RgA: Schule, Uferstreifen und kleine Windräder
Geschrieben von Redaktion am
Zur nächsten, 18. Sitzung des Gremiums Regionalausschuss am Dienstag, 16.10.2012, Schule Fünfhausen, Durchdeich 108, 21037 Hamburg wird eingeladen. Sitzungsbeginn ist um 18 Uhr.
Auf der Tagesordnung stehen die obligate Bürgerfragestunde, gefolgt vom lange eingeforderten Sachstandsbericht über den Fortgang des Ausbaus der Stadtteilschule in Kirchwerder. Das Programm geht spannend weiter, unter anderem mit der Mitteilung des Bezirksamts [PDF], wie in Sachen Uferschutz an Dove- und Gose-Elbe nun verfahren werden soll.
38 Gartenbaubetriebe, die vom angeordneten 7,5 Meter breiten Schutzstreifen möglicherweise unzumutbar betroffen wären, wurden von der Umweltbehörde unter die Lupe genommen. Nur über 4 dieser Betriebe macht das Bezirksamt keine Mitteilung: »Von 38 begutachteten Gartenbaubetrieben sind nach den angelegten Kriterien 10 nicht unzumutbar beeinträchtigt, bei 24 Betrieben wurden Befreiungen in Aussicht gestellt. Im Ergebnis führt diese Betrachtungsweise dazu, dass der gesetzlich festgelegte Gewässerrandstreifen nur in einem untergeordneten Ausmaß zur Anwendung kommt, während in den meisten Fällen lediglich ein schmalerer Gewässerrandstreifen durchgesetzt wird.«
Und falls jemand im Landgebiet eine »kleine Windkraftanlage« errichten möchte, klärt ihn die Mitteilung des Bezirksamtes (Drucksache XIX/0855) [PDF] über sämtliche zu beachtenden Vorschriften auf, die der Regionalausschuss zur Kenntnis nehmen wird.
Die Tagesordnung:
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Auf der Tagesordnung stehen die obligate Bürgerfragestunde, gefolgt vom lange eingeforderten Sachstandsbericht über den Fortgang des Ausbaus der Stadtteilschule in Kirchwerder. Das Programm geht spannend weiter, unter anderem mit der Mitteilung des Bezirksamts [PDF], wie in Sachen Uferschutz an Dove- und Gose-Elbe nun verfahren werden soll.
38 Gartenbaubetriebe, die vom angeordneten 7,5 Meter breiten Schutzstreifen möglicherweise unzumutbar betroffen wären, wurden von der Umweltbehörde unter die Lupe genommen. Nur über 4 dieser Betriebe macht das Bezirksamt keine Mitteilung: »Von 38 begutachteten Gartenbaubetrieben sind nach den angelegten Kriterien 10 nicht unzumutbar beeinträchtigt, bei 24 Betrieben wurden Befreiungen in Aussicht gestellt. Im Ergebnis führt diese Betrachtungsweise dazu, dass der gesetzlich festgelegte Gewässerrandstreifen nur in einem untergeordneten Ausmaß zur Anwendung kommt, während in den meisten Fällen lediglich ein schmalerer Gewässerrandstreifen durchgesetzt wird.«
Und falls jemand im Landgebiet eine »kleine Windkraftanlage« errichten möchte, klärt ihn die Mitteilung des Bezirksamtes (Drucksache XIX/0855) [PDF] über sämtliche zu beachtenden Vorschriften auf, die der Regionalausschuss zur Kenntnis nehmen wird.
Die Tagesordnung: