Dennis Gladiator bohrt nach: Was ist mit dem Aufsuchungsantrag von ExxonMobil?
Geschrieben von Redaktion am
Dennis Gladiator, CDU, hat heute eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) »Hydraulik Fracturing im Erlaubnisfeld Vierlande « (s.u.) an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg eingereicht, mit der er Details zur Erdgassuche und- förderung in den Vier- und Marschlanden in Erfahrung bringen will. Seine Parteikollegin Birgit Stöver aus Harburg unterstützt ihn dabei. Der Senat hat nun 7 Tage Zeit zu antworten. Nachdem die Fraktion der Bergedorfer Die Linke. bereits am 20.12.2012 eine Große Anfrage »Förderung von Kohlenwasserstoffen nebst anfallender Gase auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg« ans Bezirksamt gerichtet hatte, die mittlerweile zum Auskunftsersuchen umgewandelt worden ist und deren Beantwortung in diesen Tagen erfolgen sollte, ist die CDU-SKA die zweite umfängliche Befragung von verantwortlichen Stellen.
Während die Anfrage von Die Linke. eher auf die Rolle der Bezirksämter in derartigen bergrechtlichen Fragen abzielt, enthält ihre Anfrage genauso wie die der CDU Auskunftsersuchen, die prinzipiell nur die Oberste Bergbaubehörde in Hamburg beantworten kann. Diese Behörde, strukturell in der Wirtschaftsbehörde und da in der »Abteilung Industrie, Technologie -- Cluster »Maritime Industrie«« angeordnet, ist die für die Entscheidung maßgebliche Behörde. Ihre Entscheidung ist für das Handeln der nachgeordneten Oberen Bergbaubehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover, bindend, wie Behördenleiter Günter Würfel unserer Redaktion bestätigte. Hamburg hat, wie Schleswig-Holstein und Bremen auch, mit Niedersachsen einen Vertrag, und lässt bergrechtliche Belange, um selbst keinen großen Apparat vorhalten zu müssen, gegen eine entsprechende Gebühr vom Nachbarland abwickeln.
Die Anfrage der CDU enthält zwar Fragen, deren Antworten bereits bekannt sind, wie z.B. die nach dem Areal des Erlaubnisfeldes, aber so wie auch das Auskunftsersuchen von Die Linke. ebenso Fragen, die den Senat bzw. seine Behörden ins Schwitzen bringen könnten. Ist es doch das erste Mal, dass in Hamburg ein Aufsuchungsantrag nach unkonventionellen Gaslagerstätten zu beurteilen war, und das auch noch von einer Behörde, die Bergbaufragen quasi nebenher erledigt. Bei diesem Thema -- Aufsuchung von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen -- möchte die Industrie am liebsten alles als Betriebsgeheimnis erklären. Damit befasste Behörden sehen sich jetzt mit dem aufflammenden Informationsinteresse von Politik und Öffentlichkeit konfrontiert. In 7 Tagen wissen Politik und Öffentlichkeit mehr, denn dann müssen sowohl das Auskunftsersuchen von Die Linke. als auch die bohrende Anfrage von der CDU in der einen oder anderen Weise beantwortet sein.
Auf dem Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg hat bekanntlich der Ölkonzern ExxonMobil die Konzession für ein »Aufsuchungsgebiet Vierlande« erhalten. Bevor eventuell gefundene Bodenschätze, hier wohl Erdgas, tatsächlich gefördert werden können, sind zwar weitere Genehmigungen erforderlich, aber mit dieser ersten Genehmigung hat der Ölmulti die wichtigste Hürde genommen, wie Bergrechtler unisono bestätigen. Es ist von größtem öffentlichen Interesse zu wissen, welche Maßnahmen der Konzern bereits in dieser ersten Aufsuchungsphase plant. Auch wenn von Amts wegen stets beteuert wird, das ja »noch nichts passiert«, ist spätestens seit Lech Kowalskis Dokumentation aus Polen bekannt, dass bereits seismische Voruntersuchungen das Trinkwasser »in eine graue, ungenießbare Mehlbrühe« verwandeln können.
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Während die Anfrage von Die Linke. eher auf die Rolle der Bezirksämter in derartigen bergrechtlichen Fragen abzielt, enthält ihre Anfrage genauso wie die der CDU Auskunftsersuchen, die prinzipiell nur die Oberste Bergbaubehörde in Hamburg beantworten kann. Diese Behörde, strukturell in der Wirtschaftsbehörde und da in der »Abteilung Industrie, Technologie -- Cluster »Maritime Industrie«« angeordnet, ist die für die Entscheidung maßgebliche Behörde. Ihre Entscheidung ist für das Handeln der nachgeordneten Oberen Bergbaubehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover, bindend, wie Behördenleiter Günter Würfel unserer Redaktion bestätigte. Hamburg hat, wie Schleswig-Holstein und Bremen auch, mit Niedersachsen einen Vertrag, und lässt bergrechtliche Belange, um selbst keinen großen Apparat vorhalten zu müssen, gegen eine entsprechende Gebühr vom Nachbarland abwickeln.
Die Anfrage der CDU enthält zwar Fragen, deren Antworten bereits bekannt sind, wie z.B. die nach dem Areal des Erlaubnisfeldes, aber so wie auch das Auskunftsersuchen von Die Linke. ebenso Fragen, die den Senat bzw. seine Behörden ins Schwitzen bringen könnten. Ist es doch das erste Mal, dass in Hamburg ein Aufsuchungsantrag nach unkonventionellen Gaslagerstätten zu beurteilen war, und das auch noch von einer Behörde, die Bergbaufragen quasi nebenher erledigt. Bei diesem Thema -- Aufsuchung von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen -- möchte die Industrie am liebsten alles als Betriebsgeheimnis erklären. Damit befasste Behörden sehen sich jetzt mit dem aufflammenden Informationsinteresse von Politik und Öffentlichkeit konfrontiert. In 7 Tagen wissen Politik und Öffentlichkeit mehr, denn dann müssen sowohl das Auskunftsersuchen von Die Linke. als auch die bohrende Anfrage von der CDU in der einen oder anderen Weise beantwortet sein.
Auf dem Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg hat bekanntlich der Ölkonzern ExxonMobil die Konzession für ein »Aufsuchungsgebiet Vierlande« erhalten. Bevor eventuell gefundene Bodenschätze, hier wohl Erdgas, tatsächlich gefördert werden können, sind zwar weitere Genehmigungen erforderlich, aber mit dieser ersten Genehmigung hat der Ölmulti die wichtigste Hürde genommen, wie Bergrechtler unisono bestätigen. Es ist von größtem öffentlichen Interesse zu wissen, welche Maßnahmen der Konzern bereits in dieser ersten Aufsuchungsphase plant. Auch wenn von Amts wegen stets beteuert wird, das ja »noch nichts passiert«, ist spätestens seit Lech Kowalskis Dokumentation aus Polen bekannt, dass bereits seismische Voruntersuchungen das Trinkwasser »in eine graue, ungenießbare Mehlbrühe« verwandeln können.