Umweltschützer fordern Speichertechnologie von Superminister Gabriel

Kartoffelbatterie
Kartoffelbatterie (Foto: Loadmaster)
Zu Gabriels EEG-Reform: Statt Vorhalten von Kraftwerkskapazität Speichertechnologie aufbauen!

Die BürgerEnergieAltmark eG hat zusammen mit der BI "Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg" und weiteren 13 Initiativen und Organisationen, darunter die Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg, eine Stellungnahme zu Minister Gabriels "Eckpunkte zur Reform des EEG" als offenen Brief an den Minister gesendet, mit folgenden Schwerpunkten:

  • Speicherung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist schon heute entschlossen anzugehen. Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen und Stromverbrauch sollte so zu jeder Zeit in Übereinstimmung gebracht werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

  • Der von Gabriel anstelle der Speicherung geforderte "zweite Markt für das Vorhalten von Kapazität" würde die Fortsetzung der Kohleverstromung mit ihren Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschäden bedeuten und ist deshalb abzulehnen.

  • Power to Gas als Speichertechnologie sollte eine Anschubfinanzierung aus steuerfinanzierten Fördermitteln über eine garantierte Einspeisevergütung des Speichergases erhalten.

  • Die Gewerkschaften sind aufzufordern, die soziale Gestaltung des Wandels der Energieerzeugung aktiv zu befördern und diesem Wandel nicht entgegenzutreten. Bisher in der konventionellen Energieerzeugung Beschäftigte sollten ein Vorrecht auf Arbeitsplätze in den neuen Energien erhalten.

  • Die paradoxe Berechnungsweise der EEG-Umlage ist so zu ändern, dass nicht der Verbraucher belastet wird, wenn die Börsenpreise für Strom dank der Erfolge der erneuerbaren Energien sinken.

  • Die Befreiung von der EEG-Umlage ist auf wenige klar begründete Fälle zu beschränken.

  • Beschränkung des Netzausbaus durch Nutzung dezentraler Stromvermarktung und des Gasnetzes im Power to Gas-Verfahren.

  • Abbau versteckter staatlicher Subventionen für konventionelle Energien, Anrechnung ihrer "externen" Umweltkosten.


Werner Diedrichs, Sprecher der BI FrackingFreies Hamburg: »Die BI FrackingFreies Hamburg steht voll hinter dieser Aktion. Statt unsinnigem Fracking brauchen wir eine intelligente Entwicklung unserer Energielandschaft. Der forcierte technologische Fortschritt in punkto Speichertechniken gehört zur Energiewende wie der Deckel zum Topf.«

Hier kann der Offene Brief an Minister Gabriel abgerufen werden:
www. gegen-steinkohlekraftwerk-arneburg.de

Bedrohliches CCS: Wie verhalten sich die Europaabgeordneten dazu?

Lagerstätten für verpresstes CO2, Ausschnitt Hamburg aus der Greenpeace-Karte
Potentielle Lagerstätten für verpresstes Treibhausgas wurden in der gesamten norddeutschen Tiefebene ausgemacht, so auch unter Hamburg. (Ausschnitt Greenpeace-Karte; s. a. >>> hier)
Am 13. und 14. Januar 2014 haben die Abgeordneten des Europa-Parlamentes eine weichenstellende Entscheidung zum Problemthema CCS getroffen. Grundlage war dabei der so genannte Davies-Report. Dieser sieht in der unterirdischen Einlagerung des gefährlichen Treibhausgases CO2 einen gangbaren Weg, die Klimaerwärmung abzuschwächen.

Im Gegensatz dazu betrachten zahllose Bürger im CCS als eine zukunftsgefährdende Technik, die große Umweltgefahren birgt und die die Energiewende ausbremst, weil sie die Verbrennung fossiler Brennstoffe, besonders Kohle, begünstigt. Daher haben die bundesweiten anti-CCS-Bürgerinitiativen am 8. Januar in einem gemeinsamen Schreiben an die Europa-Abgeordneten eindringlich für eine Ablehnung des Davies-Reports appelliert. Oliver Kalusch vom BBU dazu: »Der Davies-Report liest sich wie ein Papier der CCS-Lobby. Großflächige Umweltschäden, Gesundheitsgefahren, Störfälle und die Ablehnung von CCS in der Bevölkerung werden schlichtweg negiert oder relativierend in einzelne Nebensätze verbannt. Besonders empörend ist die offensichtliche Zielsetzung des Dokuments: Da CCS kaum Anhänger in Europa findet und so gut wie keine Projekte umgesetzt werden, wird nun die großzügige Förderung durch EU-Fonds, Forschungsfonds, Finanzhilfen und andere finanzielle Mechanismen ins Auge gefasst. Auch die Haftung der Betreiber von CO2-Speichern bei einer Kohlendioxidfreisetzung soll in Richtung der öffentlichen Hand verlagert werden. Damit würden die Entwicklung einer umweltschädlichen Technologie und die Abhilfe bei Versagen der Speicher auch noch von der Bevölkerung bezahlt werden.«

Das Europa-Parlament hat den Davies-Report in seiner Abstimmung überwiegend befürwortet und damit dem CCS gegen den ausgesprochenen Willen der besorgten Bürger den Weg geebnet. Die Bürgerinitiativen wollen jetzt wissen, wie die Abgeordneten gestimmt haben, und haben die Europa-Abgeordneten gefragt, wie sie sich zukünftig zum CCS verhalten wollen. Im Hinblick auf die Europa-Wahl am 25. Mai 2014 ist das auch für Hamburger nicht uninteressant, denn auch hier sind bereits mögliche CCS-»Endlager« verortet.


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Hamburgs Netze werden rekommunalisiert

Vertragsabschluss zwischen Senat und Vattenfall bringt Volksentscheid voran
Prüfung der Vertragsdetails bleibt unerlässlich / Neuausrichtung der Fernwärme jetzt am dringlichsten


Senat und Vattenfall haben sich heute darauf verständigt, dass die Stadt Hamburg die fehlenden 74,9 % am Stromnetz und an der Fernwärmeversorgung erwirbt. Die Stadt verbessert damit ihre Chancen im laufenden Verfahren um die Stromkonzession, die für 2019 geplante Übernahme der Fernwärmeversorgung zu 100 % in die Öffentliche Hand entspricht im Grundsatz dem Volksentscheid vom 22.09.2013.

Wichtig bleibt nach Einschätzung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ die Prüfung der Vertragsdetails und eine öffentliche Debatte dazu in der Bürgerschaft. Vor allem die Kaufpreisfindung für die Fernwärme und die Details zum Ersatz bzw. Weiterbetrieb des alten Kraftwerkes Wedel sind dabei entscheidend. Bei der Fernwärme findet die endgültige Übernahme durch die Stadt erst zum 01.01.2019 statt, die klimapolitischen Weichenstellungen stehen aber jetzt an.

„Die Umsetzung des Volksentscheides kommt gut voran. Für uns ist entscheidend, dass die Stadt durch die Verträge mit Vattenfall auch den energiepolitischen Gestaltungsspielraum bekommt, den wir mit dem Volksentscheid erreichen wollen. Deswegen darf der Eigentumsübergang der Fernwärme erst in fünf Jahren nicht dazu führen, das diese Zeit ungenutzt verstreicht“, sagte Manfred Braasch für die bisherigen Vertrauenspersonen von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.

Dringlich wird daher ein Wärmekonzept für die Hamburger Fernwärmeversorgung. Die Vorlage eines solchen Konzeptes war bereits vor mehr als zwei Jahren durch die Bürgerschaft beauftragt worden, liegt aber weiterhin nicht vor. Wichtig sei jetzt ein energiepolitischer Aufbruch in Hamburg.

Die Hansestadt kann nun aufzeigen, wie die Energiewende konkret umgesetzt wird. Konsequentes Lastmanagement, der Ausbau intelligenter Netze, dezentrale Erzeugung und eine verstärkte Kooperation zum Beispiel mit dem „Windland“ Schleswig-Holstein sind dabei wichtige Eckpunkte.

