Senat hat FNP-Änderung beschlossen

Windpark Altengamme-Horst, Ist- und Planzustand, vom Achterschlag aus gesehen
Windpark Altengamme-Horst, Ist- und Planzustand, vom Achterschlag aus gesehen
Honni soit qui mal y pense – da war Herr Dressel dann wohl doch zu spät dran mit seinen freitags angekündigten Bemühungen, die »Hauptlast des Windkraft-Repowering« von den Vier- und Marschlanden abzuwenden...

Denn schon am Montag darauf, am 24. Juli 2012 hat der Senat der FHH die Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dieser Beschluss ist seit 7. August 2012 veröffentlicht [PDF]. Der Plan kann ab dem 10. September 2012 einen Monat lang in der BSU und in den Bezirksämtern der betroffenen Stadtteile Harburg, Wilhelmsburg und Bergedorf zu den jeweiligen Dienststunden eingesehen werden. Der Plan wird dann auch online zur Verfügung stehen, hat die BSU angekündigt.




aus: Amtlicher Anzeiger Nr. 61 vom 7. August 2012, S. 1562

Einleitung einer Änderung des Flächennutzungsplans

Der Senat beschließt nach § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), für die in den Karten zum Aufstellungsbeschluss gekennzeichneten Gebiete (Nr., Bezirk, Stadtteil (Nr.), Geltungsbereich)

1 Hamburg-Wilhelmsburg Mitte (136)
Südlich Westliche Georgswerder Wettern, zwischen Niedergeorgswerder Deich und der Bundesautobahn A 255

2 Bergedorf Ochsenwerder (608)
Südwestlich des Ochsenwerder Landscheidewegs

3 Bergedorf Neuengamme (606)
Zwischen der Gedenkstätte Neuengamme und dem Neuengammer Hauptdeich

4 Bergedorf Altengamme (605)
In Verlängerung der Straße Achterschlag zwischen dem Horster Damm und dem Gelände des Wasserwerks Curslack

5 Bergedorf Curslack/ (604/603)
Östlich Curslacker Neuer Deich, zwischen der Bundesautobahn A 25 und dem Gelände des Wasserwerks Curslack

6 Harburg Francop (716)
Westlich des in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Straßenzugs Hohenwischer Straße/Hinterdeich, zwischen dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Abschnitt der Hohenwischer Straße/Vierzigstücken und dem Francoper Hinterdeich

den Flächennutzungsplan zu ändern (Aufstellungsbeschluss F 1/12, „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“).

Die Karten zum Aufstellungsbeschluss, in der die Gebiete der Flächennutzungsplanänderungen farbig angelegt sind, können bei den Fachämtern Stadt- und Landschaftsplanung der Bezirksämter Hamburg-Mitte, Bergedorf und Harburg während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit dem Hamburger Klimaschutzkonzept hat der Senat beschlossen, die Windenergie auf eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt (MW) auszubauen. Dies soll vor allem durch den Abbau alter und den Neubau leistungsstärkerer Windenergieanlagen (Repowering) ermöglicht werden.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt kommt diesem Auftrag nach und hat die Flächensuche nach zusätzlichen Standorten für Windenergieanlagen in ganz Hamburg durchgeführt. Durch die Darstellung weiterer bzw. veränderter „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm sollen sowohl neue Vorhaben als auch das Repowering bestehender Anlagen in diesen Eignungsgebieten ermöglicht und so die Kapazitäten deutlich erhöht werden.

Hamburg, den 24. Juli 2012, Der Senat

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