Elbvertiefung: Behörden verweigern Auskunft

outnumbering the big one23.02.2012 | Stadt und Land Hamburg wollen sie um jeden Preis und erhoffen sich weiteres Wirtschaftswachstum von ihr, Anrainer und Naturfreunde lehnen sie ab und sehen in ihr eine weitere Bedrohung ihres Wohn- und Arbeitsumfeldes: Die geplante Elbvertiefung ist umstritten. Die planenden Institutionen wollen dabei ihre Arbeit mit der geringstmöglichen Beteiligung der betroffenen Anwohner und Landwirte erledigen. Schon gar nicht wollen sie eine fortgesetzte, informierte öffentliche Diskussion haben, denn diese, so meinen sie, stört die Arbeit in den Amtsstuben nur.

Deshalb haben die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD-Nord) und die Planfeststellungsbehörde Hamburg jetzt auch die Herausgabe des Entwurfes des Planfeststellungsbeschlusses zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe, vulgo: Elbvertiefung an die besorgten Bürger abgelehnt.

Den Planfeststellungsentwurf hatten die beiden Institutionen am 30.12.2011 an die Einvernehmensbehörden von Niedersachen, Hamburg und Schleswig-Holstein übersandt und die Länder um Zustimmung gebeten. Die Länder haben für die Prüfung des ca. 2.500 Seiten umfassenden Entwurf drei Monate Zeit und könnten eine Verlängerung beantragen.
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Wenn der Planfeststellungbeschluss zugestellt wurde, dann haben die betroffenen Elbanwohner aber lediglich vier Wochen Zeit, dieses umfangreiche Dokument zu bearbeiten und gegebenenfalls Klage gegen den Beschluss einzureichen. Der Förderkreis »Rettet die Elbe e.V.« hält dies für unfair und intransparent. »Rettet die Elbe e.V.« hat deshalb am 19.01.2012 die Überlassung des Entwurfes gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD-Nord) und bei der Planfeststellungsbehörde Hamburg beantragt. Begründet hat der Förderkreis seinen Antrag mit dem Argument, dass die Antragsteller und Planungsbehörden selbst beanspruchen, die geplante Elbvertiefung diene dem Wohle der Allgemeinheit und liege im überwiegenden öffentlichen Interesse.

Gemäß UIG kann die Behörde die Veröffentlichung ablehnen, wenn es sich um ein noch nicht abgeschlossenes Schriftstück handelt. Wenn jedoch das öffentliche Interesse überwiegt - und dies ist zweifelsohne der Fall - dann ist die Freigabe der Umweltinformation geboten. Dennoch wurde der Antrag von der WSD-Nord mit Schreiben vom 1.2.2012 abgelehnt. Dass der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses Umweltinformation im Sinne des UIG enthält, wurde in der Ablehnung bestätigt.

Die WSD-Nord befürchtet, dass eine öffentliche Diskussion den Erfolg der Entscheidung vereiteln werde:
»Durch eine Offenbarung des Entwurfs zum jetzigen Zeitpunkt würde voraussichtlich eine öffentliche Diskussion über die Inhalte des Entwurfs ausgelöst, und das Planfeststellungsverfahren wieder in die Phase der bereits abgeschlossenen Anhörung zurückversetzt. Damit würde die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss im vorgenannten Sinne beeinflusst, d.h. der Erfolg der Entscheidung vereitelt.«

»Rettet die Elbe e.V.« fordert den Hamburger Senat und die WSD-Nord auf, das Verfahren zur geplanten Elbvertiefung fair und transparent durchzuführen. Dr. Klaus Baumgardt und Herbert Nix von »Rettet die Elbe e.V.«: »Haben diese großen Behörden Angst vor einer kleinen, aber gut informierten Umweltschutzorganisation, dass sie sich mit Zeitschinden zu retten versuchen?«

Kontakt via Internet: http://www.rettet-die-elbe.de/


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