Windpark Neuengamme: Auslegung des geänderten FNP

Simulation Repowering KZ Gedenkstätte
Bestand und Simulation Windpark Neuengamme, vom Jean-Dolidier-Weg, Eingang zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme, aus gesehen
Die Änderung des Flächennutzungsplans der Freien und Hansestadt Hamburg am Standort für Windenergieanlagen in Neuengamme liegt jetzt in der BSU und im WZB Bergedorf, Wentorfer Straße 38a, sowie hier im WWW aus.

Einwendungen sind bis 7. Oktober möglich

Der Senat hat beschlossen, die Windenergie in Hamburg auf eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt (MW) auszubauen. Dies soll vor allem durch den Abbau alter und den Neubau leistungsstärkerer Windenergieanlagen (Repowering) ermöglicht werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt setzt diesen Auftrag um und hat die Flächensuche nach zusätzlichen Standorten für Windenergieanlagen in ganz Hamburg durchgeführt. Durch die Darstellung weiterer bzw. veränderter "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm sollen sowohl neue Vorhaben als auch das Repowering bestehender Anlagen ermöglicht und so die Voraussetzungen geschaffen werden, die in Hamburg installierte Leistung deutlich zu erhöhen.

Grund für die dritte öffentliche Auslegung ist die Verschiebung der vorgesehenen Darstellung der Teilflächen des Eignungsgebietes Neuengamme. Gegenüber der Fassung, die vom 10. September bis 17. Oktober 2012 erstmals öffentlich ausgelegen hat, wird die mittlere Eignungsfläche nach Norden verschoben und die östlich Eignungsfläche sowohl nach Norden als auch nach Westen verschoben.

Die Änderungen des Flächennutzungsplans (zeichnerische Darstellungen, Beschlusstext und Begründung) werden vom 23. September bis zum 7. Oktober 2013 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Auslegungsraum E.01.272, öffentlich ausgelegt.
Duplikate der Änderungen des Flächennutzungsplans sowie die umweltbezogenen Informationen können beim Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Straße 38 a, 2. Obergeschoss, Vitrine gegenüber Zimmer 213, 21029 Hamburg im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden. Für Auskünfte stehen Ihnen hier während der öffentlichen Auslegung Ansprechpartner zur Verfügung.

Die FNP-Änderung ist außerdem hier online verfügbar: hamburg.de/bauleitplanung

Es liegen insbesondere folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

· Gutachten zur Bestimmung des Windpotentials für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg (September 2008)
· Technisches Begleitgutachten - Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen (Februar 2010)
· Gutachten - Standortsuche Windkraftnutzung in Hamburg (September 2009)
· Artenschutzfachliche Überprüfung und Bewertung der Schwerpunkträume
o 1. Fachbeitrag Fledermäuse (Februar 2011)
o 2. Fachbeitrag Fledermäuse (Juli 2011)
o Überprüfung des Flächeninventars hinsichtlich des avifaunistischen Konfliktpotentials (September 2009)
a) Bedeutung des Plangebietes als Zugkorridor
b) Beeinträchtigung eines Weißstorch-Brutplatzes und mögliche Minderungsmaßnahmen
· Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zur Umweltprüfung (Februar 2012)
· Lärmtechnische Stellungnahme (April 2012, Aktualisierung März und September 2013)
· Stellungnahme zum Schattenwurf (Mai 2012, Aktualisierung März und September 2013)

Alle oben genannten Dokumente sowie weitere Informationen stehen mit dem Beginn der öffentlichen Auslegung auch im Internet unter der Adresse www.hamburg.de/bauleitplanung unter der Rubrik "Aktuelles" zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu der ausliegenden Änderung des Flächennutzungsplans bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung - LP 34 - , Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Hinweis: Eingehende Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur berücksichtigt werden, soweit sie sich auf die nach der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung erfolgten Änderungen bzw. Ergänzungen beziehen. Eine elektronische Stellungnahme richten Sie bitte unter Angabe des vollständigen Namens und der Adresse an: eignungsgebiete-windenergie@bsu.hamburg.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


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