers und ihrer intakten Umwelt besorgten Bürgerinnen und Bürger trauen dem trügerischen Frieden nicht. Unter dem Motto »Keine Stimme für Fracking« kündigen sie eine Demonstration in Rathausnähe am bundesweiten Anti-Fracking-Tag an.

Bis jetzt konnte kein deutscher Politiker den Bürgern versprechen, dass es in Deutschland nicht auch zu Zuständen kommen kann, wie sie aktuell in England herrschen. Davor haben die Menschen Angst:
Großbritannien: Fracking? Nein, danke! Ein Dorf geht gegen Regierungspläne auf die Barrikaden
[Text] [Mitschnitt]

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