Neue Überschwemmungsgebiete in den Vier- und Marschlanden

Binnenhochwasser an der Brookwetterung/Horster Damm
Binnenhochwasser an der Brookwetterung/Horster Damm
6 Überschwemmungsgebiete (ÜSG) wurden in den Jahren 1966 bis 1988 in Hamburg bereits festgesetzt. Jetzt müssen, dem Klimawandel und dem zugenommenen Hochwasserrisiko geschuldet, 11 weitere festgesetzt werden, und zwar binnendeichs (nicht im Bereich der Tideelbe). 3 davon sind im Bezirk Bergedorf, in den Bereichen obere Dove-Elbe, Gose-Elbe und Knoll-Graben/Brookwetterung vorgesehen; die restlichen 7 in 4 weiteren Hamburgischen Bezirken an den Wasserläufen der Ammersbek, Berner Au, Este, Falkengraben, Kollau, Lottbek, Osterbek und Tarpenbek.

Planung von Gegenmaßnahmen seit 11 Jahren
Ausgelöst durch die katastrophale Flut 2002 in Mitteleuropa hat die EU die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) [PDF] erarbeitet und 2007 erlassen. Demnach sind alle EU-Staaten verpflichtet, ÜSG festzulegen. »Die EG-Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken legt ein EU-weit einheitliches uns koordinietes Vorgehen im Bereich des Hochwasserrisikomanagements fest. Die Richtlinie ist in drei aufeinander aufbauende Teilbereiche untergliedert. Sie sieht neben einer vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011 die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis Ende 2013 vor, in denen Ereignisse mit mittlerer Wahrscheinlichkeit und Extremereignisse berücksichtigt werden sollen. Darauf aufbauend soll bis Ende 2015 die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen erfolgen.« (Sossidi, Gönnert, Ackermann (2010) [PDF]).

Die ÜSG unterliegen besonderem Schutz, z.B. darf in ihnen nicht gebaut, kein Gehölz gepflanzt und keine Veränderung der Geländeoberfläche vorgenommen werden. Bestehende Bebauung hat Bestandsschutz. In Hamburg gilt als rechtliche Grundlage neben der HWRM-RL und dem Wasserhaushaltsgesetz das Hamburgische Wassergesetz, welches Hamburg-spezifische Vorschriften macht.

Verfahren in Hamburg
Die endgültige Festlegung der neuen ÜSG soll Ende 2014 per Verordnungen besiegelt werden. Darin sollen die Stellungnahmen (Einwendungen) von Betroffenen berücksichtigt werden, die im März 2014 mit Karten im Maßstab 1:1000 (Grundeigentümer) bzw. Planauslegung in allen 5 betroffenen Bezirken am Verfahren beteiligt werden, berichtete Wolfgang Meier, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft bei der BSU, am 19. November 2013 im Vier- und Marschländer Regionalausschuss (RgA). Die Landesbehörde für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) werden voraussichtlich bis April 2014 die entsprechenden Flächen »vorläufig gesichert« haben, so Meier weiter. Im zweiten Halbjahr soll die Bürgerschaft die Festsetzung der ÜSG beschließen und bis Ende 2014 sollen die ÜSG dann per Verordnung förmlich festgesetzt sein.

Für die morgige Sitzung des RgA hat die LSBG den Bezirken und Abgeordneten umfangreiches Material vorgelegt, unter anderem Karten, aus denen der aktuelle räumliche Planungsstand hervorgeht, und die Textentwürfe für die Senatsdrucksache und die Festsetzungsverordnungen.

Von der SPD-Fraktion im RgA liegt bereits eine Stellungnahme vor. Aufgrund der Entwurfstexte für die Verordnungen haben die Abgeordneten Fragen. Weiterhin haben sie Klärungsbedarf hinsichtlich der in einem anderen Wasserbau-Projekt geplanten Schöpfwerke zur Binnenentwässerung, da »Diese geplanten Maßnahmen des Landesbetriebs ... eine Überschwemmung verhindern [sollen]. Warum wurde dieses bei der Ausweisung der Überschwemmungsgebiete nicht berücksichtigt, zumal anzunehmen ist, dass dadurch die Ausweisung dieser Gebiete unter Umständen wesentlich kleiner sein oder ganz wegfallen könnte?«


s. a. Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten [PDF]
Drucksache 18/7503, Schriftliche Kleine Anfrage, 04.12.2007 von Dr. Monika Schaal (SPD)

Trackbacks

Trackback-URL für diesen Eintrag

Dieser Link ist nicht aktiv. Er enthält die Trackback-URI zu diesem Eintrag. Sie können diese URI benutzen, um Ping- und Trackbacks von Ihrem eigenen Blog zu diesem Eintrag zu schicken. Um den Link zu kopieren, klicken Sie ihn mit der rechten Maustaste an und wählen "Verknüpfung kopieren" im Internet Explorer oder "Linkadresse kopieren" in Mozilla/Firefox.

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.