Artikel mit Tag Wasser

CTH Westerweiterung nicht umweltverträglich - Initiative ruft zu Einwendungen auf

Das Vorhabensgebiet (Quelle: Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie, IBL im Auftrag der HPA)
Noch genau eine Woche sei Zeit, um gegen die geplante Westerweiterung des Eurogate-Containerterminals im Hamburger Hafen Einwendung zu erheben. Darüber informierte gestern die Initiative »Hamburg für die Elbe« und stellt dazu eine Mustereinwendung (docx-Datei) zur Verfügung. Die Initiative weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur Hamburger, sondern jedermann Einwände gegen das Vorhaben einreichen kann.

Die geplante Westerweiterung soll der Vergrößerung des Wendekreises für Schiffe dienen. Ungeachtet des Tiefseehafens vor der Elbemündung - der Jade-Weser-Port - strebt Hamburg nach der Vermehrung des Containerumschlags. Sowohl die Argumente dafür als auch die Planfeststellungsunterlagen sind nach Auffassung der Initiative weit davon entfernt, die Notwendigkeit und die Umweltverträglichkeit der Maßnahme zu rechtfertigen.

Mehr Info bei BI Hamburg für die Elbe: Einwendung Westerweiterung

Hamburg immer mehr von Fracking-Feldern umzingelt

Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen rund um Hamburg (rot: Erlaubnisfelder; blau: Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung)
Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen rund um Hamburg
(rot: Erlaubnisfelder; blau: Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung)
Genauer Feldumriss Leezen ist noch nicht bekannt
Aufsuchungserlaubnis Leezen beantragt

Zunehmende Bedrohung der Trinkwasserressourcen


Im Nordosten von Hamburg ist ein weiteres Feld »zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken« beantragt worden - das Feld Leezen. Dies berichteten die Lübecker Nachrichten am vergangenen Dienstag. Das norwegische Ein-Mann-Unternehmen Central Anglia SA möchte hier förderbares Erdöl bzw. Erdgas aufsuchen und natürlich auch gern finden. Das Erlaubnisfeld Leezen reicht laut der Zeitung von Malente und Plön im Norden bis nach Bad Oldesloe, Bargfeld-Stegen und Bargteheide in der südlichsten Ausdehnung, also bis an die nördliche Stadtgrenze von Hamburg heran.

Sollte die Erlaubnis Leezen erteilt werden, schließt sich der Kordon der Aufsuchungsgebiete um Hamburg weiter. Alle Erlaubnisfelder in und um Hamburg - die bereits erteilten wie auch das beantragte Feld Leezen - überdecken Grundwassereinzugsgebiete der Hamburger Wasserwerke (s. Karte). Die beantragte Erlaubnis Leezen berührt die Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke Schnelsen, Langenhorn und Walddörfer unmittelbar. Genauso realistisch, wie davon auszugehen ist, dass die Unternehmen gefundenes Öl oder Gas auch mit Hilfe von Fracking fördern wollen, ist davon auszugehen, dass Hamburgs Grundwasservorräte von den Gefahren des Fracking bedroht sind.

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Klimawandel: Hamburg setzt neue Überschwemmungsgebiete fest

Dieses Maiblumenfeld an der oberen Dove-Elbe könnte von einem ÜSG betroffen sein.
Dieses Maiblumenfeld an der oberen Dove-Elbe könnte von einem ÜSG betroffen sein.
BSU kündigt Anhörungsverfahren an
Unterlagen liegen vom 16.6. bis 31.07.2014 öffentlich aus


Die Ausweisung von elf neuen Überschwemmungsgebieten in Hamburg ist nach Wasserhaushaltsgesetz und EU-Richtlinie erforderlich. Sie sind auch für eine vorausschauende, klimaangepasste Siedlungs- und Freiraumentwicklung in Hamburg wichtig, teilte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) heute mit. Die Auswirkungen der Überschwemmungsgebiete werden in den Planungen und Stadtentwicklungskonzepte berücksichtigt.

In einem ersten Schritt wird der Senat die neuen Überschwemmungsgebiete vorläufig sichern. Dazu werden die Gebiete in Karten dargestellt und öffentlich vom 16.06. bis 31.07.2014 ausgelegt, und zwar in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und in den jeweils zuständigen Wasserbehörden (den Bezirksämtern bzw. der Hamburg Port Authority).

Während dieser Zeit und bis einschließlich zum 14.08.2014 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu diesen Gebieten zu äußern. Außerdem sind die Karten und weiterführende Informationen im Internet unter www.hamburg.de zu finden. Dort stehen auch alle Adressen und Öffnungszeiten der öffentlichen Auslegung, und es gibt eine interaktive Karte der Überschwemmungsgebiete.

Danach werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit geprüft. Die Ergebnisse fließen in die formelle Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ein, die der Senat dann per Rechtsverordnungen festsetzt.

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Kohlekraftwerk Moorburg: Profit geht über Klima- und Gewässerschutz

Steinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen
Für das Steinkohlekraftwerk Moorburg hat Vattenfall Abermillionen Kubikmeter Elbwasser ohne funktionierende Fischscheuchanlage eingesaugt (Foto: San Andreas, wikimedia)
BUND Hamburg strengt Eilverfahren gegen Vattenfall wegen Kühlwassernutzung an
EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland


Der BUND Hamburg hat heute einen Stopp der Kühlwassernutzung für das Kohlekraftwerk Moorburg vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragt. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2013 in einem richtungsweisenden Urteil (Az.: 5 E 11/08) die Durchlaufkühlung mit Wasser aus der Süderelbe untersagt. Da Vattenfall gegen dieses Urteil Revision eingelegt hat, ist das Urteil jedoch formal nicht rechtskräftig und das Unternehmen nutzt nun Elbwasser in erheblichem Umfang, um das Kohlekraftwerk im Probebetrieb zu kühlen. Zudem konnte der BUND aufdecken, dass im zweiten Halbjahr 2012 zig Millionen Kubikmeter Elbwasser ohne funktionierende Fischscheuchanlage entnommen wurden und Vattenfall damit eine enorme Schädigung der Fischfauna billigend in Kauf genommen hat.

„Vattenfall macht einmal mehr deutlich, dass neben dem Klimaschutz nun auch der Gewässerschutz vor den Profitinteressen zurückstehen muss. Trotz eines klaren Urteils, das die Kühlwassernutzung aus der Elbe untersagt, betreibt das Unternehmen sein Kraftwerk mit Duldung der Stadt mit einer höchstwahrscheinlich auch in letzter Instanz rechtswidrigen Erlaubnis“, macht Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, deutlich.

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RgA: Anhörung zu Überschwemmungsgebieten und Binnenentwässerung

Der Regionalausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf veranstaltet

am Dienstag den 18.03.2014 um 18:00 Uhr

in der Stadtteilschule Kirchwerder, Kirchwerder Hausdeich 341, 21037 Hamburg,

eine öffentliche Anhörung zur Festsetzung weiterer Überschwemmungsgebiete (ÜSG) in den Vier- und Marschlanden sowie zum geplanten Projekt der verbesserten Binnenentwässerung in den Vier- und Marschlanden.

Frau Lorenz und Herr Simon von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) sind als Fachreferenten zum Thema ÜSG zugeladen. Für die Binnenentwässerungsproblematik stehen Frau Prof. Dr. Gönnert, Frau Kanngießer, Herr Dr. Hähne und Herr Kluge vom Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Rede und Antwort.

Neu festzusetzende Überschwemmungsgebiete in den Vier- und Marschlanden (Planung)
Neu festzusetzende Überschwemmungsgebiete in den Vier- und Marschlanden (Planung)
Geplante Standorte für neue Schöpfwerke im Vier- und Marschländer Hauptdeich
Geplante Standorte für neue Schöpfwerke im Vier- und Marschländer Hauptdeich

ReGe hat Rodung auf Borghorster Elbwiesen begonnen

Altengammer Hafen, Schleusenleitdamm, Elbwiesen
Abgeholzt: Das Wäldchen am Altengammer Hafen ist Geschichte. Im Hintergrund der Schleusenleitdamm mit dem Altengammer Pumpwerk. Rechts davon soll der Leitdamm geöffnet und die Elbe hereingelassen werden.
Gestern hat das Bäumefällen im Naturschutzgebiet »Borghorster Elbwiesen« begonnen. Das Wäldchen zwischen der Schafkoppel und dem Rest des Altengammer Hafens ist nun Vergangenheit. Die Rodung bedeutet den Startschuss für die Wiedervernässung der Borghorster Elbwiesen, mit der die Ausgleichsmaßnahme für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs umgesetzt werden soll.

194 betroffene Anrainer und Träger öffentlicher Belange hatten Einwände gegen das Projekt erhoben, bei dem das seit rund 60 Jahren trockengefallene Gebiet zwischen Elbe-Schleusenkanal, Altengammer Hauptdeich und Besenhorster Sandbergen wieder dem Tide-Einfluss der Elbe ausgesetzt werden soll. Vier Klagen waren gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 16. November 2012 erhoben worden -- erfolglos.

Im Oktober 2013 wurde die letzte noch anhängige Klage zurückgezogen, der Beschluss war vollziehbar geworden, wie Projektleiter Rolf Semrok, ReGe, im November dem Regionalausschuss berichtete.

Vor Beginn der Rodung habe die ReGe sichergestellt, dass die Fledermäuse nicht übermäßig betroffen werden, sagte Semrok gestern auf Nachfrage. Fachleute des NABU hätten keine Winterquartiere entdeckt. Für die gefundenen 6 möglichen Sommerquartiere sollen ersatzweise 18 Fledermauskästen an anderen Bäumen in der Nähe aufgehängt werden.

Den Beginn der Erdarbeiten, in deren Zug auch der Damm geöffnet und ein Sperr-/Schöpfwerk eingebaut werden soll, plant die ReGe für die Zeit ab April, der Setz- und Brutzeit der meisten Arten im Areal. Die ortsansässigen Biber sollen vergrämt werden.

Blick von der Geesthachter Schleuse Richtung Hamburg: Hier wurde der Schleusenleitdamm zum Deich ausgebaut.
Blick von der Geesthachter Schleuse Richtung Hamburg: Hier wurde der Schleusenleitdamm zum Deich ausgebaut.
Damm wird nicht zum Deich ausgebaut

Das Land Schleswig-Holstein hatte unlängst den Wunsch geäußert, den Leitdamm zur vorschriftsmäßigen Hochwasserschutzanlage auszubauen. »Zum Deich werden wir den Leitdamm nicht ausbauen.«, sagte Semrok dazu. Eine solche Planänderung würde ein neues Planfeststellungsverfahren erfordern. Es sollte allerdings möglich sein, statt der geplanten 30-Zentimeter-Kleischicht auf der Damm-Außenseite 100 Zentimeter aufzutragen. Diese Möglichkeit werde zur Zeit geprüft, sagte Semrok, weil 1 Meter Klei besser vor Wellengang und Auskolkung bei Hochwasser schütze. Geesthacht hat seinen Teil des Leitdamms erst 2012 zur formvollendeten Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Seine Fortsetzung auf Hamburger Staatsgebiet hatte beim letzten Hochwasser im Sommer 2013 Sickerstellen gezeigt, die in Zeiten von häufiger und stärker werdenden Hochwassern nichts Gutes ahnen lassen.

Möglicherweise spekuliert Schleswig-Holstein darauf, dass mit einem Ausbau des hamburgseitigen Leitdamms zum veritablen Hochwasserschutzdeich die Sorge bezüglich des Querriegels vor Geesthachts Westen erledigt wäre. Doch das ist aus Hamburger Sicht nicht vorgesehen. »Wir warten noch darauf, dass Geesthacht uns Details nennt.« sagte Semrok. »Wir werden den Querriegel planmäßig auf 5 Meter aufhöhen. Dann sehen wir weiter.« Hamburg wolle die Maßnahme prinzipiell wie planfestgestellt durchziehen. In den nächsten Jahren werde man sehen, wie sich alles entwickelt, so Semrok. Ohnehin sei jetzt schon klar, dass Hamburgs Deiche weiter ausgebaut werden müssen. Dann könnten erkannte Problemstellen erneut angegangen werden.

