Windpark Neuengamme: Auslegung des geänderten FNP
Geschrieben von Redaktion amBestand und Simulation Windpark Neuengamme, vom Jean-Dolidier-Weg, Eingang zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme, aus gesehen
Einwendungen sind bis 7. Oktober möglich
Der Senat hat beschlossen, die Windenergie in Hamburg auf eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt (MW) auszubauen. Dies soll vor allem durch den Abbau alter und den Neubau leistungsstärkerer Windenergieanlagen (Repowering) ermöglicht werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt setzt diesen Auftrag um und hat die Flächensuche nach zusätzlichen Standorten für Windenergieanlagen in ganz Hamburg durchgeführt. Durch die Darstellung weiterer bzw. veränderter "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm sollen sowohl neue Vorhaben als auch das Repowering bestehender Anlagen ermöglicht und so die Voraussetzungen geschaffen werden, die in Hamburg installierte Leistung deutlich zu erhöhen.
Grund für die dritte öffentliche Auslegung ist die Verschiebung der vorgesehenen Darstellung der Teilflächen des Eignungsgebietes Neuengamme. Gegenüber der Fassung, die vom 10. September bis 17. Oktober 2012 erstmals öffentlich ausgelegen hat, wird die mittlere Eignungsfläche nach Norden verschoben und die östlich Eignungsfläche sowohl nach Norden als auch nach Westen verschoben.
Die Änderungen des Flächennutzungsplans (zeichnerische Darstellungen, Beschlusstext und Begründung) werden vom 23. September bis zum 7. Oktober 2013 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Auslegungsraum E.01.272, öffentlich ausgelegt.
Duplikate der Änderungen des Flächennutzungsplans sowie die umweltbezogenen Informationen können beim Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Straße 38 a, 2. Obergeschoss, Vitrine gegenüber Zimmer 213, 21029 Hamburg im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden. Für Auskünfte stehen Ihnen hier während der öffentlichen Auslegung Ansprechpartner zur Verfügung.
Die FNP-Änderung ist außerdem hier online verfügbar: hamburg.de/bauleitplanung
Es liegen insbesondere folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: