Unser Deich soll höher werden
Geschrieben von Redaktion am
Vorbereitend auf die geplanten Deicherhöhungen will der zuständige Landesbetrieb LSBG den Deichgrund am Hauptdeich in den Vier- und Marschlanden verbreitern. Dazu hat sich der LSBG jetzt den Plan für eine Fläche von insgesamt 8000 Quadratmetern entlang der Binnenseite des Deichs zwischen Altengamme und Spadenland genehmigt.
Der Plangenehmigungsbescheid für die Änderung der binnenseitigen Deichgrundgrenzen an den Hochwasserschutzanlagen Spadenländer Hauptdeich, Gauerter Hauptdeich, Hower/Warwischer Hauptdeich, Hower/Zollenspieker Hauptdeich, Zollenspieker Hauptdeich, Kraueler Hauptdeich und Altengammer Hauptdeich liegt lt. Amtlicher Anzeiger [PDF] nicht online und nur in der Zeit vom 16. Februar bis zum 2. März 2015 u. a. im Bergedorfer Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Kundenservice, Wentorfer Straße 38 a zur Einsichtnahme aus. Die Klagefrist gegen den Plangenehmigungsbescheid endet einen Monat nach dem 2. März 2015.
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Der Plangenehmigungsbescheid für die Änderung der binnenseitigen Deichgrundgrenzen an den Hochwasserschutzanlagen Spadenländer Hauptdeich, Gauerter Hauptdeich, Hower/Warwischer Hauptdeich, Hower/Zollenspieker Hauptdeich, Zollenspieker Hauptdeich, Kraueler Hauptdeich und Altengammer Hauptdeich liegt lt. Amtlicher Anzeiger [PDF] nicht online und nur in der Zeit vom 16. Februar bis zum 2. März 2015 u. a. im Bergedorfer Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Kundenservice, Wentorfer Straße 38 a zur Einsichtnahme aus. Die Klagefrist gegen den Plangenehmigungsbescheid endet einen Monat nach dem 2. März 2015.