So ein Zufall! Eben erst hat die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen, Informationen zum möglichen Fracking in den Vier- und Marschlanden einzuholen, da bietet ExxonMobil scheinbar von sich aus an, über seine Pläne im »Aufsuchungsgebiet Vierlanden« zu berichten. »Obgleich für die kommenden drei Jahre keine Vor-Ort-Maßnahmen geplant sind, haben wir selbstverständlich angeboten, auch dies noch einmal im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Regionalausschusses der Bezirksversammlung Bergedorf am 19. Februar 2013 zu erläutern und würden uns freuen, wenn dieses Angebot angenommen würde.«, teilte Unternehmenssprecherin Ritva Westendorf-Lahouse heute auf Nachfrage mit.
Eben noch war alles geheim, selbst die Information, dass ein »Aufsuchungsgebiet Vierlanden« genehmigt worden ist, musste erkämpft werden. Ersuchen um Information gemäß Transparenzgesetz wurden bisher abgebügelt, mit dem Argument »Das sind Betriebsgeheimnisse«. Die ursprüngliche Große Anfrage, die die Linke. gestellt hat, wurde in ein sog. Auskunftsersuchen umgewandelt und somit die Antwortfrist verlängert. Auch diese Frist ist inzwischen abgelaufen, doch Antworten gibt es immer noch nicht. Warum diese Geheimniskrämerei, wenn es nichts zu verbergen gibt, fragen sich viele.
Alles ein Missverständnis, wie sich herausstellt. ExxonMobil will durchaus Auskunft geben und bietet an, sein Vorhaben in den Vier- und Marschlanden zu erläutern. Die Vorabinformation, die Frau Westendorf-Lahouse heute gegeben hat
(Original-E-Mail s. unten), klärt überschlägig über die Absichten der ExxonMobil
jetzt und heute auf:
Mit der Aufsuchungserlaubnis hat sich ExxonMobil die
Rechtsposition gesichert, hier ggf. z.B. Erdgas zu fördern. Damit liegt noch keine Erlaubnis zum Bohren vor. Allerdings könnte die jetzt, in Form einer
Betriebsplanzulassung, jederzeit beantragt werden und muss nach dem maßgeblichen Bergrecht prinzipiell genehmigt werden, wenn eine vorher zu beantragende, aber ebenfalls nicht einfach abzulehnende
Bewilligung zur Gewinnung des Bodenschatzes vorhanden ist. Denn Aufsuchen und Gewinnen bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu versagen untersagt ist, es sei denn, es tauchen Versagensgründe auf wie zum Beispiel, dass jemand etwas von entgegenstehendem öffentlichem Interesse sagt und zwar laut genug.
Diesen diffizilen Sachverhalt zu erklären, überlässt Frau Westendorf-Lahouse dann wohl doch lieber den Experten im Regionalausschuss und begnügt sich in ihrer kurzen Mail mit dem kategorischen Konjunktiv: »Gegenstand unserer Erkundungsmaßnahmen ist vielmehr die Neuauswertung von Daten. Erst wenn diese abgeschlossen sind, können wir absehen, ob weitere Erkundungen erforderlich sind oder nicht.«
Die Dauer der Aufsuchungserlaubnis beträgt drei Jahre. Will Frau Westendorf-Lahouse also andeuten, dass ExxonMobil sich drei Jahre lang mit den vorhandenen Daten beschäftigen will? Das würde allerdings die unternehmerische Zuverlässigkeit von ExxonMobil in Frage stellen und wenn die fehlt, da sei das Bergrecht vor, kann eine Erlaubnis auch schon mal entzogen werden.
Es ist schon abzusehen, dass die kurze Antwort von Frau Westendorf-Lahouse mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet. Die Hoffnung auf kurzfristige Antworten bei der nächsten Sitzung des Regionalausschuss ist inzwischen hinfällig, denn wie aus Exxons Deutschlandzentrale kurz vor Feierabend nachgereicht wurde: »Wir haben nunmehr positive Rückmeldung auf unser Angebot bekommen, der Termin ist aber noch offen. Wir informieren Sie gerne, sobald der feststeht.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Ritva Westendorf-Lahouse«