Neue Überschwemmungsgebiete in den Vier- und Marschlanden

Binnenhochwasser an der Brookwetterung/Horster Damm
Binnenhochwasser an der Brookwetterung/Horster Damm
6 Überschwemmungsgebiete (ÜSG) wurden in den Jahren 1966 bis 1988 in Hamburg bereits festgesetzt. Jetzt müssen, dem Klimawandel und dem zugenommenen Hochwasserrisiko geschuldet, 11 weitere festgesetzt werden, und zwar binnendeichs (nicht im Bereich der Tideelbe). 3 davon sind im Bezirk Bergedorf, in den Bereichen obere Dove-Elbe, Gose-Elbe und Knoll-Graben/Brookwetterung vorgesehen; die restlichen 7 in 4 weiteren Hamburgischen Bezirken an den Wasserläufen der Ammersbek, Berner Au, Este, Falkengraben, Kollau, Lottbek, Osterbek und Tarpenbek.

Planung von Gegenmaßnahmen seit 11 Jahren
Ausgelöst durch die katastrophale Flut 2002 in Mitteleuropa hat die EU die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) [PDF] erarbeitet und 2007 erlassen. Demnach sind alle EU-Staaten verpflichtet, ÜSG festzulegen. »Die EG-Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken legt ein EU-weit einheitliches uns koordinietes Vorgehen im Bereich des Hochwasserrisikomanagements fest. Die Richtlinie ist in drei aufeinander aufbauende Teilbereiche untergliedert. Sie sieht neben einer vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011 die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis Ende 2013 vor, in denen Ereignisse mit mittlerer Wahrscheinlichkeit und Extremereignisse berücksichtigt werden sollen. Darauf aufbauend soll bis Ende 2015 die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen erfolgen.« (Sossidi, Gönnert, Ackermann (2010) [PDF]).

Die ÜSG unterliegen besonderem Schutz, z.B. darf in ihnen nicht gebaut, kein Gehölz gepflanzt und keine Veränderung der Geländeoberfläche vorgenommen werden. Bestehende Bebauung hat Bestandsschutz. In Hamburg gilt als rechtliche Grundlage neben der HWRM-RL und dem Wasserhaushaltsgesetz das Hamburgische Wassergesetz, welches Hamburg-spezifische Vorschriften macht.

Verfahren in Hamburg
Die endgültige Festlegung der neuen ÜSG soll Ende 2014 per Verordnungen besiegelt werden. Darin sollen die Stellungnahmen (Einwendungen) von Betroffenen berücksichtigt werden, die im März 2014 mit Karten im Maßstab 1:1000 (Grundeigentümer) bzw. Planauslegung in allen 5 betroffenen Bezirken am Verfahren beteiligt werden, berichtete Wolfgang Meier, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft bei der BSU, am 19. November 2013 im Vier- und Marschländer Regionalausschuss (RgA). Die Landesbehörde für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) werden voraussichtlich bis April 2014 die entsprechenden Flächen »vorläufig gesichert« haben, so Meier weiter. Im zweiten Halbjahr soll die Bürgerschaft die Festsetzung der ÜSG beschließen und bis Ende 2014 sollen die ÜSG dann per Verordnung förmlich festgesetzt sein.

Für die morgige Sitzung des RgA hat die LSBG den Bezirken und Abgeordneten umfangreiches Material vorgelegt, unter anderem Karten, aus denen der aktuelle räumliche Planungsstand hervorgeht, und die Textentwürfe für die Senatsdrucksache und die Festsetzungsverordnungen.

Von der SPD-Fraktion im RgA liegt bereits eine Stellungnahme vor. Aufgrund der Entwurfstexte für die Verordnungen haben die Abgeordneten Fragen. Weiterhin haben sie Klärungsbedarf hinsichtlich der in einem anderen Wasserbau-Projekt geplanten Schöpfwerke zur Binnenentwässerung, da »Diese geplanten Maßnahmen des Landesbetriebs ... eine Überschwemmung verhindern [sollen]. Warum wurde dieses bei der Ausweisung der Überschwemmungsgebiete nicht berücksichtigt, zumal anzunehmen ist, dass dadurch die Ausweisung dieser Gebiete unter Umständen wesentlich kleiner sein oder ganz wegfallen könnte?«


s. a. Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten [PDF]
Drucksache 18/7503, Schriftliche Kleine Anfrage, 04.12.2007 von Dr. Monika Schaal (SPD)