Zur Umsetzung und Ausgestaltung des Volksentscheides gehört auch die Frage der demokratischen Kontrolle. Es bedarf jetzt einer umfassenden Diskussion, wie eine demokratische Kontrolle über das bisher übliche Maß in einem öffentlichen Unternehmen umgesetzt werden kann. Fraktionschef Andreas Dressel hat bereits in der Sitzung des Umwelt- und Haushaltstausschusses am 08. Januar 2014 signalisiert, dass die SPD dass Thema aufgreifen wird.

Hamburg: Fracking noch lange nicht vom Tisch

14.12.2013 | Als auf den Tag heute vor einem Jahr ein gewisses Schreiben das»Landesbergamt« in Hannover (korrekter Name: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie; kurz: LBEG) verließ, hatte wohl niemand erwartet, dass das derartige Wellen in Hamburg schlagen würde. Doch das Schreiben enthielt den Bescheid für ExxonMobil [PDF][1], den Hamburger Süden von Altengamme bis Harburg nach Gas und Öl zu durchforschen zu dürfen und, im Falle, dass das Unternehmen fündig wird, auch eine Förderbewilligung erwarten zu können. Wohl mit allem, was zum Öl-/Gasbohren dazu gehört: Bohrtürme, zubetonierte Landschaft, heftiger LKW-Verkehr, Lärm -- und, so kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, auch Fracking.

Als das publik wurde, erhob sich eine Welle der Empörung. Die politischen Gremien im Bezirk Bergedorf waren sich fraktionsübergreifend schnell klar, dass sie Fracking ablehnen, die in Harburg etwas später auch. Bis auf die FDP lehnen die Bürgerschaftsfraktionen Fracking »grundsätzlich« ab. CDU, SPD und Grüne arbeiten noch an einem interfraktionellen Petitum haben eben den Senat aufgefordert, »die Anwendung der Fracking-Technologie unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas- und Erdöllagerstätten in Hamburg und Umgebung weiterhin abzulehnen« und zwar solange, bis die Wissenschaft dem Fracking einen Persilschein ausstellt, so das Petitum sinngemäß weiter.
Die Linke beharrt auf ihrer Forderung nach einem Erkundungsstopp und einem Förderverbot bei der unkonventionellen Erdgasförderung.

Es bildeten sich zwei Bürgerinitiativen -- eine in Bergedorf und eine in Harburg --, die nach Kräften aktiv gegen Fracking im Allgemeinen und gegen die Aufsuchungserlaubnis Vierlande im Besonderen vorgehen.

Bereits zwei Monate nach der Erlaubniserteilung, im Februar, lagen Teile der Erlaubnisakte Vierlande offen. Die initiativen Bürger gelangten alsbald zu der Auffassung, dass die Erlaubnis Vierlande rechtswidrig erteilt worden ist. Sie führten zwei wesentliche Gründe dafür an: Zum einen war die Stellungnahme der Umweltbehörde unzureichend berücksichtigt worden. Diese hatte ausführlich begründet, dass die Erlaubnis, u. a. wegen der Sorge ums Trinkwasser und weil Fracking nicht ausgeschlossen ist, nicht erteilt werden soll. Zum anderen stellen die Initiativen in Frage, dass das LBEG überhaupt zuständig war, eine solch schwerwiegende Entscheidung wie diese Erlaubniserteilung für Hamburg zu treffen.

Am 12. April organisierte die BI FrackingFreies Hamburg eine erste Demonstration gegen Fracking in Bergedorf. In der Anhörung im Regionalausschuss Vier- und Marschlande am selben Tag brachten sie mit spitzen Fragen die Vertreter der Bergbehörden und des Unternehmens ins Schwitzen. Während die Vertreter der Wirtschaftsbehörde und des LBEG beteuerten, dass mit der Erlaubnis ja nur »Schreibtischarbeiten« erlaubt seien, gaben die Vertreter von Exxon unumwunden zu, dass sie gefundenes Öl/Gas selbstverständlich auch fördern wollen -- gegebenenfalls auch mit Fracking.

Olaf Scholz und Hamburgs Erdöl
Treibt die zunehmende Geldnot den Senat dazu, Fracking zu riskieren? Ein Blick in die Heimatkunde beim NDR.
Senat mauert

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Erlaubnis hatten Abgeordnete begonnen, Erklärungen vom Senat zu fordern. Dieser wollte zunächst nicht einmal das zugeben, was durch Presseveröffentlichungen längst bekannt war. Bis heute wehrt sich der Senat einzugestehen, dass mit der Erteilung der Erlaubnis Vierlande Fracking auf Hamburger Gebiet bergrechtlich ermöglicht worden ist. Senatorin Jutta Blankau versprach in der Senatsanhörung am 22. August: »Es wird in Hamburg kein Fracking geben.« Gemeinschädliche Wirkungen durch Bergbau seien in Hamburg nicht zu erwarten, sagte die Senatorin.

Ihre Begründung, man habe mit dem Unternehmen abgesprochen, dass auf Hamburger Gebiet nicht gebohrt werde, war unglaubwürdig. Zum einen widersprach sie dem, was Exxon in Bergedorf im April kundgetan hatte, zum anderen hätte dann Klaus Söntgerath vom LBEG in derselben Anhörung nicht immer wieder ausführlich beteuern müssen, dass über »Fracking oder nicht Fracking« in einem späteren Betriebsplanverfahren entschieden werden könne.

LBEG unzuständig

Auch die eigentlich erwiesene Unzuständigkeit des LBEG mochte der Senat nicht zugeben. Vor einem Jahr, als die Erlaubnis erteilt wurde, waren in sämtlichen relevanten Rechtsvorschriften nämlich Behörden als zuständig benannt, die schon seit bis zu 10 Jahren nur noch in den Geschichtsbüchern existieren. Das LBEG, das die Erlaubnis erteilt hatte, tauchte in keiner Hamburgischen Vorschrift auf. Niemand hatte sich die Mühe gemacht, diese auf den aktuellen Stand zu bringen. Das ist im Grunde ein Skandal, denn so erfüllt die Erlaubniserteilung durch das unzuständige LBEG im schlimmsten Fall den Tatbestand der Amtsanmaßung, im geringsten Fall aber zeugt das von Schlampigkeit, die das vorgebliche Handeln "nach Recht und Gesetz" wie Hohn erscheinen lässt.

Die vom Senat behauptete Rechtsnachfolge des heutigen LBEG konnte die Bürgerinitiative in einem langwierigen Hin und Her widerlegen. Inzwischen, nach der öffentlich gewordenen Schlampigkeit veralteter Rechtsvorschriften, hat der Senat die Zuständigkeitsanordnung aktualisiert und das LBEG zuständig gemacht. Allerdings nicht mit rückwirkender Wirkung, sodass der Tatbestand der Unzuständigkeit deswegen nicht behoben ist.

Dazu kommt, dass das Hamburgische Bergbehördengesetz nach wie vor historische Behörden als zuständig führt, die es nicht mehr gibt. Ein Gesetz ist aber nach Auffassung von Fachleuten höher anzusiedeln als eine Zuständigkeitsanordnung. Auch hier hat der Senat also seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Eine Frage, die der Senat aktuell zu beantworten hat, ist jedenfalls, ob die für den 14.12.2012 -- den Tag der Erlaubniserteilung Vierlande -- erwiesene Unzuständigkeit des LBEG dazu führen muss, dass der Verwaltungsakt der Erlaubniserteilung zurückzunehmen ist.

Irreführende Pressemeldungen

Die Bundesregierung hat sich dieses Jahr sehr angestrengt, Bedenken zu zerstreuen. Im Frühjahr sollten dem Fracking angeblich engere Grenzen gesetzt werden, mit einer Gesetzesinitiative der Bundesminister Rösler und Altmaier. Der Gesetzentwurf scheiterte mehrmals im Kabinett und wurde, als er drohte, Wahlkampfthema zu werden, auf Eis gelegt. Der Mainstream-Presse gelang es daraufhin, das Thema Fracking in den Köpfen als »erledigt« zu markieren.

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen konnte das Thema nicht ignoriert werden, weil Initiativen und Verbände bundesweit Druck auf die Koalitionäre machten. Ganze 25 Zeilen widmet die GroKo dem Fracking, die direkt aus den Marketingabteilungen der Ölkonzerne stammen könnten, so geschickt suggerieren sie Entwarnung. Die Mainstream-Presse nahm's abermals auf und in den Köpfen der Allgemeinheit setzte sich erneut fest: »Fracking ist erstmal vom Tisch.«

Eine Auffassung, die bei näherem Hinsehen revidiert werden muss: Es gibt kein Fracking-Moratorium! Nicht nur das: Die Technik des Fracking soll weiter verbessert werden. Um das Risiko zu verringern, wie es heißt. Dazu soll mit Steuergeldern finanzierte Forschung initiiert werden. Vergessen wird dabei, dass das großflächige »Aufknacken« von Gesteinsformationen niemals kontrollierbar risikolos geschehen kann.
Und der alte Gesetzentwurf von Rösler und Altmaier soll nun einen neuen Anlauf nehmen -- jenes Gesetz, das zu Recht als »Frackingfördergesetz« bezeichnet wird, weil es erstmalig Fracking auf 86 Prozent der Landesfläche ausdrücklich erlauben würde. Dabei wird allerdings vergessen, dass gefracktes deutsches Gas keinen nennenswerten Beitrag zum projizierten Primärenergiemix Deutschlands leisten kann und daher energiepolitisch nicht notwendig ist. Zu dem klaren Ergebnis kommen sowohl KfW als auch ZEW und SRU.

Viele Anzeichen sprechen dafür, dass sowohl der Koalitionsvertrag als auch der Gesetzentwurf nur als »Beruhigungspillen« gedacht sind. In Wirklichkeit kaschieren sie nur, dass die tonangebenden Politiker den herbeigeredeten Verheißungen erklecklicher Gasmengen aus dem deutschen Untergrund mit der neumodischen »Technologie« Fracking erlegen sind. Unabhängigkeit von Russland, Arbeitsplätze, Wirtschaftsaufschwung, so tönt es aus den Lobbymündern.

Die Nebenwirkungen des Fracking, die Umweltverschmutzung und die Beschleunigung des Klimawandels, zudem das Ausbremsen der Energiewende, werden im »Beipackzettel« des Koalitionsvertrags geflissentlich unter den Teppich gekehrt.

Dennoch sind diese Pillen wirksam, das beweist, wieder einmal, die Mainstream-Presse, die die Mogelpackung der breiten Öffentlichkeit andient. Der häufigst gehörte Satz, den Aktivisten zurzeit hören, ist die erstaunte Frage: »Wieso? Ich denke, Fracking ist vom Tisch?«

Immer weiter geht in Deutschland das Austeilen von Lizenzen, die Fracking ermöglichen -- zuletzt pikanterweise in unmittelbarer Nähe zum Atomlager Gorleben. Wie immer werden auch weiterhin Betriebspläne für Bohrvorhaben eingereicht. Auch für Fracs: »Fracking-Pläne von Exxon schreiten voran«.

Die Behörden arbeiten wie gehabt, das Berggesetz gilt unverändert. Am Rechtsrahmen der Aufsuchungserlaubnis Vierlande hat sich in dem Jahr, in dem es sie nun gibt, nichts geändert. Was ExxonMobil am 12. April 2013 im Regionalausschuss kundgetan hat, hat weiterhin Bestand. Bis die Politik daran etwas ändert und/oder es gelingt, den Erlaubnisbescheid auf dem Rechtsweg vom Tisch zu fegen.

anti-Fracking-Aktivisten aus Hessen und Hamburg vor der Energiewenden-retten!-Demo in Berlin (30.11.2013)
Unter den 16.000 Teilnehmern waren auch anti-Fracking-Aktivisten aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Baden-Württemberg und Österreich bei der Energiewenden-retten!-Demo in Berlin (30.11.2013)


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[1] Genau genommen wurde die Aufsuchungserlaubnis Vierlande dem Unternehmen BEB GmbH & Co. KG erteilt. Die BEB gehört je zur Hälfte der ESSO und der Shell. Der Erlaubnisantrag wurde von der ExxonMobil Productions Deutschland GmbH (EMPG), einer Tochter der ExxonMobil, namens und im Auftrag der BEB gestellt.

Gegen Fracking: BI lädt zum Abendbrot ein

Logo Global Frackdown Day 2013 BI FFHAnlässlich des diesjährigen Global Frackdown Day lädt die BI FrackingFreies Hamburg ein zum gemeinsamen anti-Fracking-Abendbrot

am 19. Oktober 2013, 18 Uhr (Tisch decken ab 17 Uhr)
im Gemeindezentrum Fünfhausen
Lauweg 16, Kirchwerder

Jede/r ist herzlich eingeladen. Das Abendbrot ist ein Potluck Dinner, das heißt: Alle bringen etwas zu essen mit. Für Getränke sorgt die BI.

Warum?
Die Metropolregion Hamburg reicht von der Wümme bis weit nach Schleswig­
Holstein. In den vergangenen 12 Monaten sind große Teile der Metropolregion als
Drill­Lizenzen an irgendwelche, teils obskuren Firmen vergeben worden: Oldendorf,
Lüneburg, Schwarzenbek, Bramstedt, Vierlande... und demnächst vielleicht auch
noch Elmshorn. Im Weißen Moor wird grade ein neues Loch gebohrt, beim Hatzter
Moor soll es auch bald losgehen... und überall ist das Wasser in Gefahr.
Beim Abendbrot können wir uns austauschen und voneinander lernen und das Netz
dichter knüpfen, um gemeinsam noch stärker zu werden.

Kommt alle, bringt Eure Freunde mit und meldet Euch nach Möglichkeit an:
Bürgerinitative FrackingFreies Hamburg – bi-ffh.deinfo@bi-ffh.de

Windpark Neuengamme: Auslegung des geänderten FNP

Simulation Repowering KZ Gedenkstätte
Bestand und Simulation Windpark Neuengamme, vom Jean-Dolidier-Weg, Eingang zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme, aus gesehen
Die Änderung des Flächennutzungsplans der Freien und Hansestadt Hamburg am Standort für Windenergieanlagen in Neuengamme liegt jetzt in der BSU und im WZB Bergedorf, Wentorfer Straße 38a, sowie hier im WWW aus.

Einwendungen sind bis 7. Oktober möglich

Der Senat hat beschlossen, die Windenergie in Hamburg auf eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt (MW) auszubauen. Dies soll vor allem durch den Abbau alter und den Neubau leistungsstärkerer Windenergieanlagen (Repowering) ermöglicht werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt setzt diesen Auftrag um und hat die Flächensuche nach zusätzlichen Standorten für Windenergieanlagen in ganz Hamburg durchgeführt. Durch die Darstellung weiterer bzw. veränderter "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm sollen sowohl neue Vorhaben als auch das Repowering bestehender Anlagen ermöglicht und so die Voraussetzungen geschaffen werden, die in Hamburg installierte Leistung deutlich zu erhöhen.

Grund für die dritte öffentliche Auslegung ist die Verschiebung der vorgesehenen Darstellung der Teilflächen des Eignungsgebietes Neuengamme. Gegenüber der Fassung, die vom 10. September bis 17. Oktober 2012 erstmals öffentlich ausgelegen hat, wird die mittlere Eignungsfläche nach Norden verschoben und die östlich Eignungsfläche sowohl nach Norden als auch nach Westen verschoben.

Die Änderungen des Flächennutzungsplans (zeichnerische Darstellungen, Beschlusstext und Begründung) werden vom 23. September bis zum 7. Oktober 2013 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Auslegungsraum E.01.272, öffentlich ausgelegt.
Duplikate der Änderungen des Flächennutzungsplans sowie die umweltbezogenen Informationen können beim Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Straße 38 a, 2. Obergeschoss, Vitrine gegenüber Zimmer 213, 21029 Hamburg im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden. Für Auskünfte stehen Ihnen hier während der öffentlichen Auslegung Ansprechpartner zur Verfügung.

Die FNP-Änderung ist außerdem hier online verfügbar: hamburg.de/bauleitplanung

Es liegen insbesondere folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

"Windpark Neuengamme: Auslegung des geänderten FNP" vollständig lesen

Hamburg sagt »JA«: Die Netze zurück in die öffentliche Hand holen

Letzte große Aktion vor dem Volksentscheid: Ein riesiges JA auf dem Hamburger Rathausmarkt
Letzte große Aktion vor dem Volksentscheid: Ein riesiges JA auf dem Hamburger Rathausmarkt
Rekommunalisierung der Strom-, Gas- und Fernwärme-Netze: Ein gutes Ergebnis für Hamburg beim Volksentscheid

UNSER HAMBURG – UNSER NETZ fordert vom Senat Vorschlag für transparente Einbindung der Öffentlichkeit / Appell an Vattenfall und E.on von Prozessen abzusehen


Die Mehrheit der Hamburger hat mit dem Volksentscheid Senat und Bürgerschaft einen klaren politischen Auftrag erteilt, das Strom- und Gasnetz sowie die Fernwärmeversorgung zurück in die öffentliche Hand zu holen.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis – auch weil es der Gegenseite trotz einer millionenschweren Werbekampagne nicht gelungen ist, die öffentliche Meinung zu vereinnahmen. Wir werten den Ausgang dieses Volksentscheids auch als eine Stärkung der Bürgergesellschaft - nicht nur in Hamburg“, sagen die Vertrauenspersonen von UNSER HAMBURG - UNSER NETZ, Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter Hörmann.

Mit dem erfolgreichen Ausgang des Volksentscheids ist auch das wesentliche Ziel des Bündnisses „Unser Hamburg – unser Netz“ erreicht. Es ist jetzt die Aufgabe des Senats und der Bürgerschaft einen Vorschlag zu machen, wie auch in Zukunft die Öffentlichkeit bei der energiepolitisch wichtigen Rücknahme der Energienetze eingebunden werden soll. „Denn der Volksentscheid hat auch gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Energiewende selbst mit in die Hand nehmen wollen“, so die Initiative.

Senat und Bürgerschaft sind jetzt gefordert, den Wählerauftrag umzusetzen. Als erstes steht das Konzessionsverfahren für das Hamburger Stromnetz an. Die Stadt muss eine städtische Gesellschaft gründen und sich am Interessenbekundungsverfahren bis Mitte Januar 2014 beteiligen. Das eigentliche qualifizierte Bewerbungsverfahren folgt im Anschluss. Für die Gaskonzession ist das Sonderkündigungsrecht auszuüben. Die Stadt kann vorzeitig den jetzigen Konzessionsvertrag für Ende 2016 kündigen und die Übernahme entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes schon jetzt vorbereiten. Bei der Fernwärme sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und Vattenfall aus 1994 juristisch zu klären. Vattenfall bestreitet die in diesem Vertrag vorgesehene Rücknahmeoption der Stadt.

„Wir erwarten, dass nach der teils hitzigen Debatte der letzten Wochen die Sachthemen wieder in den Fokus rücken. Und wir hoffen, dass Vattenfall und E.on Hanse das Ergebnis akzeptieren und die Stadt nicht mit unnötigen Prozessen überziehen“, lautet die klare Ansage der Initiative.

Wie der Volksentscheid Energienetze zu Stande gekommen ist, teilt der Landeswahlleiter Willi Beiß mit:
"Hamburg sagt »JA«: Die Netze zurück in die öffentliche Hand holen" vollständig lesen