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Moorburg: EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Verstoß gegen Umweltschutzvorschrift

Fischtreppe am Wehr Geesthacht
Die Fischtreppe am Wehr Geesthacht sollte ein Ausgleich für Umweltbeeinträchtigungen durch das KoKW Moorburg sein. (Foto: Erdal Torun/wikimedia)
Da beißen Umweltschutzvorschriften dem Investitionsschutz in den Schwanz - oder anders: Was offenbar zuvor in einem internationalen Schiedsgerichtsverfahren möglich oder angeblich »erforderlich« war, steht im Fall Moorburg im Widerspruch zur FFH-Richtlinie: Wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben hat die EU-Kommission hat heute die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt. Eine entsprechende Beschwerde des BUND im Jahre 2010 ist damit bestätigt.

Die Kommission hält es nach fast fünfjähriger Prüfung offenbar für erwiesen, dass im Genehmigungsverfahren Moorburg eine Alternativenprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Artikel 6, Abs. 4) unzulässigerweise umgangen worden ist, teilt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, mit. Eine solche Alternativenprüfung muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt.

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Verstoß gegen Naturschutz: Deutschland droht EU-GH-Verfahren wegen Moorburg

Steinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen
Steinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen (Foto: San Andreas, wikimedia)
Kraftwerk Moorburg: EU-Kommission leitet 2. Stufe im
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein


Es ist ein anachronistisches, fossiles Monster, es schleudert tonnenweise Schadstoffe und Klimagase in die Luft und es ist schon vor dem Anlaufen von Pannen geplagt: Das Steinkohlekraftwerk Moorburg. Äußerst fragwürdig ist insbesondere auch der Umgang mit dem Flusswasser und den darin lebenden Fischen. Diese sind akut bedroht, wenn das Kraftwerk mit Elbwasser gekühlt wird. Lachse, Fluss- und Meerneunaugen führt die Eu-Kommission an und wirft Deutschland vor, bei der Genehmigung der Kühlanlage nicht ausreichend auf den Schutz dieser Tierarten geachtet zu haben. Am 16. Oktober 2014 hat die EU-Kommission in einem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einen weiteren entscheidenden Verfahrensschritt eingeleitet. Deutschland muss nun innerhalb von zwei Monaten die Kritikpunkte der Kommission ausräumen, ansonsten wird diese den Fall zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten.

Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren war die Kommission in einem ersten Schritt der Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 gefolgt und hatte Anfang 2014 Deutschland und damit Hamburg zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Die Antworten der Stadt in dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) haben die Kommission offenbar nicht überzeugt.

Diese kritisiert nun erneut, dass im Genehmigungsverfahren eine Alternativenprüfung entsprechend der FFH-Richtlinie (Artikel 6 Abs. 4) unzulässig umgegangen worden sei. Eine solche muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Anerkennung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als „Schadensbegrenzungsmaßnahme“ bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Tatsächlich wird die Fischfauna am Kraftwerk aber erheblich geschädigt. Eine Alternative wie etwa der inzwischen für den nur zeitweisen Einsatz gebaute Kühlturm, hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass die Kühlung mit Elbwasser, unter Beachtung des geltenden Umweltrechts, grundsätzlich ausgeschlossen worden wäre.

„Wir sehen uns durch diesen Schritt der Europäischen Kommission bestätigt - das ist ein Hoffnungsschimmer für den Schutz der Tideelbe. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die problematische Kühlung des Kraftwerkes mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Signal für weitere Verfahren in ganz Deutschland“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

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Kohlekraftwerk Moorburg: Profit geht über Klima- und Gewässerschutz

Steinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen
Für das Steinkohlekraftwerk Moorburg hat Vattenfall Abermillionen Kubikmeter Elbwasser ohne funktionierende Fischscheuchanlage eingesaugt (Foto: San Andreas, wikimedia)
BUND Hamburg strengt Eilverfahren gegen Vattenfall wegen Kühlwassernutzung an
EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland


Der BUND Hamburg hat heute einen Stopp der Kühlwassernutzung für das Kohlekraftwerk Moorburg vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragt. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2013 in einem richtungsweisenden Urteil (Az.: 5 E 11/08) die Durchlaufkühlung mit Wasser aus der Süderelbe untersagt. Da Vattenfall gegen dieses Urteil Revision eingelegt hat, ist das Urteil jedoch formal nicht rechtskräftig und das Unternehmen nutzt nun Elbwasser in erheblichem Umfang, um das Kohlekraftwerk im Probebetrieb zu kühlen. Zudem konnte der BUND aufdecken, dass im zweiten Halbjahr 2012 zig Millionen Kubikmeter Elbwasser ohne funktionierende Fischscheuchanlage entnommen wurden und Vattenfall damit eine enorme Schädigung der Fischfauna billigend in Kauf genommen hat.

„Vattenfall macht einmal mehr deutlich, dass neben dem Klimaschutz nun auch der Gewässerschutz vor den Profitinteressen zurückstehen muss. Trotz eines klaren Urteils, das die Kühlwassernutzung aus der Elbe untersagt, betreibt das Unternehmen sein Kraftwerk mit Duldung der Stadt mit einer höchstwahrscheinlich auch in letzter Instanz rechtswidrigen Erlaubnis“, macht Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, deutlich.

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Hamburg, deine Transparenz!

Höchstspannungsleitungen, Masten, Morgenröte
Lukrativ für ihre Betreiber: Die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze
Der Hang der Hamburger Regierung zur Geheimniskrämerei ist auch nach dem Inkrafttreten des Transparenzgesetzes ungebrochen. Wie die Initiative für den Netzrückkauf »UNSER HAMBURG – UNSER NETZ« mitteilte, verweigert der SPD-Senat der Initiative die Akteneinsicht und hält insbesondere das Kaufpreisgutachten geheim. Vattenfall und E.on würden das strikt ablehnen, heißt es im ablehnenden Bescheid. Die Bürger sind empört. »Es handelt sich hierbei um Verträge von öffentlichem Interesse im Sinne des Transparenzgesetzes.«, so Wiebke Hansen, die Kampagnenleiterin von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ, die mittlerweile seit einem Jahr auf Offenlegung von Verträgen zwischen der Stadt und den Unternehmen wartet.

Im Sommer letzten Jahres hatte Hamburg eine 25,1 %-Beteiligung an den Netzen abgeschlossen, Kaufpreis rund 540 Millionen Euro. Auf diesen Preis stützt der Senat seine Behauptung, der vollständige Rückkauf würde rund 2 Milliarden Euro kosten. Das verweigerte Gutachten könnte Auskunft geben, wie der Kaufpreis für die 25,1 Prozent an den Netzgesellschaften von Vattenfall und E.on ermittelt worden ist und wie die 2-Milliarden-Angabe zu bewerten ist.

Intransparenz bei Vorgängen von überwiegendem öffentlichen Interesse legen Hamburger Regierung und Behörden auch bei einem anderen Thema an den Tag, das die Daseinsvorsorge in ähnlichem Maß wie der Netzerückkauf betrifft und gleichzeitig Industrieunternehmen hohe Profite in Aussicht stellt: Bei der Erdgassuche, gegebenenfalls mit Hilfe von Fracking. Auch hier lässt sich der Senat von der Industrie Intransparenz diktieren und verweigert die gebotene Einsichtnahme in die Akten.

Info für Bergedorfer und Stadtfestbesucher:
1. Heute informieren Aktivisten von UNSER HAMBURG, UNSER NETZ an ihrem Stand vor Kaffee Timm im Sachsentor über den Volksentscheid zum Rückkauf der Hamburger Netze.
2. Am kommenden Montag, 26. August, findet im Gewerkschaftszentrum (Serrahnstrasse 1) um 19:30 Uhr ein Treffen zur Rekommunalisierungskampagne statt. Alle Helferinnen und Helfer sind herzlich willkommen, sagt Koordinatorin Inken Bruns.

Hamburger Netze: So rechnet sich der Rückkauf

Plakat Unser Hamburg unser Netz - Foto: J.BrunsDie Hamburger Strom-, Gas- und Fernwärmenetze zurück in die öffentliche Hand nehmen? Darüber wird am 22. September 2013 per Volksentscheid hamburgweit abgestimmt. Aber wie soll das gehen, wie sollen wir das bezahlen?

Dazu lädt die Volksinitiative »Unser Hamburg, unser Netz e.V.« am 5. August 2013 zu einer Informationsveranstaltung in Altona ein. Manfred Braasch von der Initiative und der Wirtschaftsprüfer Christoph Beer (Rödl + Partner) erklären, wie das gehen kann, wie sich das rechnet und ob sich der Rückkauf der Netze, die ja früher auch der öffentlichen Hand gehörten, für Hamburg lohnen kann. Wer sich vorbereiten möchte, schaut einmal in das »Kurzgutachten zur Rekommunalisierung des Strom-, Gas- und Fernwärmenetzes der Freien und Hansestadt Hamburg« [PDF]

Informationsveranstaltung »So rechnet sich der Rückkauf«
5. August 2013 19:00 Uhr
Ort: SOAL Bildungsforum – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V.
Große Bergstraße 154, Hamburg, Hamburg, 22767, Deutschland
Eintritt frei
Veranstalter: UNSER HAMBURG – UNSER NETZ e.V.

Dass der SPD-geführte Senat im Zusammenhang mit dem Volksentscheid und dem Netzerückkauf Fakten verschleiert und die Wähler irreführt, greift die Initiative scharf an:
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UHUN begrüßt Genossenschaftsgründung Energienetz Hamburg

Logo Unser Hamburg - Unser NetzDie gestern bekannt gemachte Gründung der Genossenschaft Energienetz Hamburg wird von der Volksintiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ (UHUN) begrüßt. Jedes bürgerschaftliche Engagement im Sinne einer dezentralen und klimaverträglichen Energiewende ist ein wichtiges Signal im Vorfeld des anstehenden Volksentscheids am 22. September 2013.

Nach Ansicht vieler Hamburgerinnen und Hamburger und von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ gehören die Energienetze in die öffentliche Hand. Wiebke Hansen, Sprecherin von UHUN, hatte erst am 1. Mai in Bergedorf klar gemacht, dass die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze zurück in die öffentliche Hand gehören. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren im Jahre 2011 hatte die Hamburger Regierung 25,1 % der Netze zurückgekauft, der Rest gehört nach wie vor den Firmen Vattenfall und EOn, für die das Geschäft mit den Netzen lukrativ ist. Lukrativ wäre das Netzgeschäft genauso für die öffentliche Hand; eine vollständige Rückführung der Netze in die öffentliche Hand würde Stadt, Staat und nicht zuletzt die Kunden unabhängig vom Profitdenken der Privatkonzerne machen.

Eine Genossenschaft, an der möglichst viele Hamburger Bürger mitwirken, kann in einer Kooperation mit der Stadt für zusätzliche Transparenz sorgen und zur Finanzierung des Rückkaufs beitragen. »Die neue Genossenschaft verstärkt das bürgerschaftliche Engagement in Hamburg und kann sich am Netzrückkauf und an der Energiewende beteiligen. Ein gutes Signal auch für unseren Volksentscheid am 22. September 2013, der erst die Tür für neue Modelle öffnet«, sagten Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter Hörmann, Vertrauenspersonen von UNSER NETZ – UNSER HAMBURG.

Die Aktion unterstützen und mehr Info: Unser Hamburg - unser Netz

Maidemo: Bergedorf gegen Sozialabbau und gierige Konzerne

Maidemo 2013 in Bergedorf
An der Demonstration zum 1. Mai in Bergedorf nahmen rund 400 Gewerkschafter, Initiativen, Parteien und Bürger teil.
Nicht nur das sonnige Wetter, sondern auch der steigende Druck, dem sich immer mehr Menschen in diesem unseren schönen Europa ausgesetzt sehen, brachte gestern unter dem Motto »Gute Arbeit. Sichere Rente. Soziales Europa.« so viele Menschen wie nie zuvor im Bergedorf der Nachkriegszeit auf die Straße. Dem Aufruf des Bergedorfer DGB folgend demonstrierten sie für mehr soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit.

Die Initiativen gegen Fracking in Hamburg und für den vollständigen Rückkauf der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze in Hamburg sowie das Bündnis umfairteilen hatten sich der Manifestation angeschlossen und präsentierten ihre Anliegen mit Treckergespannen, die der TOCH inklusive Fahrer solidarisch beisteuerte. Zahlreiche Gruppen wie z.B. die Lehrlinge, attac Bergedorf und aus der Anti-AKW-Bewegung hatten sich ebenfalls angeschlossen.

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